Region: Niemcy

Standortangelegenheiten der Bundeswehr - Von Liegenschaften der Bundeswehr ausgehende Umweltgefahren

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
222 Wspierający 222 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

222 Wspierający 222 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:07

Pet 1-17-14-560-045860

Standortangelegenheiten der
Bundeswehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass sich die Bundeswehr verpflichtend um die
Umweltgefahren kümmern muss, die von ihren Liegenschaften ausgehen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 222 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass aufgrund der
früheren oder aktuellen Nutzung der Liegenschaften der Bundeswehr zum Teil
chemische, biologische oder radiologische Gefahren ausgehen, die direkte
Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Die Bundeswehr müsse daher
Maßnahmen ergreifen, um schädliche Emissionen zu vermindern. Stattdessen aber
verstecke sie sich hinter der Wahrung des militärischen Geheimschutzes und
verhindere den Zutritt zu den Liegenschaften. Demzufolge müsse die Bundeswehr
verpflichtet werden, die Liegenschaften noch vor ihrer Rückgabe zu sanieren, so
dass Umweltgefahren oder Altlasten wirkungsvoll beseitigt werden können. Zudem
soll ein treuhänderischer Fond eingerichtet werden, der die Finanzierung einer
späteren Sanierung gewährleistet. Beispielhaft werden einzelne Liegenschaften
genannt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die von der Petentin eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die mit der Eingabe
angesprochenen Themenbereiche Naturschutz auf Truppen- und
Standortsübungsplätzen, Altlastenbearbeitung auf Liegenschaften der Bundeswehr
sowie Fragen zur Konversion von Liegenschaften der Bundeswehr bereits in der
17. und 18. Legislaturperiode Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anträge,
Unterrichtungen und Fragen waren (u. a. Drucksachen 17/3000; 17/9367, Fragen 7
und 8; 17/9405; 18/412; Plenarprotokolle 17/175 und 17/246). Die Dokumente
können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden. Der Schutz der
Umwelt und die Reduzierung von Umweltgefährdungen stellen dabei besonders
wichtige Anliegen dar. Auch innerhalb der Bundeswehr hat der Umweltschutz auf
den von ihr genutzten Liegenschaften einen hohen Stellenwert. So verpflichtet sich
die Bundeswehr in ihrer „Grundsatzweisung für den Umweltschutz der Bundeswehr“,
ihre Aufgaben unter geringst möglicher Belastung von Mensch und Umwelt zu
erfüllen. Im Übrigen bindet Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes die Bundeswehr in
verfassungsrechtlicher Hinsicht als Teil der vollziehenden Gewalt an Gesetz und
Recht, damit auch an das Umweltrecht. Der Petitionsausschuss stellt ferner fest,
dass die Bundeswehr im Rahmen von Eigenverpflichtungen, zum Beispiel bei der
flächendeckenden Erfassung kontaminationsverdächtigter Flächen, über die
gesetzlichen Forderungen hinausgeht. Ferner verfügt die Bundeswehr über eine
Strahlenmessstelle, die sowohl personell als auch materiell voll ausgestattet ist sowie
über die Gefahrstoffmessstellen Nord und Süd. Beide Messstellen unterstützen die
Dienststellen im Umwelt- und Arbeitsschutz und sind als außerbetriebliche
Messstellen akkreditiert.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundeswehr auf ihren
Liegenschaften fortlaufend und flächendeckend alle Kontaminationen, im
Wesentlichen sind dies schädliche Bodenveränderungen und hieraus resultierende
Grundwasserverunreinigungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz, über ihr
bundesweit einheitliches dreiphasiges Altlastenprogramm bearbeitet. Die Phase I
umfasst dabei zunächst die Erfassung und Erstbewertung
kontaminationsverdächtigter Flächen. In der Phase II werden diese Flächen detailliert
untersucht und im Anschluss daran eine Gefährdungsabschätzung erstellt. Ist ein
Sanierungsbedarf tatsächlich gegeben, so erfolgt in der Phase III die

