Région: Allemagne

Sozialrecht - Anrechnung von Renten bis 400 ? bei Bezug von Grundsicherung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
595 Soutien 595 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

595 Soutien 595 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:53

Pet 3-17-11-217-036607Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent setzt sich dafür ein, (Erwerbsminderungs-) Renten bis 400 Euro nicht
mehr auf die Grundsicherung anzurechnen (Freibetrag auf Mini-Job-Basis).
Der Petent führt im Einzelnen aus, dass Bezieher von Altersrenten und speziell
Erwerbsminderungsrenten oft weniger als 400 Euro von der Rentenversicherung
erhalten. Der Grund dafür seien lückenhafte Erwerbsbiographien – besonders bei
Frauen – und die geringen Beitragsjahre. Um die Lebensleistung der älteren
Bevölkerung in Kindererziehung, Pflege oder Teilzeitarbeit zu würdigen, aber auch
den wegen Erkrankung frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen
Menschen ein aktives Leben zu ermöglichen, sollte ein Freibetrag von 400 Euro bei
der Anrechnung auf die Grundsicherung eingeführt werden.
Der Petent plädiert dafür, eine diesbezügliche Gesetzesänderung herbeizuführen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition sind 35 Diskussionsbeiträge
und 595 Mitzeichnungen eingegangen. Die Petition wurde kontrovers diskutiert,
wobei der Petent zu seinem Anliegen auch viel Zustimmung erhielt.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich u. a. unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Leistungen der Sozialhilfe, zu denen auch Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung gehört, werden dann relevant, wenn ein entsprechender Bedarf
besteht. Sie sind das Auffangnetz in Notsituationen und können dementsprechend
nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfsmöglichkeiten

versagen. Sozialhilfe ist keine rentenähnliche Dauerleistung, sondern eine aus
Steuermitteln finanzierte Leistung des Staates zur Beseitigung einer Notlage.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der das Sozialhilferecht prägende
Grundsatz der materiellen Subsidiarität die Gewährung von Sozialhilfe ausschließt,
wenn der Betroffene sich selbst helfen kann. Daher würde die vom Petenten
vorgeschlagene, über die jetzige Rechtslage hinausgehende Nichtanrechnung von
Renteneinkünften zu einem Bruch im Sozialhilfesystem führen.
Die Sozialhilfe soll sicherstellen, dass die Leistungsberechtigten – unter
Einbeziehung der Analysen der Lohn- und Preisentwicklung – alle
existenznotwendigen Aufwendungen erhalten und dies bemessen nach dem
tatsächlichen Bedarf. Ein verfügbares Einkommen oberhalb dieses abzusichernden
soziokulturellen Existenzminimums wäre gleichbedeutend mit einer Erhöhung der
Bedürftigkeitsschwelle. Die Überwindung der Sozialhilfebedürftigkeit und damit auch
eine Verringerung der Altersarmut würde erschwert werden und die Zahl der
Hilfeempfänger zudem wegen der dadurch erhöhten Bedürftigkeitsschwelle deutlich
ansteigen.
Eine Gesetzesänderung wie der Petent sie sich vorstellt wird daher vom
Petitionsausschuss nicht befürwortet. Der Petitionsausschuss empfiehlt vielmehr, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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