Région: Allemagne

Staatsschulden - Änderung der Maastricht-Kriterien/Einhaltung eines Inflationsziels von 2%

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Soutien 25 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

25 Soutien 25 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 à 13:05

Pet 2-18-08-65-035695

Staatsschulden


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, mit der Europäischen
Kommission in Verhandlungen über die Änderung der Maastricht-Kriterien zu treten.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, abhängig von der
Lohnstückkostenentwicklung werde sich die – relative – Wettbewerbsfähigkeit
innerhalb einer Währungsunion verschieben. Lohnsenkungen in einem Land
innerhalb einer Währungsunion entsprächen in ihrer Wirkung einer
Wechselkursmanipulation, welche jedoch nur Sinn mache, wenn durch die
Auslandsnachfrage im Inland ein sich selbst tragender Aufschwung initiiert werde.
Nettoexporte erhöhten die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Zudem entstünden
Arbeitsplätze im Inland und Unternehmen könnten ihre wirtschaftliche Lage
verbessern. Ein solcher Aufschwung sei bis heute in Deutschland nicht in Sicht. Die
Löhne seien real kaum gestiegen, was sich auch an desaströsen
Einzelhandelsumsätzen in Deutschland zeige. Um diesem Umstand zu begegnen,
müsse Deutschland ein Leistungsbilanzdefizit hinnehmen. Da der Staat privaten
Haushalten und Unternehmen nicht vorschreiben könne, sich zu verschulden, müsse
er dieses selbst tun, um in Deutschland auch mit Blick auf zukünftige Generationen
zu investieren. Dies sei mit den geltenden Maastricht-Kriterien (staatlicher
Schuldenstand nicht mehr als 60% des Bruttoinlandsproduktes (BIP), jährliches
Haushaltsdefizit nicht mehr als 3% des BIP) unmöglich, weshalb diese ersatzlos zu
streichen seien. Vielmehr seien diese durch eine Verpflichtung der Mitglieder der
Währungsunion dahingehend zu ersetzen, ein Inflationsziel von 2% einzuhalten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 25 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
74 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag dem Anliegen des Petenten nicht näher zu treten.
Der Petitionsausschuss betont, dass solide Staatsfinanzen ein wesentliches Element
für eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion sind. Die Maastricht-Kriterien
sind ein wichtiger Bestandteil des Regelwerks der Europäischen Union (EU) zur
Sicherstellung solider Haushalte und Finanzen in den Mitgliedstaaten. Sie tragen zur
Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion bei. Auch aus Sicht des
Petitionsausschusses sind diese unverzichtbar.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass das Inflationsziel der Europäischen
Zentralbank (EZB) von rd. 2% der Sicherstellung der Preisstabilität in der Eurozone
dient. Die EZB richtet ihre Geldpolitik an diesem Mandat aus. Die Geldpolitik ist von
der Haushalts- und Finanzpolitik getrennt. Vor diesem Hintergrund ist die EZB bzw.
das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) unabhängig von den
Parlamenten, Regierungen und sonstigen Stellen sowohl der EU als auch der
Mitgliedstaaten. Ein gesetzlich bzw. EU-vertraglich vorgegebenes Inflationsziel – so
wie vom Petenten vorgeschlagen – wäre daher nicht mit der Unabhängigkeit der EZB
vereinbar.
Der Petitionsausschuss stellt weiter fest, dass die zuständigen Akteure in
Deutschland ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, insbesondere über
verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, Konsumenten und Investoren.
Dieser Ansatz hat wesentlich zu gestärktem Vertrauen von Investoren,
Arbeitnehmern und Verbrauchern beigetragen. Mittlerweile wird das solide
Wachstum der deutschen Volkswirtschaft gerade auch durch die positive
Entwicklung der privaten Konsumausgaben getragen. Im Übrigen ist das vom
Petenten als beispielhaft angeführte Konsumwachstum seit dem Jahr 1990 in
Großbritannien kein Vorbild einer nachhaltigen Entwicklung, da es dort u. a. von
einem erheblichen Anstieg der privaten Verschuldung genährt wurde und mit teils
massiven Verwerfungen auf dem britischen Immobilienmarkt einherging.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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