Regiune: Germania

Sparförderung - Gleichstellung/Anpassung der Riesterzulage für die vor dem Jahr 2008 geborenen Kinder

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 de susținere 17 in Germania

Petiția este respinsă.

17 de susținere 17 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:01

Pet 2-18-08-762-032936

Sparförderung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird kritisiert, dass die Höhe der im Rahmen der Riester-Förderung
gewährten Kinderzulage nach dem Geburtsdatum der Kinder differiert.
Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an,
Zulageberechtigte für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kinder erhielten eine
maximale mögliche Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Für vor dem 1. Januar 2008
geborene Kinder werde maximal eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro gezahlt.
Sie halte diese Stichtagsregelung für die Gewährung der erhöhten Kinderzulage für
nicht hinnehmbar. Dadurch werde eine negative Wertigkeit geschaffen, für die es
nach ihrer Auffassung keine Grundlage gebe. Vielmehr sei darin eine
Ungleichbehandlung der Eltern zu sehen, deren Kinder bis zu diesem Stichtag
geboren wurden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
von ihr eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 38 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen fünf
Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag dem Anliegen der Petentin nicht näher zu treten.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die im Rahmen der Riester-Förderung
gewährte Altersvorsorge sich aus einer Grund- und Kinderzulage zusammensetzt.
Die Zulagen wurden zwischen den Beitragsjahren 2002 und 2008 schrittweise
angehoben. Das Gesetz sah vor, dass ab dem Beitragsjahr 2008 die Kinderzulage –
unabhängig vom Geburtsjahr – einheitlich 185 Euro beträgt. Mit dem
Eigenheimrentengesetz vom 29. Juli 2008 hat sich der Gesetzgeber jedoch
entschieden, die Kinderzulage für die nach dem 31. Dezember 2007 geborenen
Kinder auf 300 Euro anzuheben. Der Gesetzgeber hat sich insoweit für eine
Stichtagsregelung entschieden. Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass dies
insbesondere im Zusammenhang mit Lenkungsnormen – zu denen die Riester-
Förderung gehört – ein zulässiges Gestaltungsmittel des Gesetzgebers ist. Nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es dem
Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) insoweit nicht verwehrt,
Stichtagsregelungen vorzusehen. Im steht für den Umgang von einer älteren zu einer
neueren Gesetzeslage notwendigerweise ein gewisser Spielraum zur sachgerechten
Ausgestaltung zu – hier: den Anreiz zum Abschluss einer zusätzlichen
Altersvorsorge für junge Familien noch weiter zu erhöhen. Der Petitionsausschuss
hebt hervor, dass dies auch dann rechtmäßig ist, wenn diese Festlegung für manche
mit individuellen Härten verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Ajutați la consolidarea participării cetățenilor. Dorim să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovați acum