Region: Tyskland

Sozialrecht - Gezieltere Förderung behinderter Menschen für den ersten Arbeitsmarkt

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
598 Stödjande 598 i Tyskland

Petitionen har nekats

598 Stödjande 598 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:10

Pet 3-18-11-217-001136

Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Der Petent wünscht, dass die Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt gezielter durchgeführt werden.
Der Petent legt im Einzelnen dar, dass die Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe
schwerbehinderter Menschen sich weitgehend auf Bewerbungstrainings
beschränken würden. Dies sei zu einseitig und zu wenig und diene vor allem der
„Verschönerung“ der Arbeitslosenstatistik. Seit der Einführung von Hartz IV habe sich
die Situation von Menschen mit Behinderung verschlechtert, da sie von den
entsprechenden Aktivierungsmaßnahmen nicht profitiert hätten. Es gebe die Gefahr,
dass die Betroffenen sich immer mehr vom Arbeitsleben und vom Leben in der
Gesellschaft entfernten. Sie seien dann dazu verurteilt, im Hartz-IV-Bezug zu
bleiben, ohne jede Chance, dort jemals wieder heraus zu kommen. Daher müssten
die Maßnahmen zielführender sein und zu einem Arbeitsplatz führen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 6 Diskussionsbeiträge
und 598 Mitzeichnungen eingegangen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zur Frage der Förderung von Arbeitssuchenden
zunächst fest, dass der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende alle
betroffenen Bürgerinnen und Bürger umfassend zu unterstützen hat und zwar mit
dem Ziel, die Eingliederung in Arbeit möglichst bald zu erreichen. Dazu gibt es ein

breites Spektrum von Eingliederungsleistungen. Das Jobcenter erbringt alle
Leistungen, die im jeweiligen Einzelfall erforderlich sind, und hat darauf zu achten,
dass jeder/jede Arbeitsuchende die für ihn passende Unterstützungsleistung erhält.
Ob das vom Petenten angesprochene Bewerbungstraining eine geeignete
Maßnahme ist, wird in jedem Einzelfall durch ein zunächst durchgeführtes ‚Profiling‘
geklärt. In diesem ‚Profiling‘ werden alle für die Vermittlung erforderlichen beruflichen
und persönlichen Merkmale, aber auch die Eignung und die beruflichen Fähigkeiten
festgestellt. Nach dem ‚Profiling‘ berät der persönliche Ansprechpartner den
Arbeitsuchenden jeweils individuell, welche Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
für die Eingliederung in Arbeit notwendig und sinnvoll wären.
Für die Menschen mit Behinderung stehen abgesehen von diesen allgemeinen
Instrumenten noch besondere auf Menschen mit Behinderung zugeschnittene
Leistungen (insbesondere der Aus- und Weiterbildungsförderung) zur Verfügung.
Neben dem vom Petenten genannten Bewerbungstraining gibt es Leistungen wie
beispielsweise Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld bei Aus- und Weiterbildungen
in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken.
Die Rehabilitation und Förderung von Menschen mit Behinderung oder schwerer
Behinderung ist einer der Schwerpunkte der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit.
Für das Jahr 2014 sind in deren Haushalt rund 2,3, Milliarden Euro für die Förderung
von Menschen mit Behinderung eingestellt, weitere 130 Millionen Euro für die
Förderung von Menschen mit schwerer Behinderung. In dieser Größenordnung gibt
es die Förderung schon seit Jahren. Um für Arbeitgeber Anreize zu schaffen, mehr
Menschen mit Behinderung einzustellen, wurde mit dem ‚Gesetz zur Verbesserung
der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt‘ (vom Dezember 2011) die
Bezugsdauer des Eingliederungszuschusses für Menschen mit schwerer
Behinderung (unabhängig vom Alter) von 36 auf 60 Monate erhöht.
Zusätzlich gibt es weitere beschäftigungspolitische Maßnahmen im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Hier ist an erster Stelle das Programm „Initiative Inklusion“ zu nennen, mit dem in
den nächsten Jahren u. a. über 5000 neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze
geschaffen werden. Die Durchführung dieses Programmes liegt in der Verantwortung
der Integrationsämter der Länder. Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro werden
dafür aus Mitteln des Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt. Weiterhin startete
Anfang des Jahres 2014 im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und
Beschäftigung ein Programm zur intensivierten Beratung und Eingliederung von

Menschen mit schwerer Behinderung. Mit diesem Programm, das mit Mitteln in Höhe
von 50 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds finanziert wird, sollen die
Arbeitsagenturen, die kommunalen Jobcenter und die gemeinsamen Einrichtungen
die bestehenden Arbeitsverhältnisse stabilisieren, neue Arbeitsverhältnisse schaffen
und die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen (mit Behinderung oder schwerer
Behinderung) fördern.
Der Petent hat mit seiner Eingabe zu Recht darauf hingewiesen, dass die Chancen
von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt durch gezieltere Maßnahmen
dringend verbessert werden müssen. Vieles wurde schon auf den Weg gebracht, wie
die aufgezeigten Maßnahmen zeigen. Die Integration der Menschen mit Behinderung
in den Arbeitsmarkt wird im Rahmen des NAP auch weiter vorangetrieben werden.
Der Petitionsausschuss begrüßt dies ausdrücklich. Der Petitionsausschuss weist
jedoch auch darauf hin, dass bei der Bewältigung dieser Aufgabe keine schnellen
Erfolge zu erwarten sind, sondern dass es sich vielmehr um eine kontinuierliche
Anstrengung über viele Jahre handeln wird, bevor von einem umfassenden Erfolg
gesprochen werden kann.
Der Petitionsausschuss kann daher nur empfehlen, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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