Região: Alemanha

Sommerzeit - Abschaffung der Sommer-/Winterzeitregelung

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
2.499 Apoiador 2.499 em Alemanha

A petição foi terminada.

2.499 Apoiador 2.499 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:10

Pet 1-18-09-71801-000209

Sommerzeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – zu
überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung
Mit der Petition wird die Aufhebung der zweimal jährlich vorzunehmenden
Zeitumstellung gefordert.
Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 2.501 Mitzeichnungen und
118 Diskussionsbeiträgen sowie zahlreiche weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Darüber hinaus wurden zu der
Petition 12.013 Unterschriften per Post oder Fax eingereicht. Der Petitionsausschuss
bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die mit der
Zeitumstellung verfolgten energiepolitischen Gründe, insbesondere die erwarteten
Energieeinsparungen, nachgewiesenermaßen nicht erreicht worden seien. Vielmehr
erzeuge die Umstellung höhere Kosten für Staat und Wirtschaft und sei mit
zahlreichen Nachteilen für Mensch und Tier verbunden. So führe die zweimalige
Zeitumstellung zu erheblichen biorhythmischen Störungen für den Menschen.
Konzentrationsschwächen, Schlafstörungen und eine Häufung von Verkehrsunfällen

nach der Zeitumstellung seien die Folge. Ebenso würde der tierische Organismus
unter der Umstellung leiden. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in der
Bundesrepublik wolle nach einer festen Zeit leben. Die nutzlose und überflüssige
Zeitumstellung müsse daher wieder rückgängig gemacht werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hat sich bereits in den vergangenen Wahlperioden mehrmals
aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit Fragen der Zeitumstellung (Umstellung von
Sommer- auf Winterzeit und umgekehrt) befasst und jeweils beschlossen, die
entsprechenden Petitionsverfahren abzuschließen.
Der Petitionsausschuss hat zunächst grundsätzlich Verständnis für die mit der
Petition erhobene Forderung. Er ist sich bewusst, dass die zweimalige Umstellung
der Uhren im Jahr Aufwand bedeutet und biorhythmische Störungen sowie
temporäre Anpassungsschwierigkeiten für den menschlichen und tierischen
Organismus hervorrufen kann.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Sommerzeit in Deutschland 1980 zur besseren
Ausnutzung der Tageshelligkeit im Sommer und zur Angleichung der Zeitzählung an
diejenige benachbarter Staaten eingeführt wurde.
Mit der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit (ABl. EG Nummer L 31 S. 21) wurde
die jährliche Zeitumstellung ab 2002 dauerhaft, EU-weit und für alle Mitgliedstaaten
verbindlich eingeführt. Die Harmonisierung der Sommerzeit sollte insbesondere ein
reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen.
Der Ausschuss hebt ausdrücklich hervor, dass die Richtlinie 2000/84/EG den
Mitgliedstaaten kein Wahlrecht belässt, sondern gemäß Artikel 288 Abs. 3 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinsichtlich des zu
erreichenden Ziels für jeden von der Richtlinie betroffenen Mitgliedstaat verbindlich
ist. Die Richtlinie wurde in Deutschland durch die Sommerzeitverordnung in
nationales Recht umgesetzt.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass eine Initiative zur Änderung der Rechtslage
nur im Wege einer Initiative auf europäischer Ebene zielführend ist. Die Europäische
Kommission – als das das Initiativrecht innehabende Organ – bestätigte in ihrem
letzten Bericht vom 23. November 2007 zu den Auswirkungen der Zeitumstellung die
positive Wirkung der aktuellen Regelung (vgl. Mitteilung der Kommission an den Rat,
das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss gemäß Artikel 5 der Richtlinie Nr. 84/2000/EG, KOM(2007) 739
endgültig). Die Kommission hatte für diesen Bericht alle
EU-Mitgliedstaaten zu den Auswirkungen der Richtlinie 2000/84/EG befragt. Den
Auswertungen lagen Angaben zu den Sektoren Landwirtschaft, Verkehr,
Fremdenverkehr, Energie, Sicherheit im Straßenverkehr und Gesundheit zugrunde.
Keiner der Mitgliedstaaten forderte eine Änderung der geltenden Regelung. Auch der
Rat der EU ging im Anschluss an den Bericht der Kommission vom 23. November
2007 davon aus, dass die Sommerzeitregelung, wie sie mit der Richtlinie eingeführt
wurde, nach wie vor angemessen ist.
Des Weiteren merkt der Ausschuss an, dass die Möglichkeit besteht, eine
europäische Bürgerinitiative mit dem Ziel einzuleiten, die Zeitumstellung
abzuschaffen. Die Vorschriften und das Verfahren für dieses neue Instrument
wurden in der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative festgelegt. Zur Durchführung
der Verordnung wurde ein entsprechendes Bundesgesetz erlassen, das am 1. April
2012 in Kraft getreten ist.
In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss ferner darauf aufmerksam,
dass vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des
Deutschen Bundestages ein TAB-Projekt „Bilanz der Sommerzeit“ mit einer Laufzeit
von 9 Monaten ab September 2014 und einem Budget von 50.000 Euro beschlossen
wurde (Ausschussdrucksache 18(18)30 vom 27. Juni 2014). Hintergrund ist, dass
sich die Randbedingungen, unter denen die Auswirkungen der Sommerzeit zu
betrachten sind, angesichts des Strukturwandels im Energiesektor, der
Verschiebungen zwischen Wirtschaftszweigen, neuer Arbeitszeit- und
Beschäftigungsmodelle und eines veränderten Mobilitäts-, Konsum- und
Freizeitverhaltens seit dem Bericht der EU-Kommission 2007 zum Teil verändert
haben. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen eines Sachstandsberichts die seit
2007 neu hinzugewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen in
Bezug auf die Auswirkungen der Sommerzeit im Hinblick auf die Bereiche

Energieverbrauch, Wirtschaft, Handel, Landwirtschaft, Tourismus sowie Gesundheit,
Verkehrssicherheit und menschliches Wohlbefinden erhoben, eingeordnet und in
einer Gesamtschau dargestellt werden. Als zentrale Fragestellung soll eruiert
werden, ob gegenüber der Einschätzung der EU-Kommission von 2007 eine
substanzielle Neubewertung der Auswirkungen der Sommerzeit angezeigt ist.
Vor diesem Hintergrund, insbesondere im Hinblick auf das laufende TAB-Projekt zur
Bilanz der Sommerzeit, empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner
Prüfung, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie – zu überweisen, um sie auf das Anliegen der Petition besonders
aufmerksam zu machen.
Zugleich empfiehlt er, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, weil
dessen Zuständigkeit berührt ist.Begründung (pdf)


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