Región: Alemania

Sparförderung - Freie Wahlmöglichkeit hinsichtlich einer vertraglichen Beitragsgarantie eines nach § 10a EStG geförderten Vertrages

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
192 Apoyo 192 En. Alemania

No se aceptó la petición.

192 Apoyo 192 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

17/05/2019 4:31

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-762-008422
31515 Wunstorf
Sparförderung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dem Antragsteller beim Abschluss eines gemäß § 10a
Einkommensteuergesetz geförderten Altersvorsorgevertrags (sogenannter Riester-Vertrag)
die Wahlmöglichkeit einzuräumen, ob die Beitragserhaltungszusage Bestandteil des
jeweiligen Vertrags werden soll oder nicht.

Zur Begründung der Eingabe wird insbesondere angeführt, die bei Abschluss eines
Riester-Vertrags stets erklärte Beitragserhaltungszusage werde von vielen Anlegern nicht
gewünscht. Es sei erwiesen, dass diese der Absicherung im Alter nicht zu Gute komme.
Vielmehr habe sie negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Kapitals, weshalb die
Aufwendungen für die Absicherung steigen würden. Dies sei angesichts der größer
werdenden Bedeutung der privaten Altersvorsorge und zur Verhinderung von
Altersarmut nicht im Interesse der Anleger.

Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrags wird auf die Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 236 Mitzeichnungen unterstützt. Über das Für und Wider der Petition wurde
in 12 Beiträgen diskutiert.

Den Petitionsausschuss hat zu diesem Anliegen derzeit eine weitere Eingabe mit
verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden diese Eingaben
Petitionsausschuss

einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der Ausschuss bittet daher
um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung nicht auf alle Aspekte eingehen kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Wie in den Eingaben zutreffend dargestellt, können Anleger bei Abschluss eines
Riester-Vertrags nicht selbst darüber entscheiden, ob die Beitragserhaltungszusage
Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses werden soll oder nicht. Diese fehlende
Wahlmöglichkeit findet ihre Ursache in den gesetzlichen Regelungen. Bei dem hier in
Rede stehenden Riester-Vertrag handelt es sich um einen Altersvorsorgevertrag, der unter
das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) fällt. Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1
Nr. 3 AltZertG müssen Altersvorsorgeverträge eine Beitragserhaltungszusage enthalten.
Diese stellt sicher, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten
Altersvorsorgebeiträge einschließlich der Zulagen für die Auszahlungsphase zur
Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass steuerlich förderfähige Altersvorsorgeprodukte
darauf ausgerichtet sind, mit dem während der Ansparphase angesammelten Kapital eine
lebenslange Altersleistung zu sichern. Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam,
dass diese Regelung dem Schutz der Anleger dient. Denn ein Verlust des angesparten
Vermögens ist infolgedessen weitestgehend ausgeschlossen. Nach Auffassung des
Petitionsausschusses handelt es sich bei der Beitragserhaltungszusage um einen
grundlegenden Bestandteil eines auf Alterssicherung gerichteten förderfähigen privaten
Altersvorsorgevertrags.

Darüber hinaus gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass es sich bei dem hier
gegenständlichen Riester-Vertrag um einen Altersvorsorgevertrag privater Natur handelt.
Der Abschluss dieses Vertrags steht jedem Anleger frei. Ferner kann der Riester-Vertrag,
gemessen an den persönlichen Bedürfnissen und der Risikobereitschaft der Anleger,
individuell ausgestaltet werden. Neben Anlageprodukten der
Versicherungsgesellschaften stehen ebenso Bank- und Fondssparpläne zur Auswahl.
Petitionsausschuss

Zudem werden förderfähige Riester-Verträge angeboten, die Aktien-Investments zulassen.
Bei Bedarf besteht überdies während der Ansparphase die Möglichkeit, zu einem
renditestärkeren Riester-Vertrag zu wechseln.

Der Petitionsausschuss ergänzt abschließend, dass ihm die Ergebnisse der Studie zur
Riester-Rente des Institutes für Vorsorge und Finanzplanung, welche im zweiten Quartal
2018 vom Deutschen Institut für Altersvorsorge vorgestellt wurde, bekannt sind. Die
Autoren sind zu dem Ergebnis gelangt, die in Rede stehende Beitragsgarantie bei
Riester-Produkten abzuschaffen oder zumindest zu flexibilisieren, um die Riester-Rente
zukunftsfähig zu machen.

Im Ergebnis besteht nach den vorstehenden Ausführungen aus Sicht des
Petitionsausschusses derzeit kein Bedürfnis, Anlegern bei Abschluss eines
Riester-Vertrages hinsichtlich der Beitragserhaltungszusage eine Wahlmöglichkeit durch
eine Gesetzesänderung einzuräumen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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