Regione: Germania

Speicherung - Bezuschussung gezogener Kilowattstunden anstelle von Ladesäulen (bzgl. Erweiterung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Supporto 21 in Germania

La petizione è stata respinta

21 Supporto 21 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

14/08/2018, 04:29

Pet 1-18-12-7522-039638 Speicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei zukünftigen Projekten zur Erweiterung
der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nicht mehr die Ladesäulen bezuschusst
werden, sondern die gezogenen Kilowattstunden.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 21 Mitzeichnungen und zwölf Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass
Elektromobilität weiter gefördert werden müsse. Dafür müssten möglichst viele
günstige Zugänge zu einem kostengünstigen Ladenetz geschaffen werden. Derzeit
würden aber Ladesäulen gefördert. Das Ergebnis sei überteuerte Säulenhardware und
zu hohe Ladekosten. Die Säulen stünden an schlechten Standorten und würden häufig
nicht funktionieren. Würde die Förderung auf die gezogenen Kilowattstunden (kWh)
bezogen, würden sich die genannten Kritikpunkte automatisch verbessern, da
möglichst günstige Säulenhardware in großer Zahl an sinnvollen Stellen eingerichtet
und gewartet würde. Dadurch würde auch der Ladepreis niedrig gehalten, da bei
entsprechenden Angeboten mehr geladen würde.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das Bundeskabinett am
18. Mai 2016 ein Marktanreizprogramm für die Elektromobilität beschlossen hat. Teil
des Programms ist auch die Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ab Anfang 2017 wird im Rahmen des
Förderprogramms der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch eine
anteilige Finanzierung der Investitionskosten gefördert.

Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden
Netzes von Schnelllade- und Normalladestationen initiieren. Ziel ist der Aufbau von
mindestens 15.000 Ladesäulen bis 2020. Die Bundesregierung stellt dafür
300 Mio. Euro von 2017 bis 2020 bereit. Unterstützt werden sowohl private Investoren
als auch Städte und Gemeinden.

Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass möglichst günstige Säulenhardware in
großer Zahl an möglichst sinnvollen Stellen eingerichtet und in Betrieb gehalten
werden sollte.

Gefördert werden soll daher in erster Linie der Aufbau eines flächendeckenden Netzes
an Schnellladeinfrastruktur, so dass der Nutzer eines Elektrofahrzeugs überall in
Deutschland schnell und unkompliziert nachladen kann. Daneben soll auch der weitere
Aufbau von Normalladeinfrastruktur gefördert werden, um die Kundenbedürfnisse je
nach Fahr- und Parkverhalten abzudecken (z. B. Über-Nacht-Laden der
Elektrofahrzeuge von Bewohnern von Mehrfamilienhäusern ohne Garage in der Stadt,
Carsharing, Nachladen bei Warenhaus-, Restaurant-, Kinobesuchen). Ergänzend zur
Förderung der einzelnen Ladepunkte soll eine Förderung der Netzanschlusskosten
erfolgen, da diese insbesondere bei hohen Ladeleistungen und Ladeparks mit
mehreren Ladepunkten einen erheblichen Kostenfaktor darstellen.

In der aktuellen Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur dient die Zuwendung als
Anschubfinanzierung. Langfristig soll die Wirtschaft die Errichtung und den Betrieb
tragen und nach Auslaufen des Programms soll eine Wettbewerbssituation bestehen.
Momentan gibt es keinen Einheitspreis pro abgegebene kWh, der der Bezuschussung
der abgegebenen Strommenge nach dem Gleichheitsprinzip entsprechen würde.

Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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