Região: Alemanha

Sozialer Pflichtdienst - Einführung einer Sozialdienstpflicht gegen den Pflegenotstand

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
79 Apoiador 79 em Alemanha

A petição não foi aceite.

79 Apoiador 79 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

09/02/2019 03:29

Pet 3-19-17-21610-004320 Sozialer Pflichtdienst

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass eine Sozialdienstpflicht eingeführt wird, um dem
Pflegenotstand entgegenzuwirken.

Er führt aus, dass durch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht auch der
Zivildienst als Alternative zur Wehrpflicht geendet habe. Die Einführung des
freiwilligen sozialen Jahres sei nicht ausreichend, um die Zahl der dringend
benötigten Pflegekräfte und Helferinnen und Helfer abzudecken. Durch die
Einführung einer Sozialdienstpflicht würden junge Menschen mit den Problemen und
Gewohnheiten im Alter sowie den Nöten pflegebedürftiger Personen vertraut
gemacht. Hierdurch könne sich eine für beide Seiten hilfreiche Erfahrung im
Austausch ergeben. Die Sozialdienstpflicht solle 12 Monate betragen. Als
Ersatzdienst kämen zum Beispiel das Technische Hilfswerk, das Rote Kreuz oder der
Wehrdienst in Betracht.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 79 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

Es bestehen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung
eines Pflichtdienstes. Ein Pflichtdienst, der notfalls mit der Polizei durchgesetzt
werden müsste, wäre ein Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. In Betracht
kommt hier das Grundrecht auf Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Grundgesetz, das für
dieses Pflichtjahr nicht gelten würde. Vor einem solchen Eingriff stehen hohe
rechtliche Hürden, so dass der Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit allenfalls
mit einem wichtigen Grund gerechtfertigt sein kann. Dies ist nach den Ausführungen
der Bundesregierung jedoch nicht der Fall bei einem eventuellen Pflegenotstand.

Zudem wäre die Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes völkerrechtswidrig, da
sie einen Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland aus Artikel 1 Abs. 1 des Internationalen Übereinkommens über die
Abschaffung von Zwangsarbeit und Nummer 105, Artikel 4 Abs. 2 der Europäischen
Menschenrechtskonvention sowie Artikel 8 Abs. 3 Buchstabe a des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte darstellen würde. Die Bundesregierung
hat zudem darauf hingewiesen, dass die Einführung eines Pflichtdienstes der falsche
Weg sei, da Eigeninitiative, Mitgestaltung und Beteiligung aller Altersgruppen in der
Zivilgesellschaft nicht erzwungen werden können. Vielmehr sei es erforderlich, durch
Argumente zu überzeugen. Dem schließt sich der Petitionsausschuss ausdrücklich
an. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Jahr 2004 die Kommission
"Impulse für die Zivilgesellschaft" auch zu dieser Einschätzung gekommen ist. Daher
wird seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) dafür geworben, eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit
weiterzuentwickeln. Diese Bemühungen hält der Petitionsausschuss für
überzeugend.

Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen daher nicht. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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