Alueella: Saksa

Standortangelegenheiten der Bundeswehr - Schließung des Luft-/Bodenschießplatzes in Nordhorn

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
69 Tukeva 69 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2017
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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

13.02.2019 klo 3.26

Pet 1-19-14-560-000183 Standortangelegenheiten
der Bundeswehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll die Schließung des Luft-Boden-Schießplatzes Nordhorn der
Bundeswehr erreicht werden.

Hierzu wird ausgeführt, dass der Übungsplatz bereits seit rund 70 Jahren Ursache für
Gefährdungen und Belästigungen sei. Die Kernkraftwerke Emsland und Lingen
befänden sich in der Nähe. Auch Chemieunternehmen seien in der Nähe ansässig.
Die Bevölkerung sei durch Abstürze, verlorene Bomben und Fehlwürfe andauernd
gefährdet. Ehemalige Bundesverteidigungsminister hätten diese Problematik erkannt
und sich für entsprechende Lösungen ausgesprochen. Auch der Niedersächsische
Landtag habe in den Jahren 1999 und 2005 die Bundesregierung aufgefordert, den
Übungsplatz zu schließen. Eine im Jahr 2009 an den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages gerichtete Petition sei 2011 als Material an das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) überwiesen worden. Planungen im
Hinblick auf die Nutzung des Übungsplatzes Wittstock seien eingestellt worden. Der
Übungsplatz Siegenburg sei 2014 geschlossen worden. Ohne diese beiden
Übungsplätze sei der Platz in Nordhorn somit der letzte verbliebene Übungsplatz
dieser Art in Deutschland. Eine gerechte Lastenverteilung sei daher nicht mehr
gegeben. Es wird befürchtet, dass die Bundeswehr – das derzeitig geringe –
Flugaufkommen jederzeit steigern könne. Weiterhin könne die Schließung von
Übungsplätzen im Ausland zu einem erhöhten Flugaufkommen in Nordhorn führen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen. Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages eingestellt. Es gingen 69 Mitzeichnungen und
672 Unterschriften ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem BMVg – Gelegenheit
gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich nach eingehender Prüfung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Einführend hält der Ausschuss fest, dass das Niedersächsische
Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Januar 2012 (Az 7 LA 91/10) die
Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Nordhorn als rechtmäßig anerkannt hat. Der
Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn bietet den Besatzungen der Luftwaffe in
Deutschland einzigartige Übungsmöglichkeiten, da er als einziger über den Anschluss
an das Nacht-Tiefflugsystem und über eine moderne Auswerteanlage verfügt. Weniger
komplexe Übungsszenarien werden in Deutschland auch auf anderen
Truppenübungsplätzen geflogen, so dass, entgegen der Darstellung des Petenten,
sehr wohl eine Lastenverteilung stattfindet. Diese wird durch das BMVg mittels
jährlicher Berichte kontinuierlich überwacht. Durch die Schließung der ausländischen
Übungsstandorte in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Italien werden sich
Teile der Ausbildung verlagern und so zu einem Anstieg der Nutzung an den noch zur
Verfügung stehenden und nutzbaren Übungsplätzen führen. Die Luftwaffe nutzt jedoch
bereits seit Jahren eine Vielzahl an weiteren ausländischen Übungsplätzen zur
Erfüllung eines Teils ihrer Luft-Boden-Übungseinsätze. Das Verhältnis der
Übungseinsätze liegt seit zehn Jahren in etwa unverändert bei einer Verteilung von
zwei Drittel im Ausland/über See und zu einem Drittel in Deutschland. Das BMVg
kommt der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vom 14. Dezember 2011
zur „kontinuierlichen Prüfung von Möglichkeiten zur nachhaltigen Verbesserung der
Gesamtsituation“ nach. Ausdruck dieser Anstrengungen sind u. a. die tatsächlichen
Nutzungsraten des Schießplatzes Nordhorn verglichen mit den planerisch möglichen
Obergrenzen. Die vorgegebene Obergrenze von 1.000 Einsätzen pro Jahr wird schon
seit dem Jahr 2005 nicht mehr erreicht. In der Gesamtbetrachtung hat sich die
Situation in Nordhorn seit der letzten Eingabe deutlich verbessert. Die Zahl der
Einsätze ist seit dem Jahr 2009 um mehr als die Hälfte zurückgegangen – von 292 im
Jahr 2009 auf 138 im Jahr 2016. Es findet eine kontinuierliche Überwachung der
Nutzungsraten wie auch der tatsächlichen Flugbewegungen statt und sämtliche
Regelwerke bezüglich der Nutzung und Auslastung der Übungsmöglichkeiten wurden
grundlegend überarbeitet. Überflüge über Kernkraftwerke (KKW) sind in Deutschland
generell im Bereich von ca. 1,5 Kilometer um die Anlage unterhalb einer Flughöhe von
ca. 600 Metern für alle Luftfahrzeuge untersagt. Darüber hinaus sind die militärischen
Luftfahrzeugführer aufgefordert, das KKW Lingen, auf welches sowohl in den
militärischen Karten als auch in der Betriebsanweisung für den Luft-Boden-Schießplatz
ausdrücklich hingewiesen wird, nach Möglichkeit vollständig zu umfliegen. Die
Einhaltung dieser Überflugverbote wird seitens der Bundeswehr permanent
überwacht. Die Flugsicherheit und damit auch die Sicherheit für die Bewohner im
Umfeld der Nordhorn Range stehen bei der Durchführung des militärischen
Flugbetriebs immer im Fokus.

Das BMVg wird auch zukünftig dafür Sorge tragen, dass der militärische Flugbetrieb
in dem für die sachgerechte Ausbildung der fliegenden Besatzungen erforderlichen
Umfang durchgeführt wird. Damit wird die Belastung für die Bevölkerung so gering wie
möglich gehalten. Ein Verzicht auf die Möglichkeit zum qualitativ hochwertigen
Übungseinsatz der Luftstreitkräfte im Inland entspricht nicht der gesamtstaatlichen
Verantwortung, den Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Einsatzvorbereitung
zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss daher, die Petition abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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