Terület: Németország
Párbeszéd

Sommerzeit - Abschaffung der bisherigen "Winterzeit"/ganzjährige Einführung der bisherigen Sommerzeit als Normalzeit

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A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
477 Támogató 477 -ban,-ben Németország

A gyűjtés befejeződött

477 Támogató 477 -ban,-ben Németország

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Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 02. 26. 3:26

Pet 1-19-09-71801-000063 Sommerzeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a. ) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
b. ) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung

Mit der Petition wird die Abschaffung der zweimal jährlich vorzunehmenden
Zeitumstellung gefordert.

Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 478 Mitzeichnungen und
46 Diskussionsbeiträgen sowie zahlreiche weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um
Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die mit der
Zeitumstellung verfolgten energiepolitischen Gründe, insbesondere die erhofften
Energieeinsparungen, nachgewiesenermaßen nicht erreicht worden seien. Vielmehr
erzeuge die Zeitumstellung höhere Kosten für Staat und Wirtschaft und sei mit
zahlreichen Nachteilen für Mensch und Tier verbunden. So führe die zweimalige
Zeitumstellung zu erheblichen biorhythmischen Störungen für den Menschen.
Konzentrationsschwächen, Schlafstörungen und eine Häufung von Verkehrsunfällen
nach der Zeitumstellung seien die Folge. Ebenso würde der tierische Organismus
unter der Umstellung leiden.

Zur Begründung der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten
Petition wird ferner vorgetragen, dass auf EU-Ebene derzeit die Abschaffung der
Zeitumstellung diskutiert werde. Die Bundesregierung solle sich auf EU-Ebene für die
Abschaffung der Zeitumstellung einsetzen; insbesondere solle sie sich für die
Abschaffung der bisherigen Winterzeit und die ganzjährige Einführung der Sommerzeit
aussprechen. Ein genereller Wechsel zur Sommerzeit hätte für viele Bürgerinnen und
Bürger den Vorteil, dass in beiden Jahreszeiten eine längere Freizeit bei Tageslicht
zur Verfügung stünde.

Andere Petenten fordern hingegen ausdrücklich die ganzjährige Wiedereinführung der
Winterzeit, da diese die Normalzeit sei. Die Sommerzeit stelle als Ausnahmezeit einen
massiven Eingriff in das in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Recht auf
körperliche Unversehrtheit dar, insbesondere durch den durch die Zeitumstellung
verursachten Schlafmangel und die Störungen des Biorhythmus.

In einigen Petitionen werden weitere Varianten der Zeitumstellung vorgeschlagen, wie
z. B. die Einführung einer „Mittelzeit“, die zwischen Sommer- und Winterzeit liege, oder
ein Umstellen in Schritten von 20 Minuten je Woche.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hat sich bereits in den vergangenen Wahlperioden mehrmals
aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit Fragen der Zeitumstellung (Umstellung von
Sommer- auf Winterzeit und umgekehrt) befasst. Auf der Grundlage der
Beschlussempfehlung des Petionsausschusses der 18. Wahlperiode hat der Deutsche
Bundestag am 13. November 2014 beschlossen, die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – zu überweisen und dem
Europäischen Parlament zuzuleiten.

Auch der 19. Deutsche Bundestag hat sich bereits mit der Problematik der
Zeitumstellung beschäftigt und den Antrag der Fraktion der FDP „Bürokratieabbau
umsetzen – Zeitumstellung abschaffen“ (Drucksache 19/1294) in seiner 23. Sitzung
am 22. März 2018 abgelehnt (vgl. Plenarprotokoll 19/23). Die entsprechenden
Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Der Petitionsausschuss hat zunächst grundsätzlich Verständnis für die von den
Petenten erhobene Forderung. Er ist sich bewusst, dass die zweimalige Umstellung
der Uhren im Jahr Aufwand bedeutet und biorhythmische Störungen sowie temporäre
Anpassungsschwierigkeiten für den menschlichen und tierischen Organismus
hervorrufen kann.

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass die Sommerzeit in Deutschland 1980
eingeführt wurde. Die Bundesregierung verfolgte mit der Einführung der Sommerzeit
vor allem die Ziele, die längere Tageshelligkeit am Abend auszunutzen und die
Sommerzeit in Europa zu harmonisieren. Deutschland sollte keine „Zeitinsel“ in
Mitteleuropa bilden. Angesichts der zunehmenden Globalisierung in allen Bereichen
erschien eine dauerhafte einheitliche Zeit in Europa von größter Bedeutung. Sie sollte
die Koordination der Mitgliedstaaten vereinfachen, Planungssicherheit für
Unternehmen und Privatpersonen bieten und auf diese Weise das Funktionieren des
Europäischen Binnenmarkts maßgeblich unterstützen.

Mit der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit (ABl. EG Nummer L 31 S. 21) wurde
die jährliche Zeitumstellung ab 2002 dauerhaft, EU-weit und für alle Mitgliedstaaten
verbindlich eingeführt. Die Harmonisierung der Sommerzeit sollte insbesondere ein
reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen.

Der Ausschuss hebt ausdrücklich hervor, dass die Richtlinie 2000/84/EG den
Mitgliedstaaten kein Wahlrecht belässt, sondern gemäß Artikel 288 Absatz 3 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinsichtlich des zu
erreichenden Ziels für jeden von der Richtlinie betroffenen Mitgliedstaat verbindlich ist.
Die Richtlinie wurde in Deutschland durch die Sommerzeitverordnung in nationales
Recht umgesetzt.

