Sozialrecht - Einsatz einer unabhängigen Kommission zum Armuts- und Reichtumsbericht

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
486 Ondersteunend 486 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

486 Ondersteunend 486 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:15

Pet 3-17-11-217-052898

Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent setzt sich dafür ein, dass eine unabhängige Kommission die
Berichterstattung über den Vierten Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung übernimmt. In der Kommission sollten Wissenschaft,
Gewerkschaften, Verbände und Interessenvertretungen der von Armut und sozialer
Ausgrenzung betroffenen Personen vertreten sein, um eine fundierte und kritische
Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit zu erarbeiten.
Der Petent legt dar, dass seiner Meinung nach die Bundesregierung mit dem Vierten
Armuts- und Reichtumsbericht versuche die notwendige politische Diskussion über
die soziale Ungleichheit zu ersticken. Unerwünschte Aussagen würden unterdrückt
und der ganze Bericht politisch „sterilisiert“. Wieder zeige sich, dass in der
Verantwortung der Bundesregierung keine neutrale Berichterstattung möglich sei.
Angemessene politische Schlussfolgerungen würden vollständig fehlen. Da die
soziale Ungleicheit in Deutschland ein unerträgliches Ausmaß angenommen habe,
müsse es künftig eine unabhängige Kommission geben, die sich dieser Aufgabe
annimmt.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
Zu der als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 20 Diskussionsbeiträge
und 486 Mitzeichnungen eingegangen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das Anliegen des Petenten
aufgrund eines Antrages der Fraktion DIE LINKE. (BT-Drs. 17/12709) im Ausschuss
für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages ausführlich diskutiert worden ist.
Der Antrag wurde in der Ausschusssitzung vom 5. Juni 2013 mehrheitlich abgelehnt.
Dies hat zur Folge, dass der Deutsche Bundestag an seinen Beschlüssen aus den
Jahren 2000 und 2001 festhält, die Berichterstattung für den Armuts- und
Reichtumsbericht in die Verantwortung der Bundesregierung zu geben.
Was die Art und Weise der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts betrifft, so
ist zunächst festzustellen, dass alle Ressorts die entsprechenden Beiträge aus ihrem
Zuständigkeitsbereich erstellen. Was insbesondere die Fragen der Einkommens- und
Vermögensverteilung betrifft, so basiert der Bericht auf Gutachten unabhängiger
Wissenschaftler. Diese Gutachten werden gemeinsam mit dem Bericht veröffentlicht.
Der Gesamtentwurf muss nach der gemeinsamen Geschäftsordnung innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt werden. Dieser Abschnitt des Verfahrens wurde
begonnen mit dem am 17. September 2012 veröffentlichten Berichtsentwurf und
beendet mit dem Kabinettsbeschluss des Berichtes durch die Bundesregierung am
6. März 2013. In diesem Zeitraum hatten auch Verbände und Wissenschaftler
Gelegenheit zur Stellungnahme. Veränderungswünsche von dieser Seite wurden
berücksichtigt. Die Daten haben zu keiner Zeit eine Veränderung erfahren, außer
durch den Zeitablauf bedingte Aktualisierungen.
In der Kurzfassung des Berichtes, die dem eigentlichen Bericht vorangestellt ist,
werden die wesentlichen Ergebnise der Analyse zusammengefasst, werden auch
schon ergriffene Maßnahmen beschrieben und weitere notwendige Schritte zur
Verbesserung der Aufstiegsmobilität benannt.
Der Petent hatte auch das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
geförderte Programm „Perspektive 50plus“ als wenig erfolgreich kritisiert. Der
Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass hinsichtlich der Integration der
Über-50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt für länger als sechs Monate (= „nachhaltige
Integration“) in der Tageszeitung ‚Hannoversche Allgemeine‘, auf die sich Petent
offenbar bezieht, falsche Zahlenangaben gemacht und im Folgenden in weiteren
Print- und Online-Medien wie z. B. ‚stern‘, ‚spiegel‘ oder ‚Handelsblatt‘ ungeprüft
weitergegeben wurden. Die Auswertung des Programms „Perspektive 50plus“
resultierte aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/13298) auf eine Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/12934) zu den
Ergebnissen des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“. Nicht 16 Prozent der

Über-50-Jährigen, wie in dem Artikel dargelegt, konnten länger als sechs Monate in
den Arbeitsmarkt integriert werden, sondern 80 Prozent.
In der Zwischenzeit hat das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität
Duisburg-Essen eine Evaluation des Bundesprogramms erstellt, die zeigt, dass das
Programm einen positiven Einfluss auf die Integration der Teilnehmer in reguläre
Beschäftigung hat. Das Programm kann als erfolgreich angesehen werden.
Der Petitionsausschuss sieht keine Veranlassung, das Anliegen zu unterstützen, und
kann nur empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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