Sanierungsplanung, -durchführung und -nachsorge. Die Bearbeitung insbesondere
der Phasen II und III erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Mit der Übernahme der Liegenschaften, die nicht mehr für eine militärische Nutzung
benötigt werden, übernimmt die Bundesanstalt Immobilienaufgaben (BImA) die
Fortführung der Kontaminationsbearbeitung einschließlich der Kostentragung. So
bleibt die kontinuierliche Kontaminationsbearbeitung gewahrt und kann zudem auf
die Bedürfnisse der Nachnutzung abgestimmt werden.
Soweit mit der Petition auf das Tanklager Bremen – Farge Bezug genommen wird,
stellt der Ausschuss fest, dass die Betreiberverantwortung derzeit beim
Bundeswehrdienstleistungszentrum Oldenburg liegt. Das Tanklager wird derzeit im
Stillstandbetrieb praktisch ohne Medium betrieben. Das Bundesministerium der
Verteidigung hat die Abgabe der Liegenschaft einschließlich der Hafenanlage an die
BImA und die endgültige Stilllegung des Tanklagers angewiesen, da eine zivile
Anschlussnutzung als Tanklager nicht mehr in Betracht kommt. Als Eigentümerin des
Tanklagers lässt die Bundeswehr die Kontaminationen innerhalb des Tanklagers und
in dessen Umfeld im Rahmen ihres bundesweit einheitlichen Altlastenprogramms auf
Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes flächendeckend erfassen,
untersuchen und bei Bedarf sanieren. Auch diese Kontaminationsbearbeitung erfolgt
in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. So hat die zuständige
Landesbehörde aufgrund der hier gewonnenen Erkenntnisse bereits vor Jahren die
betroffenen Anwohner informiert, aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge auf die
Nutzung von Grundwasser aus Gartenbrunnen zu verzichten. In diesem konkreten
Fall erfolgt derzeit eine Abschöpfung der Ölphase auf dem Grundwasser in
Kombination mit einer Grundwasserreinigung sowie ein Grundwassermonitoring.
Hinsichtlich des Truppenübungsplatzes Münsingen weist der Ausschuss darauf hin,
dass die Bundeswehr in einem festgelegten Regelverfahren militärisch nicht mehr
benötigte Liegenschaften an die für die Konversion zuständige BImA übergibt. Akute
Gefahren durch Munitionsbelastungen werden vorab durch ein Absuchen der
Oberfläche beseitigt. Eine vollständige flächendeckende und tiefgründige
Munitionsräumung ist vor der Rückgabe grundsätzlich nicht vorgesehen und in vielen
Fällen weder technisch möglich noch wirtschaftlich oder naturschutzfachlich sinnvoll.
Flächendeckende tiefgründige Munitionsräumungen würden eine großflächige
Beseitigung der vorhandenen, überwiegend ökologisch wertgebenden
Naturausstattung und Rodungen von Wald bedeuten. Die Flächen des ehemaligen
Truppenübungsplatzes Münsingen sind Bestandteil der Kernzone des

Biosphärenreservates Münsingen. Die Belastung dieser Flächen mit Kampfmitteln
stand und steht dieser Ausweisung nicht entgegen. Ein Betretungskonzept soll dafür
Sorge tragen, dass eine Gefährdung Dritter im Rahmen des Möglichen
ausgeschlossen ist. Gleichzeitig wird durch eine auf dieser Basis organisierte
Überwachung der Liegenschaft einem Zugriff von Unbefugten auf Kampfmittel
entgegengewirkt.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Bundeswehr gegebenenfalls die von ihren
Liegenschaften ausgehenden Umweltgefahren in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Behörden qualifiziert, bewertet und beseitigt. Wo notwendig, wird auch
die Bevölkerung auf etwaige Gefahrenquellen hingewiesen. Zudem haben die
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Informationen über das
Umweltinformationsgesetz einzuholen.
Im Ergebnis der Prüfung stellt der Ausschuss fest, dass verschiedene rechtliche
Verpflichtungen bestehen, die den Umweltschutz gewährleisten sollen. Der
Forderung nach weitergehenden gesetzlichen Regelungen vermag sich der
Petitionsausschuss nicht anzuschließen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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