Reģions: Vācija

Sprache - Formularbereitstellung in mehreren Sprachen

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Atbalstošs 12 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

12 Atbalstošs 12 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13:06

Pet 1-18-06-200-036445

Behörden und Verwaltungsverfahren


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass alle von Bürgern auszufüllende Formulare
deutscher Bundesbehörden in mehreren Sprachen, zumindest aber auch in
englischer Sprache angeboten werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es
– ungeachtet der Tatsache, dass in Deutschland die Amtssprache Deutsch sei –
hilfreich und zeitgemäß wäre, Antragsformulare sowie sonstige Formulare auch in
Fremdsprachen anzubieten. So sollte ein Firmengründer auf englische Formulare der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurückgreifen können.
Idealerweise sollte sich das mehrsprachige Angebot der Formulare bis zum
Bürgerbüro vor Ort erstrecken. Gerade beim Ausländeramt vor Ort wäre ein
mehrsprachiges Formularangebot sehr hilfreich. Der Bund könne durch einen
entsprechenden Beschluss seiner Vorbildfunktion gegenüber Bundesländern und
Kommunen gerecht werden. Zudem würde Deutschland für qualifizierte ausländische
Fachkräfte attraktiver und der Neuanfang für ein Leben in Deutschland leichter
gemacht.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 26 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass für die Verwaltungsbehörden
des Bundes § 23 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), für die
Finanzverwaltung von Bund und Ländern § 7 Abgabenordnung (AO 1977), für die
Sozialverwaltungsbehörden § 191 des Sozialgesetzbuches X (SGB X) und für die
Gerichte § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die deutsche Sprache als
Amtssprache festlegt.
Der Ausschuss hebt hervor, dass auch ohne formale Regelungen sowohl beim Bund
als auch in den Ländern und Kommunen bereits auf ein mehrsprachiges Angebot an
Formularen geachtet wird.
So bietet die vom Petenten als Beispiel angeführte BaFin auf ihrer Homepage
www.bafin.de umfangreiche Daten und Dokumente in englischer Sprache an.
Im Hinblick auf das mit der Petition angeregte mehrsprachige Formularangebot der
örtlichen Ausländerämter macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass auch hier
in großem Umfang bereits ein solches mehrsprachiges Angebot besteht.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner
Prüfung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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