Zu beachten ist daher, dass die Zeitumstellung nur auf EU-Ebene geändert werden
kann. Für eine entsprechende Änderung liegt das Initiativrecht bei der Europäischen
Kommission. Es wären eine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU-Mitgliedstaaten und
eine Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.

Des Weiteren merkt der Ausschuss an, dass die Möglichkeit besteht, eine europäische
Bürgerinitiative mit dem Ziel einzuleiten, die Zeitumstellung abzuschaffen.

Ferner macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass der Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages im
Jahr 2014 das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
mit der Durchführung eines Projekts mit dem Titel „Bilanz der Sommerzeit“ beauftragt
hatte. Der Abschlussbericht wurde im Februar 2016 vorgelegt. Er kommt zu dem
Ergebnis, dass es keine belastbaren Hinweise gibt, wonach die Anwendung der
Sommerzeit ernsthafte positive oder negative energetische, wirtschaftliche oder
gesundheitliche Effekte nach sich zieht. Daraus zieht er das Resümee, dass die Frage,
ob die derzeit gültige Sommerzeitregelung beibehalten, geändert oder abgeschafft
werden soll, auf absehbare Zeit Gegenstand politischer und öffentlicher Debatten sein
wird, die nur in geringem Maße auf wissenschaftliche Fakten abstellen können. Nähere
Einzelheiten können dem TAB-Arbeitsbericht Nr. 165 unter dem Link
www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u20100.html entnommen
werden.

Auch auf EU-Ebene wurden in der Vergangenheit verschiedene Untersuchungen zur
Bewertung der EU-Sommerzeitregelung durchgeführt. Der Ausschuss verweist
diesbezüglich insbesondere auf Berichte und Studien der EU-Kommission aus den
Jahren 2007 und 2014 (vgl. die Mitteilung der Kommission an den Rat, das
Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2000/84/EG, KOM(2007) 739 endgültig und den Bericht
der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission (GD MOVE)
zur Anwendung der Sommerzeit in Europa von September 2014).

Am 8. Februar 2018 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur Regelung
über die Zeitumstellung (2017/2968(RSP)) verabschiedet, in der die Europäische
Kommission aufgefordert wurde, eine gründliche Bewertung der Richtlinie 2000/84/EG
vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag zur Überarbeitung vorzulegen.

Veranlasst durch diese Entschließung des Europäischen Parlaments sowie aufgrund
von Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern und bestimmten EU-Mitgliedstaaten
hat die Kommission daraufhin eine Überprüfung der EU-Sommerzeitrichtlinie
eingeleitet, um zu bewerten, ob die Vorschriften geändert werden sollten oder nicht.

Teil dieser Überprüfung war eine öffentliche Konsultation zur EU-Sommerzeitregelung
im Zeitraum vom 4. Juli bis 16. August 2018, mit der die Bürgerinnen und Bürger der
EU sowie Interessengruppen und Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, ihre Ansichten
zur Zeitumstellung in einem Online-Fragebogen zu äußern
(ec.europa.eu/info/consultations/2018-summertime-arrangements_de). Die
Konsultation diente dem Zweck, zwei Alternativen zu evaluieren, nämlich:

1. Beibehaltung der bisherigen EU-Sommerzeitregelung nach den Bestimmungen
der Richtlinie 2000/84/EG, oder
2. Abschaffung der derzeitigen halbjährlichen Zeitumstellung in allen
Mitgliedstaaten und Verbot periodischer Zeitumstellungen, wobei seitens der
Kommission betont wird, dass hierdurch nicht die Wahl der Zeitzone berührt
wird und dass es letztlich im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten liegt, ob
sie eine dauerhafte Sommer- oder Winterzeitregelung (oder eine andere
Zeitregelung) einführen wollen.

Der Ausschuss stellt heraus, dass sich nach den vorläufigen Ergebnissen der
öffentlichen Konsultation 84 Prozent der Teilnehmer dafür aussprachen, die
halbjährliche Zeitumstellung in der EU abzuschaffen. Von den 4,6 Millionen
Teilnehmern der EU-weiten Online-Umfrage stammten gut drei Millionen aus
Deutschland. Eine Mehrheit der Teilnehmer plädierte dabei für die dauerhafte
Sommerzeit.

Auch wenn die Abstimmungsergebnisse nicht repräsentativ sind und kein Referendum
darstellen, hat EU-Kommissionspräsident Juncker die Frage der Sommerzeit auf die
politische Tagesordnung gesetzt, da das Ergebnis der Umfrage von den
EU-Institutionen nicht ignoriert werden dürfe.

Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc hat die vorläufigen
Ergebnisse den Kommissionsmitgliedern vorgelegt, die in ersten Gesprächen die
möglichen nächsten Schritte erörtert haben. Sie hat angekündigt, dass die
Kommission einen Legislativvorschlag für das Europäische Parlament und den Rat
ausarbeiten wird, die dann gemeinsam einen Beschluss fassen werden (siehe näher
die Pressemitteilung unter dem Link
ec.europa.eu/germany/news/20180831-konsultation-sommerzeit_de).

Während die unionsweite Zeitumstellung in die Zuständigkeit der EU fällt, obliegt es
im Falle einer EU-weiten Abschaffung der Zeitumstellung anschließend der
Entscheidung eines jeden Mitgliedstaates, ob er dann ganzjährig die dauerhafte
Sommer- oder Winterzeit (oder eine andere Zeit) wählt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages
zur Kenntnis zu geben, um auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu
machen und weil sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet
erscheint. Angesichts der aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene empfiehlt der
Petitionsausschuss zudem, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, weil
dessen Zuständigkeit berührt ist.

Der von den Fraktionen der AfD, der FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie - als Material zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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