Sozialhilfe - Keine Anrechnung von Rückstellungen aus Altersvorsorgeverträgen beim Bezug von Grundsicherung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
139 Ondersteunend 139 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

139 Ondersteunend 139 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:05

Pet 3-18-11-2170-014657

Sozialhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die aus zur Alterssicherung gebildeten
Rückstellungen aus Altersvorsorgeverträgen (Riester/ Rürup) geleisteten Zahlungen
nicht mehr beim Bezug von Grundsicherung in voller Höhe gegengerechnet werden.
Der Petent hat dem aktuellen Rentenbericht der Bundesregierung entnommen, dass
Altersarmut zunehmend zu befürchten sei. Dem könne nur durch private Vorsorge
entgegengewirkt werden. Da künftige Altersrenten nicht prognostizierbar seien ebenso
wenig wie eine einkommenskonstante Erwerbsbiographie, müsse auch die private
Altersvorsorge kritisch betrachtet werden. Sollte es später zum Bezug von
Grundsicherung kommen, könnten unter Umständen die gebildeten
Altersrückstellungen komplett gegengerechnet werden und die Zahlungen aus der
Ansparphase gingen unwiederbringlich und in voller Höhe verloren. Der Petent schlägt
daher vor, dass Leistungen aus Rürup-/Riester-Verträgen aus öffentlichen Mitteln in
dieser Situation bei der Grundsicherung angerechnet werden sollten, Leistungen aus
Rürup-/Riester-Verträgen aus nicht-öffentlichen Mitteln jedoch nicht.
Zu den weiteren Ausführungen wird auf die Eingabe hingewiesen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 32 Diskussionsbeiträge
und 139 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion im Internet verlief lebhaft und
kontrovers.
Den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erreichte zudem eine weitere
sachgleiche Petition, die in die parlamentarische Prüfung mit einbezogen wird. Es wird
um Verständnis gebeten, wenn nicht auf alle Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst auf Folgendes hin: Mit Beginn der
Ruhestandsphase ist die Zeit der Vorsorge beendet und es beginnt die Phase des
Kapitalverzehrs, um den Lebensunterhalt ganz oder auch teilweise zu decken. Die
angeratene zusätzliche Altersvorsorge, u. a. durch die vom Petenten angesprochenen
Altersvorsorgeverträge, soll einkommensbedingte Hilfebedürftigkeit im Alter
verhindern oder abmildern. Der Bedarf für Sozialhilfe soll möglichst gar nicht erst
entstehen.
Wenn jedoch dennoch ein Bedarf für Sozialhilfe entsteht, setzen die ergänzenden
Sozialhilfeleistungen ein, sofern alle anderen Hilfemöglichkeiten versagen. Sozialhilfe
und Grundsicherung im Alter sind keine rentenähnlichen Dauerleistungen, sondern
eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung des Staates an diejenigen Bürger, die Hilfe
brauchen. Sozialhilfe dient wie auch das Einkommen dem Zweck, den Lebensunterhalt
zu sichern. Wird sie gewährt, dann stellt sie sicher, dass unter Einbeziehung der
Analysen von Preis- und Lohnentwicklung alle existenznotwendigen Aufwendungen,
bemessen nach dem tatsächlichen Bedarf, abgedeckt sind. Eine Sozialhilfe oberhalb
des abzusichernden Existenzminimums wäre gleichbedeutend mit der Erhöhung der
Bedürftigkeitsschwelle. Damit würde die Überwindung der Sozialhilfebedürftigkeit
erschwert und die Zahl der Hilfeempfänger würde wegen der dadurch erhöhten
Bedürftigkeitsschwelle deutlich ansteigen.
Auf der Grundlage dieses Systems von Sozialhilfe lässt sich die vom Petenten
gewünschte Differenzierung im Rahmen der privaten Vorsorge zwischen Zahlungen
aus öffentlichen Mitteln und Eigenleistungen des hilfebedürftigen Bürgers nicht
rechtfertigen. In der Phase des Kapitalverzehrs ist das, was zuvor durch Vorsorge
zusammengetragen wurde, auch einzusetzen. Auch eine unterschiedliche
Behandlung von Alterseinkünften z. B. aus privater Vorsorge, die während der
Erwerbsphase mit bis zu 90 Prozent steuerlich gefördert wurde, und der gesetzlichen
Rentenversicherung, die in ganz erheblichem Umfang auf den vom Rentner
geleisteten Beiträgen beruht, lässt sich nicht begründen.
Zusammenfassend stellt der Petitionsausschuss fest, dass es im Rahmen des
bestehenden Sozialhilfesystems gerechtfertigt ist, staatlich geförderte
Altersvorsorgeverträge in der Ansparphase als Vermögen zu schützen, dann jedoch

mit Beginn der Phase des Kapitalverzehrs und damit zur Deckung des
Lebensunterhalts die Rentenbeträge hieraus als Einkommen anzurechnen. Der
Petitionsausschuss sieht daher keine Möglichkeit, die Petition zu unterstützen, und
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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