Familie

Neuer Spielplatz in Pirna Schloßpark / Cunnersdorf

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verwaltungsvorsitzender Klaus-Peter Hanke
64 Unterstützende 40 in Verwaltungsgemeinschaft Pirna

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

64 Unterstützende 40 in Verwaltungsgemeinschaft Pirna

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

20.02.2020, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


19.02.2019, 12:58

Hallo,

die Unterschriftensammlung ist offiziell beendet. Natürlich sind keine 700 Unterschriften dazu gekommen, allerdings sprechen wir hier von gut 60 Beteiligte, welcher einer Nachfrage bei der Stadt Pirna eine gewisse Relevanz attestieren.

Ich hatte leider die letzten 2 Monate keine Zeit diese Petition persönlich vorbei zu bringen und versuche dies im März dann zu erledigen.

Ziel für mich ist es, eine klare Stellungnahme von der Stadt Pirna zu bekommen, wie bei dem Thema Spielplatz im Speziellen bzw. die Infrastruktur für Kinder im Allgemeinen, zukünftig in den Stadtteilen umgegangen werden soll.

Dann kann jeder für sich selber Schlüsse ziehen.


25.11.2018, 16:48

-Auszug-

§ 8 SächsBO – Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

[...]

(2) Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden oder ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist. Bei bestehenden Gebäuden nach Satz 1 kann die Herstellung von Spielplätzen für Kleinkinder verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordern.

Quelle: www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/kfw.cgi?t=154315701474905302&sessionID=727791290121654473&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=0421&xid=327428,9,20160101&highlighting=on&hlt=#hlt_ank




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