Dialog

Sport - Anerkennung von eSports als Sportart

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
40 Unterstützende 40 in Deutschland

Sammlung beendet

40 Unterstützende 40 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09.02.2019, 03:30

Pet 1-19-06-228-004745 Sport

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat –
als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Sportwettkämpfe mit Video- und Computerspielen
(E-Sport) als Sport anzuerkennen und die Sportförderprogramme von Bundeswehr,
Bundespolizei und Zoll hierfür zu öffnen.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es sich beim
E-Sport um einen virtuellen Wettkampf handele, bei dem zwei Teams mit der jeweils
gleichen Anzahl an Spielern bzw. E-Sportlern gegeneinander anträten. Hierbei
benötigten die Teams gut durchdachte Taktiken und Spielzüge wie auch antrainierte
feinmotorische Fähigkeiten, um sich gegen das konkurrierende Team durchzusetzen.
Solche Wettkämpfe fänden zumeist über das Internet auf offiziellen professionellen
Turnieren, aber auch immer mehr in großen Hallen vor Publikum statt.

Die E-Sport Kultur sei in Deutschland aktuell auf dem Vormarsch und jetzt schon
stärker integriert, als viele vermuten würden. Das Finale der „League of Legends
Championship“ habe im Jahr 2014 eine Zuschauerzahl von 11,2 Millionen vor den
Bildschirmen und 40.000 Zuschauer im Stadion in Süd-Korea gehabt. Als
Austragungsort des Finales der europäischen Meisterschaft wurde für 2015 Berlin
ausgewählt. In Süd-Korea sei E-Sport bereits eine Nationalsportart und deutlich
populärer als Fußball oder Handball.

Vor diesem Hintergrund soll mit der Petition erreicht werden, E-Sport als Sportart
anzuerkennen, da die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vorgegebenen
Kriterien erfüllt seien. Das Hauptkriterium, die „körperliche und motorische Aktivität“,
werde zwar nicht im herkömmlichen Sinne, z. B. in Form des Laufens, erfüllt, jedoch
gebe es andere motorische Abläufe, die eine körperliche Aktivität darstellten. So
müssten die Hände beim Spielen Präzisionsbewegungen erfüllen und die notwendige
Hand-Augen-Koordination sei mit der des Sportschießens gleichzusetzen.

Ebenso zeitgemäß sei die Anerkennung der Tatsache, dass E-Sport heute ein
wichtiger Bestandteil der deutschen Jugendkultur sei und damit einen erheblichen
Einfluss auf das Sozialverhalten habe. Im E-Sport werde Fairness sehr hoch gehalten,
so dass ein weiterer wesentlicher Punkt aller anerkannten Sportarten erfüllt sei.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 40 Mitzeichnungen und 40 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass in Deutschland seit ca. zwei
Jahrzehnten eine kontroverse Debatte geführt wird, ob das Phänomen E-Sport als
Sport anzuerkennen ist oder nicht. Hierbei werden auch das Verhältnis zum
organisierten Sport und die Frage der öffentlichen Förderung diskutiert.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass am 26. November 2017 der eSport-Bund
Deutschland e.V (ESBD) gegründet wurde, der bundesweit den organisierten E-Sport
und seine Sportlerinnen und Sportler in Deutschland repräsentiert. Der ESBD als
Verband definiert E-Sport in seiner Satzung wie folgt: „E-Sport […] ist das
sportwettkampfmäßige Spielen von Video- bzw. Computerspielen, insbesondere auf
Computern und Konsolen, nach festgelegten Regeln.“ Hinzu treten einige
Kernelemente: der Wettkampf findet gegen menschliche Gegenspieler statt, er kann
als Onlinewettkampf oder als Präsenzwettkampf gestaltet sein und er definiert sich
maßgeblich über die motorische, präzise Bedienung des Eingabegeräts (z. B. Maus,
Tastatur, Controller, Smartphone usw.) im Zusammenspiel mit der Meisterung der
durch das Spiel vorgegebenen Regeln und Limitierungen, die zum Spielziel führen.
Der ESBD setzt sich für eine rechtliche, politische und gesellschaftliche Anerkennung
von E-Sport als Sportart im deutschen Sportsystem ein.

Der DOSB, der E-Sport zunächst nicht als Sportart eingestuft hatte, sieht dringenden
Klärungsbedarf und hat eine Arbeitsgruppe „AG E-Sport“ gegründet, die E-Sport
evaluieren und bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Dezember 2018
Empfehlungen zum Umgang mit E-Sport für Sportverbände und -vereine geben soll.

Ergänzend verweist der Ausschuss auf die Ausführungen der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Anerkennung des eSports als
Sport“ auf Drucksache 19/4060, die im Internet unter www. bundestag.de eingesehen
werden kann.

In diesem Zusammenhang hebt der Petitionsausschuss ausdrücklich hervor, dass im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode hinsichtlich
der Anerkennung des E-Sports in Rn. 2172 ff. Folgendes vorgesehen ist (S. 48):

[…] „Wir erkennen die wachsende Bedeutung der E-Sport-Landschaft in Deutschland
an. Da E-Sport wichtige Fähigkeiten schult, die nicht nur in der digitalen Welt von
Bedeutung sind, Training und Sportstrukturen erfordert, werden wir E-Sport künftig
vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht anerkennen und bei
der Schaffung einer olympischen Perspektive unterstützen.“ […]

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – als
Material zu überweisen, damit sie in die weiteren Prüfungen hinsichtlich der
Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels zur Anerkennung des E Sports
einbezogen wird. Zugleich empfiehlt der Ausschuss, die Petition den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, weil sie als Anregung für eine
parlamentarische Initiative geeignet erscheint.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – als Material zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die
Anerkennung von Video- und Computerspielen als Sport betroffen ist, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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