Región: Alemania

Standortangelegenheiten der Bundeswehr - Umbenennung der Kurt-Georg-Kiesinger Kaserne

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Apoyo 24 En. Alemania

No se aceptó la petición.

24 Apoyo 24 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

23/03/2019 3:25

Pet 1-18-14-560-045361 Standortangelegenheiten
der Bundeswehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Umbenennung der "Kurt-Georg-Kiesinger Kaserne" in
Laupheim gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 26 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge vor.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass
Kurt-Georg-Kiesinger als Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei
(NSDAP) von Februar 1933 bis Kriegsende 1945 (Mitgliedsnummer 2633930) kein
geeigneter Namensgeber für eine Kaserne der Bundeswehr im Sinne des
Traditionsverständnisses der Bundeswehr sein könne. Kurt-Georg-Kiesinger habe
sich erst nach Kriegsende von den Nationalsozialisten distanziert. Zudem habe er sich
dem Dienst an der Waffe in der Wehrmacht dadurch entzogen, dass er eine Stelle im
Reichsaußenministerium unter Joachim von Ribbentrop annahm. Der Petent hält die
Verwendung des Namens Kiesinger für politisch unverantwortlich und geschmacklos.
Er führt zudem aus, dass das Vorhandensein von rechtsradikalem Gedankengut nicht
wundersam sei, wenn Bundeswehrkasernen nach ehemaligen NSDAP Mitgliedern
benannt würden. Der Petent reicht Ausdrucke einer Liste deutscher
Nachkriegspolitiker mit NSDAP Vergangenheit und Informationen über Hanns-Martin
Schleyer ein. Bezüglich einer nach letzterem benannten Halle wandte der Petent sich
mit einer anderen Petition an den Landtag von Baden-Württemberg.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der von der Bundesministerin der Verteidigung am 28. März 2018 gezeichnete neue
Traditionserlass „ Die Tradition der Bundeswehr. Richtlinien zum Traditionsverständnis
und zur Traditionspflege“ gibt den regulatorischen Rahmen für die Benennung von
Liegenschaften der Bundeswehr vor. Dieser enthält die Voraussetzungen, die
erforderlich sind, um die Traditionsstiftung ehemaliger Angehöriger der Wehrmacht für
die Bundeswehr feststellen zu können. Der Traditionserlass ist auch im Hinblick auf
bestehende Kasernennamen anzuwenden. Bei der Auswahl der Persönlichkeiten sind
Namensgeber zu wählen, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine
herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben. Neue historische
Erkenntnisse und damit auch die Traditionswürdigkeit einzelner Personen werden
laufend überprüft und bewertet.

Diese liege im vorliegenden Fall nicht vor. Vielmehr war die Vergangenheit
Kurt-Georg-Kiesingers während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft
während seiner Zeit als Politiker der Bundesrepublik häufig kritisiert worden und
mehrfach Gegenstand historischer Forschung. Er war von 1966 bis 1969 dritter
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1933 war er Mitglied in der
NSDAP und nahm 1940 eine Anstellung im Auswärtigen Amt an. Nach 1945 wurde er
im Entnazifizierungsverfahren als „Mitläufer“, in einem Wiederaufnahmeverfahren
schließlich als „Entlasteter“ eingestuft. Mit dieser Einstufung konnte er in die CDU
eintreten und eine politische Laufbahn einschlagen. Von 1958 bis 1966 war er
Ministerpräsident von Baden-Württemberg, von 1966 bis 1969 Bundeskanzler und von
1967 bis 1971 Bundesvorsitzender der CDU. Nach heutigem Forschungsstand war
Kiesinger weder Widerstandskämpfer oder Opfer noch ein überzeugter
Nationalsozialist oder Kriegstreiber. Seine Verdienste für den Aufbau und die
Konsolidierung der Bundesrepublik Deutschland und die Etablierung der
parlamentarischen Demokratie sind unbestritten. Er hat zudem maßgeblichen Anteil
am Aufbau der Bundeswehr ab 1955 gehabt.

Im Sinne der Inneren Führung als Organisations- und Führungskultur der Bundeswehr
erfolgt eine Benennung auf Initiative der Truppe vor Ort und im Einvernehmen mit den
Gremien der zuständigen Kommune. Sofern es ein Personennamen ist, muss noch
die Zustimmung der Nachfahren eingeholt werden und der Antrag wird dann dem
Bundesministerium der Verteidigung zur Genehmigung vorgelegt.
Die Angehörigen der Bundeswehr vor Ort entscheiden somit in einem
Meinungsbildungsprozess, ob die Benennung der Liegenschaft für sie noch
sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständnisses der Bundeswehr ist, oder ob eine
Umbenennung erfolgen soll. Im Zuge gegenwärtiger Diskussionen wird dieser Prozess
dort auch erneut angestoßen, wo Liegenschaften der Bundeswehr mit
Personennamen oder anderweitigen Namen versehen sind, die eventuell nicht im
Einklang mit dem Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen. Ein solcher Prozess
ist von den Angehörigen der Bundeswehr vor Ort in der
„Kurt-Georg-Kiesinger-Kaserne“ nicht angestoßen worden.

Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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