Sozialrecht - Anhebung der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
368 Unterstützende 368 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

368 Unterstützende 368 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:05

Pet 3-18-11-217-001147Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent wünscht, dass die Ausgleichsabgaben der Unternehmen erhöht werden.
Der Petent legt dar, dass die Ausgleichsabgaben für Unternehmen so gering seien,
dass es für diese oft günstiger sei, sich „freizukaufen“, anstatt Arbeitsplätze für
schwerbehinderte Menschen zu schaffen. Dies sei unbedingt durch eine Erhöhung der
Ausgleichsabgabe zu ändern, damit es sich für die Unternehmen lohnt, entsprechende
Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. So könnten dann mehr Menschen mit
Schwerbehinderung einen Arbeitsplatz finden und der Armutsfalle entgehen.
Zu dieser als öffentliche Petition zur Diskussion gestellten Eingabe sind
19 Diskussionsbeiträge und 369 Mitzeichnungen eingegangen.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe zwei Stellungnahmen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und eine Stellungnahme der Beauftragten
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingeholt. Das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der Stellungnahmen wie
folgt zusammenfassen:
Zur Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen gehört an
zentraler Stelle auch das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe.
Beschäftigungspflicht besteht für Unternehmer mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Sie
haben die Verpflichtung, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze an
schwerbehinderte Menschen zu geben. Wer dem nicht nachkommt, ist verpflichtet,
eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe ist dynamisiert,
d. h., je weniger der Unternehmer die vorgeschriebenen fünf Prozent erfüllt, desto
höher ist die Ausgleichsabgabe. Seit 1. Januar 2012 gelten folgende Sätze: Sind drei

bis fünf Prozent der Erfüllungsquote erfüllt, zahlt der Unternehmer 115 Euro
(monatlich), bei einer Erfüllungsquote von zwei bis unter drei Prozent sind es 200 Euro
(monatlich) und bei einer Erfüllungsquote von null bis unter zwei Prozent 290 Euro
(monatlich).
Wie die Entwicklung der Beschäftigungszahlen seit Einführung der
Beschäftigungspflicht und der gestaffelten Ausgleichsabgabe (im Jahr 2001) zeigen,
hat sich dieses System bewährt. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die bei
den beschäftigungspflichtigen Unternehmern einen Arbeitsplatz gefunden haben, ist
von 716.057 (2002) auf 986.724 (2013) gestiegen. Die Beschäftigungsquote ist damit
von
3,8 (2002) auf 4,7 Prozent (2013) gestiegen. Da auch nichtbeschäftigungspflichtige
Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen beschäftigen, liegt die Zahl der
schwerbehinderten Arbeitnehmer derzeit bei insgesamt rund 1,1 Mio.
Auch wenn immer noch 26 Prozent aller beschäftigungspflichtigen Unternehmen
keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zeigt die bisherige
Entwicklung nach Ansicht des Petitionsausschusses, dass das System von
Beschäftigungspflicht und gestaffelter Ausgleichsabgabe die gewünschte Wirkung
entfaltet hat und auch verspricht, weiter positiv im Sinne einer verstärkten
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu wirken.
Eine Änderung des Systems, wie der Petent es vorgeschlagen hat, kann der
Petitionsausschuss daher nicht befürworten. Der Petitionsausschuss empfiehlt
deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag,
die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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