Reģions: Vācija

Staatsschulden - Ergänzung der Haushaltsvorschriften (Benennung des Kreditbedarfs sowie Abschätzung des Tilgungszeitpunktes etc.)

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
112 Atbalstošs 112 iekš Vācija

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

25.10.2016 04:22

Pet 2-18-08-65-024293



Staatsschulden



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird eine Ergänzung der haushaltsrechtlichen Vorschriften

dahingehend gefordert, dass die Bundesregierung neben dem Kreditbedarf auch

Dauer und Höhe der Zinszahlungen kalkulieren und im Entwurf eines

Haushaltsplanes offenlegen muss.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, neben der

Verschuldung der öffentlichen Haushalte stellten die Zinszahlungen für diese

Schulden ein großes Problem dar. Da regelmäßig keine Tilgung erfolge, würden die

Zinszahlungen die Schulden um ein Mehrfaches übersteigen. Ob die Finanzierung

staatlicher Aufgaben durch neue Schulden, Steuererhöhungen oder Einsparungen

auf der Ausgabenseite, etwa durch Kürzungen im Aufgabenvollzug, sinnvoll sei, sei

ein politischer Abwägungsprozess. Für diesen Prozess sei sicherzustellen, dass alle

Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen erfasst würden. Aus diesem

Grund seien die Gesamtbeträge der für einen Kredit bis zu seiner vollständigen

Tilgung zu leistenden Zinszahlungen im Entwurf eines Haushaltsplanes

auszuweisen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die

von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Sie wurde durch 112 Mitzeichnungen gestützt und es gingen

9 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne

der Eingabe.



Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die Entscheidung über

die Höhe der Kreditaufnahme dem Deutschen Bundestag in seiner Funktion als

Haushaltsgesetzgeber obliegt. Dabei ist er an die Vorgaben des Grundgesetzes

gebunden. Nach den Artikeln 109 und 115 Grundgesetz (GG) bedarf die Aufnahme

von Krediten einer der Höhe nach bestimmten Ermächtigung durch Bundesgesetz.

Zudem ist der Bundeshaushalt grundsätzlich ohne Krediteinnahmen auszugleichen,

wobei der Bund über einen strukturellen Verschuldungsspielraum von 0,35 % des

Bruttoinlandsprodukts verfügt. Kreditaufnahmen sind konjunkturbedingt möglich,

wobei die konjunkturbedingten Effekte symmetrisch zu berücksichtigen sind. Darüber

hinaus sind bei Naturkatastrophen oder Notsituationen Ausnahmen bei der

Kreditaufnahme möglich. Die Kreditaufnahme unterliegt der parlamentarischen und

öffentlichen Kontrolle (Artikel 109a GG).

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass bei einer Gegenüberstellung der

staatlichen Kreditaufnahme innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens mit

den Alternativen der Steuererhöhung und der Kürzung staatlicher Ausgaben auch

Argumente zu berücksichtigen sind, die aus volkswirtschaftlicher Sicht für eine

Kreditaufnahme des Staates sprechen können. Diese können in einer

vergleichsweise rentableren Finanzierung wachstumsfördernder Investitionen liegen

oder in einer intertemporalen Verteilung der Finanzierungslasten staatlicher

Investitionsausgaben, die auch nachfolgende Generationen einbezieht, da diese

ebenfalls von den Investitionen profitieren.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses leistet der Bund mit seiner soliden

Haushaltspolitik einen entscheidenden Beitrag, um die öffentlichen Haushalte in

Deutschland zukunftsorientiert auszurichten. Der gesamtstaatliche Schuldenstand

von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherung einschließlich der statistisch

zugeordneten 6.500 Extrahaushalte konnte in den letzten Jahren von 80,4% des

Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2010 auf 75% im Jahr 2014 reduziert werden. Nach

der deutschen Übersicht über die Haushaltsplanung gemäß VO (EU) 473/213 vom

15. Oktober 2015 ist auch in den kommenden Jahren eine schrittweise Rückführung

vorgesehen, mit dem Ziel, den Referenzwert des Stabilitäts- und Wachstumspaktes

für die Schuldenstandsquote von 60% des Bruttoinlandsproduktes wieder zu

unterschreiten.

Der Petitionsausschuss betont, dass das Bundesministerium der Finanzen

umfassende Kenntnis über alle Kreditaufnahmen des Bundes und seiner

Sondervermögen hat. Die Beträge und Zahltage des Schuldendienstes bestehend



aus Tilgungen und Zinsen sind bis zur letzten Endfälligkeit bekannt. Die jährliche

Kreditaufnahme und die Anschlussfinanzierungen werden vom Bundestag im

jährlichen Haushaltsgesetz beschlossen. Der im Bundeshaushaltsplan veröffentlichte

Kreditfinanzierungsplan weist die im jeweiligen Haushaltsjahr geplanten Einnahmen

aus Kreditaufnahme (Bruttokreditaufnahme) und die Tilgungszahlungen aus, jeweils

untergliedert nach Laufzeitkategorien.

Den aktuellen Stand der einzelnen Kreditaufnahmen, deren Kupon (Zinsschein

festverzinslicher Wertpapiere, der die vereinbarte Verzinsung angibt und zur

Vereinnahmung dieser berechtigt) und die Endfälligkeitstage können auf der Web-

Seite der Finanzagentur nachgelesen werden (www.deutsche-

finanzagentur.de/). Überdies können weitere Einzelheiten zur Kreditaufnahme des

Bundes dem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über die Kreditaufnahme

des Bundes entnommen werden. Er ist auf der Web-Seite des Bundesministeriums

der Finanzen abrufbar (www.bundesfinanzministerium.de).

Nach Auffassung des Petitionsausschusses wird durch die vorhandenen

Informationsquellen der Offenlegung von künftigen Zinszahlungen Genüge getan.

Aus diesem Grund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes

parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er

empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht

entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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