Область: Германия

Steuern und Abgaben - Einführung einer Roboter- und Computersteuer

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
63 Поддерживающий 63 через Германия

Петиция была отклонена.

63 Поддерживающий 63 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

30.11.2019, 03:25

Pet 2-19-08-61-004480 Steuern und Abgaben

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent schlägt die Einführung einer Roboter- und Computersteuer vor.

Zur Begründung wird ausgeführt, die Einführung von Computern und Robotern sowie
des Internets reduziere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und die Anzahl
der Beitragszahler. Um den Ausfall an Beiträgen für die Kranken- und
Rentenversicherung auszugleichen, sei es notwendig, eine entsprechende Steuer zu
erheben.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 11 Diskussionsbeiträge und 63 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der Argumente des Petenten und der der Bundesregierung wie
folgt zusammenfassen:

Der Gesetzgeber ist bei der Ausübung der in Artikel 105 Grundgesetz (GG)
begründeten Gesetzgebungskompetenzen für Steuern an die in Artikel 106 GG
aufgeführten Steuerarten und an das ebenfalls in Artikel 106 GG geregelte
Ertragsverteilungssystem gebunden. Die Zuweisung von
Gesetzgebungskompetenzen an Bund und Ländern durch Artikel 105 GG in
Verbindung mit Artikel 106 GG ist abschließend. Ein über den Katalog der
Steuertypen des Artikel 106 GG hinausgehendes allgemeines Steuerfindungsrecht
lässt sich aus dem GG nicht herleiten. Danach ist die Einführung einer neuen Steuer
nur zulässig, soweit sie sich einer der in der Verfassung aufgeführten Steuerarten
zuordnen lässt. Ist eine Zuordnung nicht möglich, ist die Einführung einer solchen
Steuer auf Basis des geltenden Verfassungsrechts nicht zulässig. Der Charakter der
von dem Petenten vorgeschlagenen Steuer lässt sich allein aus dem Begriff
"Roboter- bzw. Computersteuer" nicht abschließend erkennen, so dass fraglich ist,
ob eine Einordnung in die verfassungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen
möglich ist. Dessen ungeachtet sprechen weitere Argumente gegen die Einführung
einer solchen Steuer. Das deutsche Steuersystem erfasst mit seinen
unterschiedlichen Steuerarten alle Produktionsfaktoren und
Wirtschaftsproduktionsprozesse. Auch die Nutzung von Robotern bzw. Computern
und deren erstellte Wertschöpfung werden durch die Mehrwertsteuer und die
Unternehmenssteuern erfasst. Der Einsatz von Maschinen und (digitaler) Technik ist
Ausdruck der für die Gesellschaft insgesamt förderlichen wirtschaftlichen
Entwicklung. Technischer Fortschritt erhöht die Produktivität des Faktors Arbeit und
ist wesentlicher Treiber für das volkswirtschaftliche Wachstum. Maschinen und Arbeit
sind somit über die Produktivität miteinander verbunden. Roboter bzw. Computer
separat zu besteuern, ließe sich nur bewerkstelligen, wenn sich die Wertschöpfung
der Maschine klar von der Arbeitsleistung des Menschen trennen ließe. Dies ist nicht
der Fall und würde daher zu großen Abgrenzungsproblemen führen. Eine
fortschreitende Automatisierung, z. B. durch Roboter bzw. Computer, ist auch nicht
grundsätzlich negativ zu beurteilen. So hat zum Beispiel der Einsatz von diesen dazu
beigetragen, dass unangenehme oder gefährliche Arbeiten vielfach nicht mehr von
Menschen auszuführen sind. Auch lassen sich durch einen gezielten Einsatz von
Robotern bzw. Computern die Produktionskosten senken, was dazu führt, dass viele
deutsche Produkte weiterhin wettbewerbsfähig sind, auch wenn unbestritten durch
die Automatisierungsprozesse Arbeitsplätze entfallen. Umgekehrt entsteht aber auch
neue Beschäftigung. Erst die intensive Nutzung von Robotern bzw. Computern hat
die Produktivität der deutschen Wirtschaft auf das heutige Niveau geführt und den
erreichten Wohlstand ermöglicht. Unter ökonomischen Gesichtspunkten belastet der
Vorschlag des Petenten notwendige inländische Investitionen und gefährdet damit
deutsche Arbeitsplätze im internationalen Wettbewerb. Aufgrund der daraus
resultierenden zusätzlichen Kostenbelastung für Unternehmen beim Einsatz von
Robotern bzw. Computern könnte der technische Fortschritt verzögert werden.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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