Region: Niemcy

Sport - Sportart Ringen weiterhin als olympische Disziplin

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
369 369 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

369 369 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:14

Pet 1-17-06-228-048498Sport
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Sportart Ringen als olympische
Disziplin erhalten bleibt.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 369 Mitzeichnungen und
24 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Ringen sei eine der
wenigen Sportarten, die schon in der Antike bekannt gewesen seien und bei den
Olympischen Spielen noch immer ausgeübt würden. Mit dem olympischen Gedanken
sei es nicht zu vereinbaren, wenn Sportarten einzig und allein nach ihrem
kommerziellen Potential beurteilt werden würden. Es dürfe nicht sein, dass
traditionsreiche Sportarten aussterben würden, weil sich diese nicht gut vermarkten
ließen. Ringen sei eine Sportart, die sich ohne großen und teuren Materialeinsatz
ausüben lasse, so dass die Sportartikelindustrie keine großen Gewinne erziele. Dies
dürfe allerdings nicht für die Entscheidung maßgebend sein, ob eine Sportart
olympisch sein dürfe oder nicht. Vor diesem Hintergrund solle sich die
Bundesregierung beim Nationalen sowie beim Internationalen Olympischen Komitee
mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für den Erhalt der Sportart Ringen als
olympische Disziplin einsetzen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat er zu der Eingabe gemäß § 109 Abs. 1 Satz
2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
Sportausschusses des 17. Deutschen Bundestages eingeholt, dem zwei Anträge
verschiedener Fraktionen mit gleichem Wortlaut „Ringen vor dem Ausschluss aus
dem olympischen Programm bewahren“ (Drucksachen 17/13091 und 17/13092) zur
Beratung vorlagen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt das Engagement der Petenten hinsichtlich des
Erhalts der Sportart Ringen als olympische Disziplin.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass Ringen bereits bei den Olympischen
Spielen der Antike eine zentrale Kerndisziplin gewesen ist und daher zum kulturellen
Erbe der Olympischen Spiele der Gegenwart gehört, welches es zu schützen gilt. Die
olympische Traditionssportart ist zudem nicht nur aus der Sicht des Spitzensports
von großer Bedeutung, vielmehr nimmt das Ringen auch als Breitensport eine
wichtige Stellung ein und trägt aufgrund seiner hohen Affinität bei verschiedenen
Zuwanderungsgruppen maßgeblich zur Integration bei.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass der Sportausschuss des 17. Deutschen
Bundestages in seiner Sitzung am 24. April 2013 den Antrag auf Drs. 17/13091
einstimmig beschlossen und damit das Anliegen der Petition fraktionsübergreifend
unterstützt hat; der wortgleiche Antrag 17/13092 wurde daher für erledigt erklärt
(vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses auf Drs. 17/13372).
Alle erwähnten Drucksachen können über das Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang stellt der Ausschuss jedoch fest, dass die Entscheidung
hinsichtlich der Herausnahme der Sportart Ringen aus dem Programm der
Olympischen Sommerspiele 2020 der Autonomie des Sports und damit allein der
Verantwortung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) unterliegt.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass die 125. IOC-Vollversammlung in
Buenos Aires am 8. September 2013 für die Beibehaltung der Sportart Ringen im
Programm der Olympischen Spiele 2020 und 2024 gestimmt hat. Mit umfassenden
Regeländerungen hatte der Internationale Ringer-Bund (FILA) in den Monaten zuvor

unter einem neuen Verbandspräsidenten den Reformprozess der Sportart
vorangetrieben.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass die Traditionssportart Ringen
ihren Olympia-Status behält.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

Wesprzyj teraz