Región: Alemania
Diálogo

Staatliche Gedenktage - Einführung einer öffentlichen Schweigeminute am 27. Januar (internationaler Holocaust-Gedenktag)

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 Apoyo 44 En. Alemania

Colecta terminada.

44 Apoyo 44 En. Alemania

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

23/02/2019 3:27

Petitionsausschuss

Pet 1-19-06-1144-002968
Staatliche Gedenktage

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit
das Gedenken und Erinnern an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft
wachzuhalten sind,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, eine bundesweite öffentliche Schweigeminute zum
internationalen Holocaust-Gedenktag am 27. Januar einzuführen, die durch ein
öffentliches Signal angekündigt und beendet wird.

Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 44 Mitzeichnungen und
59 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
zugeführt werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ein eindringliches
Erinnern notwendig sei, weil der Holocaust in Deutschland geplant und von Deutschland
aus durchgeführt worden sei. Gedenkveranstaltungen seien, auch im Hinblick auf neuen
Antisemitismus nicht ausreichend, da man sich diesen entziehen könne. Durch eine
Schweigeminute werde das Geschehen spürbarer, was Trauer und Mitgefühl erst
Petitionsausschuss

ermögliche. Die Schweigeminute solle sich an der öffentlichen Schweigezeit zum Yom
Hoshoa in Israel orientieren.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass er dem 27. Januar als Tag des
Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus eine herausragende Bedeutung im
öffentlichen Bewusstsein beimisst.

Der Gedenktag wurde am 3. Januar 1996 von Bundespräsident Herzog proklamiert (BGBl.
I 1996 S. 17). An diesem Tag wird jeweils in besonderer Weise an die Opfer des
nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes erinnert und der Millionen
Menschen gedacht, die durch das nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt,
gequält oder ermordet wurden. Symbolhaft für den Terror des Nationalsozialismus steht
das Konzentrationslager Auschwitz, das am 27. Januar 1945 befreit wurde. Mit dem
Andenken an diesem Tag wurde eine Form des Erinnerns gefunden, die Trauer über Leid
und Verlust ausdrückt, dem Gedenken an die Opfer gewidmet ist und möglichen Gefahren
der Wiederholung entgegenwirken soll. Ausdrückliches Ziel dieses Gedenktages ist es,
künftige Generationen zur Wachsamkeit zu mahnen.

Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass im Deutschen Bundestag jedes Jahr eine
Gedenkstunde zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus mit
Zeitzeugen und Überlebenden des Holocaust als Gastrednern stattfindet, an der neben
den Bundestagsabgeordneten auch Vertreter der Verfassungsorgane teilnehmen. Seit 1997
lädt der Bundestag zudem Jugendliche aus Israel, Deutschland und seinen Nachbarstaaten
und den Vereinigten Staaten ein, die sich in Projekten und Initiativen mit der Geschichte
Petitionsausschuss

des Nationalsozialismus befasst oder gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
engagiert haben.

Ferner wird in der Bundesrepublik Deutschland an diesem Tag an öffentlichen Gebäuden
Trauerbeflaggung gesetzt.

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass bei den zahlreichen Veranstaltungen, die
bundesweit an diesem Tag durchgeführt werden, auch Schweige- bzw. Gedenkminuten
Teil des Erinnerns sind, in denen die Menschen innehalten und still der Toten gedenken,
wodurch sie halböffentlich ihre Trauer und ihr Mitgefühl für die Opfer zum Ausdruck
bringen. Die Schweigeminute ist dabei vor allem ein Mittel, das die Verbundenheit zu
einem unfassbaren Geschehen zum Ausdruck bringt, die Erinnerung aufrechterhält und
vor einer Wiederholung warnt. Oft geschieht dies aus einer inneren Haltung der sich
erinnernden Menschen heraus, ohne dass es dazu einer besonderen Aufforderung bedarf.

In der Tradition der Bundesrepublik Deutschland ist die Schweigeminute im Parlament
oder in einem anderen Rahmen ein Mittel, um an den Holocaust zu erinnern und künftige
Generationen zur Wachsamkeit zu mahnen. Sie wird regelmäßig verknüpft mit der oben
bereits erwähnten Gedenkstunde. Der Ausschuss hebt hervor, dass sich dies in der
Gedenk- und Trauerkultur der Bundesrepublik Deutschland bewährt hat und allgemein
anerkannt ist.

Abschließend macht der Ausschuss jedoch darauf aufmerksam, dass eine aktuelle Studie
das breite Unwissen von Schülerinnen und Schülern hinsichtlich der Thematik
Holocaust und Nationalsozialismus gezeigt habe.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit das Gedenken und Erinnern
an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft wachzuhalten sind. Im Übrigen
empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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