Sparförderung - Riesterförderung für alle Sparer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterstützende 11 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

11 Unterstützende 11 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:05

Pet 2-18-08-762-035587

Sparförderung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Ausweitung der sogenannten Riester-Rente auf alle
Steuerpflichtigen sowie in einem weiteren Schritt deren Umwandlung in eine
Pflichtversicherung gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, nicht
rentenversicherungspflichtige Personen hätten oftmals eine schlechte oder gar keine
Altersvorsorge. Nach seiner Auffassung biete die sogenannte Riester-Rente einige
Vorteile gegenüber anderen Altersvorsorgemodellen, weshalb sie auch für nicht
rentenversicherungspflichtige Personen attraktiv sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 12 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 11 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen nicht zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die steuerliche
Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge grundsätzlich den Personen
zusteht, die von den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Reform in der
gesetzlichen Rentenversicherung durch das Altersvermögensgesetz oder von der

Versorgungsniveauabsenkung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001
wirtschaftlich betroffen sind und die einem dieser Alterssicherungssysteme weiterhin
aktiv angehören. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Empfänger von
Besoldung bzw. Amtsbezügen (§ 10a Abs. 1 Einkommensteuergesetz – EStG). Für
die begünstigten Personen soll durch die steuerliche Förderung ein Anreiz
geschaffen werden, zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung oder zu den erworbenen Versorgungsansprüchen eine
freiwillige kapitalgedeckte private Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen aufzubauen,
um so die mit den o.g. Gesetzen erfolgenden Leistungsabsenkungen zu
kompensieren.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass ggf. für eine grundsätzlich nicht
zulageberechtigte Person eine mittelbare Förderberechtigung bestehen kann, wenn
der Ehegatte/Lebenspartner zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis
gehört und folgende weitere Voraussetzungen vorliegen: beide
Ehegatten/Lebenspartner haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, auf den das
Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, die
Ehegatten/Lebenspartner leben nicht dauernd getrennt und beide
Ehegatten/Lebenspartner haben jeweils einen auf ihren Namen lautenden, nach § 5
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifizierten Vertrag abgeschlossen.
Ausgeschlossen von der Riester-Förderung sind Studenten, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind, Selbstständige, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind, geringfügig Beschäftigte, die der Zahlung an die
gesetzliche Rentenversicherung widersprochen haben, Pflichtversicherte in
Einrichtungen der berufsständischen Versorgung und Personen, die bereits in Rente
sind.
Der Petitionsausschuss gibt jedoch zu bedenken, dass beispielsweise für den nicht
rentenversicherungspflichtigen Personenkreis auch die Möglichkeit besteht, einen –
ebenfalls staatlich geförderten – Basisrentenvertrag (Rürup-Rente) abzuschließen.
Um diese Förderung zu erhalten, muss lediglich im Rahmen der
Einkommensteuererklärung ein entsprechender Antrag auf Abzug der
Beitragsleistung als Sonderausgaben gestellt werden. Damit können auch Personen,
die nicht zum zulageberechtigten Personenkreis bei der Riester-Förderung gehören,
beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge staatlich gefördert werden.

Abschließend unterstreicht der Petitionsausschuss, dass sowohl die Riester- als
auch die Basisrente zur freiwilligen privaten Altersvorsorge gehören. Der Staat
überlässt dabei dem Bürger auch die Wahl, sich für ein seinen Bedürfnissen
entsprechendes Produkt (z.B. Rentenversicherung, Banksparplan, Bausparvertrag)
zu entscheiden. Bei einem vom Staat vorgegebenen Einheits-Produkt – wie vom
Petenten angeregt – würden diese Wahlfreiheit und damit zusammenhängende
individuelle Vorzüge entfallen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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