Область: Германия

Sozialer Wohnungsbau - Erschweren des Erwerbs von Immobilien etc. zu Spekulationszwecken durch ausländische Investoren

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
348 Поддерживающий 348 через Германия

Петиция была отклонена.

348 Поддерживающий 348 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

07.03.2019, 03:33

Petitionsausschuss

Pet 2-19-06-23203-005347
Sozialer Wohnungsbau

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass es ausländischen Kapitalanlegern erschwert wird,
Immobilien und Grundstücke in Deutschland zu erwerben, ähnlich dem Beispiel von
Dänemark.

Zur Begründung der Eingabe wird angeführt, Wohnraum sei kein Luxusgut, sondern ein
Grundbedürfnis. Daher habe der Staat dafür Sorge zu tragen, dass seinen Bürgerinnen und
Bürgern bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehe. Das nach Deutschland einfließende
ausländische Kapital verzerre jedoch die Immobilienpreise erheblich, sodass es selbst für
Bürgerinnen und Bürger mit gehobenem Einkommen in einigen Städten finanziell kaum
möglich sei, Wohneigentum zu erwerben. In Dänemark hingegen sei es Personen, Firmen,
Vereinen etc., welche keinen festen Wohnsitz im Land hätten, gesetzlich untersagt,
Immobilien zu erwerben bzw. nur unter erschwerten Voraussetzungen. Daher solle der
Deutsche Bundestag gesetzliche Regelungen dahingehend beschließen, dass ähnlich dem
Beispiel von Dänemark bezahlbarer Wohnraum verfügbar bleibe sowohl in
Ballungszentren als auch in kleineren Städten und Gemeinden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden. Sie
wurde durch 349 Mitzeichnungen unterstützt, und es gingen 18 Diskussionsbeiträge ein.
Petitionsausschuss

Überdies hat den Petitionsausschuss derzeit eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhanges werden diese Eingaben einer
gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet
daher um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung nicht auf alle Einzelaspekte
eingehen kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne der
Eingaben.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass durch Art. 86 Satz 1 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestehende Beschränkungen der
Erwerbsfreiheit für Ausländer im Jahr 1998 abgeschafft wurden. Satz 2 der Regelung
ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des
Bundesrates den Erwerb von Rechten durch Ausländer oder ausländischen Firmen zu
beschränken und von einer Genehmigung abhängig zu machen, wenn Deutsche in dem
betreffenden Staat im Erwerb von Rechten eingeschränkt sind. Hervorzuheben ist, dass
dies nicht für Angehörige der EU-Mitgliedstaaten gilt.

Eine Veranlassung von dieser Regelung Gebrauch zu machen, besteht nach hiesiger
Auffassung nicht. Denn die Staatsangehörigkeit eines Eigentümers hat keinen Einfluss auf
die Anwendung der geltenden Gesetze, wie z.B. auf Regelungen zum Kündigungsschutz
oder solche zur Miethöhe. Dies gilt auch für landesrechtliche Regelungen, wie z.B.
Zweckentfremdungsverbote, die u.a. bei Leerstand greifen. Für den Petitionsausschuss ist
nicht ersichtlich, dass dem Markt automatisch Wohnraum entzogen wird, wenn sich die
Grundstücke in den Händen ausländischer Eigentümer befinden.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung im Rahmen ihres
"Wohngipfels 2018" am 21. September 2018 ein Maßnahmenpaket "Wohnraumoffensive"
mit Ländern, Kommunen, Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und
Petitionsausschuss

Vermieterverbände und der Gewerkschaften auf den Wege gebracht hat, um die
gegenwärtigen – auch in den Eingaben angesprochenen – Engpässe auf den
Wohnungsmärkten zu beseitigen. Die Themenschwerpunkte haben sich aus dem
Koalitionsvertrag ergeben: Baulandaktivierung und Planungsbeschleunigung,
bezahlbares Wohnen, Mietrecht, Eigentumspolitik, demografiefestes Wohnen sowie
Baukosten und Baustandards. Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist die Stärkung
der sozialen Wohnraumförderung ein wichtiger Baustein. Der soziale Wohnungsbau soll
mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Der Bund soll mehr
Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten haben. Dazu hat das Kabinett am 2. Mai
2018 eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, die es dem Bund wieder
ermöglicht, Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau auszureichen. Der
Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien sieht hierzu vor, dass in den
Jahren 2020/2021 mindestens 2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt
werden. Die Ergebnisse des genannten Wohngipfels fügt der Petitionsausschuss dieser
begründeten Beschlussempfehlung bei. Weitere Informationen können unter
www.bmi.bund.de abgerufen werden.

Abschließend gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass die Beseitigung der
Wohnungsmarktengpässe trotz deutlich intensivierter Bautätigkeit nicht von heute auf
morgen erfolgen kann. Bis dahin sollen die Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei
Mietbeginn (so genannte Mietpreisbremse) wohnungssuchende Haushalte vor hohen
Mietpreissprüngen bei der Wiedervermietung schützen. Nach den Regelungen der
Mietpreisbremse darf bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige
Miete die ortsübliche Vergleichsmiete grundsätzlich höchstens um 10 v.H. überschreiten.

Der Petitionsausschuss hält die vereinbarten Maßnahmen für sinnvoll. Deren Wirkungen
bleiben abzuwarten. Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht
zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Помогите укрепить гражданское участие. Мы хотим, чтобы ваши проблемы были услышаны, оставаясь независимыми.

Пожертвовать сейчас