Region: Thüringen

Sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Abwasserpolitik im ländlichen Raum

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
100 Stödjande 100 i Thüringen

Petitionen är avslutad

100 Stödjande 100 i Thüringen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2017
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Thüringer Landtages.

2019-07-30 04:37

Die Petition wurde am 10. April 2017 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 98 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz nicht erreicht.

Zu der Petition sind beim Petitionsausschuss jedoch Listen mit 3.710 Unterschriften in Papierform eingegangen. Diese erfüllen die Voraussetzungen nach § 14 a Abs. 6 Thüringer Petitionsgesetz nicht, da die Mitzeichnenden nicht mit Name und Wohnort im Internet veröffentlicht wurden. Es stand jedoch unabhängig davon im Ermessen des Petitionsausschusses, zu entscheiden, ob er zu der Petition eine öffentliche Anhörung durchführt. Angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses hat er am 11. Januar 2018 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

Der Petitionsausschuss hat den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) als zuständigen Fachausschuss um Mitberatung ersucht. Der AfUEN hat das Anliegen in mehreren seiner Sitzungen beraten. Er hat die Petition dabei im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts behandelt, für die ihm die Federführung oblag. Im ersten mündlichen Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf hat der AfUEN den Petenten zu dem Gesetzentwurf angehört; im ergänzenden Anhörungsverfahren hat der Petent sich schriftlich geäußert.

Im Ergebnis der Beratung der Petition und unter Berücksichtigung der Empfehlung des AfUEN stellte der Petitionsausschuss abschließend Folgendes fest:

Am 10. Mai 2019 hat der Landtag die Novellierung des Thüringer Wassergesetzes verabschiedet. Hinsichtlich der Abwasserentsorgung ist darin vorgesehen (§ 47 Abs. 3), dass Siedlungsgebiete mit mehr als 200 Einwohnern an die öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung anzuschließen sind.

Siedlungsgebiete unter 200 Einwohnern sind dann anzuschließen, wenn dies aus wasserwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Der Regierungsentwurf sah für diesen Fall eine Ausnahme für Siedlungen mit weniger als 50 Einwohnern vor; diese Untergrenze ist im Ergebnis der parlamentarischen Beratung gestrichen worden.

Außerdem weist der Petitionsausschuss auf die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz hin, die im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 33/2018, S. 1035 - 1039 veröffentlicht wurde.

Der Petitionsausschuss hat die Petition mit diesen Informationen für erledigt erklärt.


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