Staatliche Gedenktage - 8. Mai (Tag der Befreiung) als gesetzlichen Gedenktag einführen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
780 Ondersteunend 780 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

780 Ondersteunend 780 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

29-08-2017 16:55

Pet 1-18-06-1144-019927

Staatliche Gedenktage


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass der 8. Mai als Tag der Befreiung von
Faschismus und Krieg den Status eines gesetzlichen Gedenktages bzw. eines
bundesweiten gesetzlichen Feiertages verliehen bekommt.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 780 Mitzeichnungen und
80 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der 8. Mai
1945 für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht gewesen sei.
Altbundespräsident Richard von Weizsäcker habe am 8. Mai 1985 anlässlich des
40. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa erklärt, dass
„der 8. Mai ein Tag der Befreiung“ gewesen sei, der die Deutschen „von dem
menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit
habe“. Trotz dieser klaren Aussage des Altbundespräsidenten sei die Bewertung des
8. Mai bis heute umstritten und seine Bedeutung als Tag der Befreiung werde nicht
allgemein anerkannt. Diese Unterschiedlichkeit der Bewertung biete jedoch die
Chance, einen lebendigen Gedenktag zu etablieren, der sich nicht in Symbolen und
Ritualen erschöpfe, sondern zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gebe.
Der 70. Jahrestag der Befreiung sei Anlass zur Erinnerung und zur Besinnung auf
die Lehren des Krieges. Es gelte, diese mahnende Erinnerung durch die Begehung
eines Gedenktages auch für künftige Generationen wach zu halten. Der 8. Mai könne

zusammen mit dem 9. Mai als „Tag der Befreiung von Faschismus und Krieg“ und als
„Tag des Sieges der Sowjetunion im Großen Vaterländischen Krieg“ gewürdigt
werden. Es seien die Millionen Menschen und die über 200 großen und kleinen
Völker der Sowjetunion gewesen, die sich und ihr Land vor Unterwerfung,
Versklavung und Vernichtung bewahrt hätten. 27 Millionen Sowjetbürger hätten dafür
ihr Leben lassen müssen. Mit dem vorgeschlagenen Gedenktag könne daher auch
ein Beitrag zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens und gegen die
Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts geleistet werden.
Mit weiteren Petitionen wird darüber hinaus gefordert, den 8. Mai als bundesweiten
gesetzlichen Feiertag zu proklamieren, da dies 70 Jahre nach Kriegsende ein
bedeutender symbolischer Wendepunkt in der Auseinandersetzung mit dem
Nationalsozialismus und ein wichtiges Zeichen gegenüber Antisemitismus und
Fremdenfeindlichkeit wäre.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass am 8. Mai 1945 der Zweite
Weltkrieg in Europa mit der Kapitulation der Wehrmacht und der Befreiung
Deutschlands von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft endete. Am 8. Mai
1985 hatte daher der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner
Ansprache zum 40. Jahrestag des Kriegsendes im Deutschen Bundestag den Tag
als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus“ bezeichnet. In der DDR wurde der
8. Mai als „Tag der Befreiung“ von 1950 bis 1967 als gesetzlicher Feiertag
begangen. In Frankreich ist er als „Tag des Waffenstillstands“ Feiertag.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Feiertagsrecht nach der
verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung gemäß Artikel 70 Abs. 1 Grundgesetz
in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Dementsprechend haben alle
16 Bundesländer eigene Landesfeiertagsgesetze erlassen.
Der Bund hat nur bei herausragenden Anlässen von gesamtstaatlicher Bedeutung
kraft Natur der Sache eine eigene Gesetzgebungskompetenz. Aufgrund dieser
Zuständigkeit wurde neben dem 1. Mai (Tag der Arbeit) durch den Einigungsvertrag

der 3. Oktober als „Tag der Deutschen Einheit“ zum bundeseinheitlichen Feiertag
erhoben.
Neben den staatlich anerkannten Feiertagen gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland Gedenktage, die – abgestimmt mit der Bundesregierung – durch den
Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt proklamiert werden können.
Der Ausschuss hebt hervor, dass die Bundesrepublik Deutschland bislang
zurückhaltend bei der Bestimmung von Nationalfeier- und Gedenktagen gewesen ist,
um diesen wenigen Tagen ihre herausragende Bedeutung zu bewahren. Der
Schwerpunkt des bundesweiten Gedenkens liegt auf dem 27. Januar als „Tag des
Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“. Den 27. Januar hatte der
Bundespräsident als Ergebnis eines Meinungsbildungsprozesses, an dem auch der
Deutsche Bundestag und die Bundesregierung beteiligt waren, proklamiert. An
diesem Tag wird jeweils in besonderer Weise an die Opfer des
nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes erinnert und der Millionen
Menschen gedacht, die durch das nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt,
gequält oder ermordet wurden. Symbolhaft für den Terror des Nationalsozialismus
steht das Konzentrationslager Auschwitz, das am 27. Januar 1945 durch die Rote
Armee befreit wurde.
Vor diesem Hintergrund birgt der mit der Petition unterbreitete Vorschlag die Gefahr,
dass durch eine zunehmende Zahl von Gedenktagen der Bedeutung des
Einzelanlasses nicht mehr hinreichend Raum gewährt wird und eine Abkehr vom
Gedenken an die Opfer vollzogen würde.
Im Übrigen weist der Ausschuss ausdrücklich darauf hin, dass die
Verfassungsorgane regelmäßig des 8. Mai mit beachtlicher Resonanz gedenken. So
erinnerten Bundestag und Bundesrat am 8. Mai 2015 in einer gemeinsamen
Gedenkstunde an den 70. Jahrestag des Kriegsendes. Im Beisein des
Bundespräsidenten Joachim Gauck, des Bundesratspräsidenten Volker Bouffier, der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, des Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle sowie zahlreicher
Botschafter auf der Tribüne würdigte Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert
die „Bereitschaft unserer Nachbarn zur Versöhnung“, die historisch ebenso
beispiellos sei wie die Katastrophe, die ihr vorausgegangen war. Trotz seiner Schuld
sei Deutschland von den Europäern, über die es „so unvorstellbar großes Leid
gebracht hatte“, von einer Völkerfamilie aufgefangen worden, „die nach diesem Krieg
nicht mehr dieselbe war wie zuvor“.

Abschließend macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der Deutsche
Bundestag den Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Tag der Befreiung muss
gesetzlicher Gedenktag werden“ (Drucksache 18/4333) in seiner 104. Sitzung am 8.
Mai 2015 abgelehnt hat (vgl. Plenarprotokoll 18/104). Die entsprechenden
Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage aus den dargelegten Gründen keinen parlamentarischen
Handlungsbedarf zu erkennen und die mit der Petition erhobene Forderung nicht zu
unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist ebenfalls
mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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