Reģions: Vācija

Sozialer Pflichtdienst - Einführung eines 12monatigen Zivildienstes

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
112 Atbalstošs 112 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

112 Atbalstošs 112 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

17.11.2018 03:28

Pet 3-19-17-21610-000999 Sozialer Pflichtdienst

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte die Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes erreichen.

Dieser solle zwölf Monate dauern und für alle Bürgerinenn und Bürger verpflichtend
sein, da durch die Abschaffung der Wehrpflicht und – dem folgend – die Abschaffung
des Ersatzdienstes die Gesellschaft geschwächt worden sei. Das Gefühl des
Zusammenhalts und die gegenseitige Unterstützung würden sich verringern. Dem
würde ein verpflichtender Zivildienst entgegenwirken.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 113 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zwei weitere Petitionen
mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhangs
mit der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die
Prüfung des Petitionausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Nach den Ausführungen der Bundesregierung wäre die Einführung eines
allgemeinen Pflichtdienstes völkerrechtswidrig. Die Bundesregierung hat darauf
hingewiesen, dass die Einführung gegen die Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland aus Artikel 1 Abs. I des ILO-Übereinkommens verstieße, das von der
Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Die Internationale Arbeitsorganisation
(ILO) ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung internationaler
Arbeits- und Sozialstandards. Die ILO-Übereinkommen 29 und Nr. 105 sowie Artikel
4 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel 8 Abs. 3
des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) stünden
dem entgegen.

Zudem ist die Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes verfassungsrechtlich
bedenklich, da sie einen Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere in
das Grundrecht auf Berufsfreiheit bedeuten würde. Da Artikel 12 Grundgesetz (GG)
einen allgemeinen gültigen Pflichtdienst nicht erfasst, wäre eine
Grundgesetzänderung erforderlich. Die Bundesregierung hält zudem die Einführung
eines Pflichtdienstes nicht für den richtigen Weg, da Eigeninitiative, Mitgestaltung
und Beteiligung aller Altersgruppen in der Zivilgesellschaft nicht erzwungen werden
können. Dem schließt sich der Petitionsausschuss ausdrücklich an. Er vertritt die
Auffassung, das Bürgerinnen und Bürger nur durch Argumente, nicht aber durch die
geforderte Verpflichtung überzeugt werden können. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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