Sport - Boykott der Olympischen Winterspiele 2014

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
148 Ondersteunend 148 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

148 Ondersteunend 148 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:12

Pet 1-17-06-228-055317Sport
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll ein Boykott der Olympischen Winterspiele 2014 wegen
Menschenrechtsverletzungen in Russland erreicht werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die
Menschenrechtslage in Russland sei inakzeptabel. Seit Inkrafttreten des Gesetzes
gegen „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" würden Homo-, Bi- und
Transsexuelle in Russland unter massiven Repressalien durch den Staat leiden und
seien polizeilicher Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Deutschland müsse – auch
vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – ein deutliches Zeichen gegen
Menschenrechtsverletzungen und staatliche Willkür setzen, wenn es seine
demokratischen Grundwerte ernst nehme. Ein Boykott der Olympischen Winterspiele
2014 würde auf die unerträgliche Situation von Minderheiten in Russland aufmerksam
machen. Der Schutz von Minderheiten sei ein wichtiger Teil der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung. Der vorgeschlagene Boykott der Olympischen Spiele
sei zwar ein harter, aber notwendiger Schritt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 148 Mitzeichnungen und 24 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu
der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hebt zunächst ausdrücklich hervor, dass er der Wahrung der
Menschenrechte sowie den Rechten sexueller Minderheiten eine sehr hohe Bedeutung
beimisst. Er zeigt sich besorgt über Berichte von Übergriffen auf Homosexuelle in der
Russischen Föderation.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die mit der Petition
angesprochene Thematik Gegenstand parlamentarischer Fragen und Initiativen war.
Verwiesen wird insbesondere auf die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage einer Fraktion (Drucksache 17/14444) sowie auf Schriftliche Fragen
(Drucksache 17/14577 (Fragen 3 und 4), Drucksache 18/267 (Frage 1) sowie
Plenarprotokoll 18/7. Ferner merkt der Ausschuss an, dass der Antrag einer Fraktion
„Menschen- und Bürgerrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender im
Sport wahren“ (Drucksache 18/494) vom 18. Deutschen Bundestag mehrheitlich
abgelehnt wurde (vgl. näher hierzu Plenarprotokoll 18/14). Die angegebenen
Dokumente können unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Bundesregierung das am 30. Juni 2013 in
Kraft getretene Gesetz gegen „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“,
das zu einer Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer
sexuellen Orientierung beiträgt, mit deutlichen Worten kritisiert hat. Das Gesetz verstößt
gegen die Achtung von Menschen- und Bürgerrechten, denen sich auch Russland in
der eigenen Verfassung und durch die Mitgliedschaft im Europarat verpflichtet hat. Dies
hat die Bundesregierung ihren russischen Gesprächspartnern wiederholt sehr deutlich
gemacht und dabei auch ihre Erwartung geäußert, dass Rechte sexueller Minderheiten
in der Russischen Föderation geschützt werden.
So hatte der Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle die russischen Behörden
aufgefordert, der Gewalt gegen Homosexuelle in Russland Einhalt zu gebieten. Das
Auswärtige Amt hatte am 1. Juli 2013 die Reise- und Sicherheitshinweise für die
Russische Föderation um Informationen zu dem Gesetz gegen „Propaganda nicht-
traditioneller sexueller Beziehungen" ergänzt. Dieser Hinweis galt auch im Hinblick auf
die vom 7. – 23. Februar 2014 in Sotschi stattfindenden XXII. Olympischen
Winterspiele.
Einige Staatsoberhäupter, wie Bundespräsident Joachim Gauck und US-Präsident
Barack Obama, hatten ihre Teilnahme an den Eröffnungsfeierlichkeiten der

Olympischen Winterspiele in Sotschi am 7. Februar 2014 abgesagt. Der französische
Staatspräsident François Hollande, die litauische Präsidentin Dalia Grybauskaite und
die EU-Kommissarin Viviane Reding reisten, teilweise unter Verweis auf die
bedenkliche Lage der Menschenrechte in Russland, ebenfalls nicht nach Sotschi.
Der Ausschuss hebt jedoch ausdrücklich hervor, dass die Frage eines Boykotts der
Olympischen Spiele sowie auch die Modalitäten des Einzugs und Auftritts der
deutschen Olympiamannschaft Entscheidungen darstellen, die dem autonomen Sport
vorbehalten sind und damit in der alleinigen Entscheidungskompetenz des Deutschen
Olympischen Sportbundes (DOSB) liegen.
Auch der damalige Boykott der Olympischen Spiele in Moskau 1980 beruhte letztlich
auf der souveränen Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees für
Deutschland (seit Mai 2006 mit dem Deutschen Sportbund zum DOSB fusioniert), das
diesen Beschluss nach eingehender Diskussion vor dem Hintergrund entsprechender
Initiativen aus dem politischen Raum gefasst hatte.
In diesem Zusammenhang merkt der Ausschuss an, dass das Internationale
Olympische Komitee (IOC) auf Bitte des DOSB das Thema Diskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung gegenüber dem Organisationskomitee für die Olympischen
Winterspiele 2014 in Sotschi und gegenüber der Regierung der Russischen Föderation
mehrfach zur Sprache gebracht und die Zusicherung erhalten hatte, dass es während
der Olympischen Spiele in Sotschi keinerlei Diskriminierung geben werde.
Zudem erscheint dem Petitionsausschuss grundsätzlich fraglich, ob ein Boykott der
Olympischen Spiele eine zielführende Option darstellt.
Im Übrigen weist der Ausschuss darauf hin, dass ein Boykott der Olympischen
Winterspiele in Sotschi nicht nur vom Sport sowie führenden Politikern ausdrücklich
abgelehnt wurde, sondern auch von den Betroffenen der o. g. russischen
Gesetzgebung.
Nach Ansicht des Ausschusses sind Olympische Spiele nicht nur ein herausragendes
Sportereignis von Weltrang, sondern zugleich ein Ereignis der internationalen
Begegnung und der Weltoffenheit.
Der für den Sport zuständige Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière
besuchte am 15. und 16. Februar 2014 die Olympischen Winterspiele in Sotschi.
Anlässlich seines Besuches betonte er, dass die Bundesregierung die
Menschenrechtsproblematik in Gesprächen mit der russischen Regierung kontinuierlich
anspricht und sich für eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Russland

einsetzt. In diesem Zusammenhang kritisierte er zudem, dass in den
Wirtschaftsbeziehungen Fragen der Menschenrechte häufig ausgeklammert würden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner
parlamentarischen Prüfung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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