Region: Niemcy

Standortangelegenheiten der Bundeswehr - Keine Namen von ehemaligen Wehrmachtssoldaten/-befehlshabern für Bundeswehrkasernen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Wspierający 34 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

34 Wspierający 34 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

23.03.2019, 03:24

Pet 1-18-14-560-042365 Standortangelegenheiten
der Bundeswehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Petent möchte mit seiner Eingabe erreichen, dass Bundeswehrkasernen keine
Namen von Soldaten und Befehlshabern der ehemaligen Wehrmacht tragen.

Dazu führt er aus, dass die Verstrickung von Menschen in die Organisation des
früheren NS-Regimes einen besonders sensiblen und geschichtsbewussten Umgang
erfordere. Hierfür solle die Einrichtung von Dokumentations- und Erinnerungsräumen
in den Kasernen erfolgen, um den Bundeswehrangehörigen Reflexionsmöglichkeiten
zu bieten. Aufgabe der Bundeswehr sei es gemäß Art. 87a Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz
(GG), die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Dies solle sich in
der Namensgebung von Kasernen ausdrücken. Der Petent regt an, dass
Politikerinnen und Politiker gewürdigt werden sollten, die bei der Verteidigung der
Weimarer Republik ihr Leben gelassen haben oder für besondere Friedensleistungen
bekannt seien, z. B. Gustav Stresemann und Aristide Briand. Im Rahmen der
Umbenennung solle auch ehemaliger jüdischer Reichswehrangehöriger und Offiziere
gedacht werden, die den Nationalsozialisten zum Opfer gefallen seien.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium der
Verteidigung – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich nach eingehender Prüfung der
seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der
Bundeswehr vom 20. September 1982" sind als Anlage 7.3 Bestandteil der ZDv
A-2600/1 „Innere Führung". Diese Richtlinien sind in Bezug auf Benennungen von
Liegenschaften der Bundeswehr in Verbindung mit der ZDv A-2650/2 „Benennung
von Liegenschaften der Bundeswehr“ anzuwenden. In der ZDv A-2650/2 ist das
Verfahren bei Benennungen bzw. Umbenennungen von Liegenschaften der
Bundeswehr geregelt. Die Bundeswehr folgt bei Kasernenbenennungen dem Ansatz,
Namensgebungen in einem Prozess bei den betroffenen Bundeswehrangehörigen
am Standort zu initiieren. Dies entspricht den Grundsätzen der Inneren Führung und
dem Leitbild des mündigen Staatsbürgers in Uniform.

Im Zuge der gegenwärtigen Diskussionen zum Traditionsverständnis der Bundeswehr
wurde entschieden, diesen Prozess überall dort erneut anzustoßen, wo Kasernen
nach Personen und anderweitig benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen
Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen könnten. Ziel ist es dabei zu prüfen, ob
die Benennungen der Kasernen sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständnisses
der Bundeswehr sind oder ob eine Umbenennung von Kasernen zu erfolgen hat. Es
gilt daher, bei den Bundeswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungsprozess
anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern der betroffenen Kommunen in einen
entsprechenden Dialog zu treten.

Falls alle Beteiligten zu der Auffassung kommen, einen neuen Namen für die
entsprechende Kaserne gemeinsam zu beschließen, so ist dieser Vorschlag
zusammen mit den wichtigsten in diesem Zusammenhang entstandenen Unterlagen
nunmehr als Antrag der Leitung des zuständigen Organisationsbereiches zuzuleiten.
Die weitere Vorlage erfolgt unter nachrichtlicher Beteiligung des zuständigen
Landeskommandos auf dem Dienstweg an das Bundesministerium der Verteidigung.

Die Vorschläge des Petenten werden in die Überlegungen einfließen.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass damit dem Anliegen des Petenten insoweit
entsprochen wird, dass eine Überprüfung der Namensgebung in erforderlichen Fällen
erfolgt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss daher, die Petition
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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