Περιοχή: Γερμανία

Staatsangehörigkeit - Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Ausländer

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
93 Υποστηρικτικό 93 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

93 Υποστηρικτικό 93 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 1:05 μ.μ.

Pet 1-18-06-102-035175

Staatsangehörigkeit


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Ausländer erst nach 15 Jahren gewöhnlichen und
rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland ihre Einbürgerung beantragen können, unter
der Voraussetzung, dass sie in den letzten elf Jahren ihren Lebensunterhalt allein
gesichert haben. Eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat soll ein dauerhaftes
Ausschlusskriterium darstellen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Ausländer
derzeit bereits nach acht Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen könnten, ohne
durchgehend oder überwiegend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder
eine Selbstständigkeit im Hauptgewerbe ausgeübt zu haben. Eine Verurteilung wegen
einer schweren Straftat wirke lediglich unterbrechend, jedoch nach Löschung aus dem
Bundeszentralregister nicht dauerhaft. Damit Deutschland von einer „produktiven
Einwanderung“ profitiere, sei eine Auswahl nach der Qualität des Bildungsgrades und
der Dauer der Erwerbsbiografie unerlässlich. Dies gelte – vornehmlich zum Schutz des
deutschen Sozialstaates – bei der Einbürgerung von Ausländern. Bei der aktuellen
Rechtslage seien der Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme keine Grenzen
gesetzt. Zudem bestehe eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 93 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass in Deutschland grundsätzlich nur
eingebürgert wird, wer sich unter anderem mindestens seit acht Jahren rechtmäßig
und gewöhnlich in Deutschland aufhält, nicht vorbestraft ist und sich zur freiheitlich-
demokratischen Grundordnung bekennt. Die Inanspruchnahme von Leistungen nach
dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, die der Ausländer zu vertreten
hat, steht einer Einbürgerung entgegen.
Der Ausschuss hebt hervor, dass die mit der Petition angestrebte Verlängerung der für
eine Einbürgerung erforderlichen Mindestaufenthaltsdauer auf 15 Jahre dem von
Deutschland ratifizierten Europaratsübereinkommen über die Staatsangehörigkeit
vom 6. November 1997 widersprechen würde. Nach dessen Artikel 6 Absatz 3 darf ein
Vertragsstaat bei der Festlegung der Einbürgerungsbedingungen keine
Aufenthaltsdauer von mehr als zehn Jahren vor der Antragstellung vorsehen.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass sich die Regelungen des
Staatsangehörigkeitsgesetzes, mit denen die ursprünglich 15 Jahre
Voraufenthaltsdauer auf acht Jahre reduziert wurden (Reform 2000), auch unter
integrationspolitischen Gesichtspunkten bewährt haben.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz bietet bei Vorliegen bestimmter (erwünschter)
Integrationsleistungen die Möglichkeit einer Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit um
bis zu zwei Jahre. Der Petitionsausschuss sieht mithin derzeit keinen Anlass, die
geltenden Mindestaufenthaltszeiten im Sinne der Petition auf das nach dem
Europaratsübereinkommen zulässige Maß zu verlängern.
Im Übrigen weist der Ausschuss darauf hin, dass die Einbürgerungsstatistik zeigt, dass
die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Ausländern vor der Einbürgerung mehr als
16 Jahre beträgt.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu
erkennen und die mit der Petition geforderte Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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