Terület: Németország

Steuern und Abgaben - Zwangsabgabe zur finanziellen Unterstützung der Flutofper

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
12 Támogató 12 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

12 Támogató 12 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2013
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:13

Pet 2-17-08-61-052639Steuern und Abgaben
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert die Einführung einer Zwangsabgabe zur finanziellen Unterstützung
der Opfer des Hochwassers vom Frühjahr 2013.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die vom Hochwasser
betroffenen Menschen seien auf Hilfe angewiesen. Viele hätten keine zumutbare
Bleibe mehr. Durch die Einführung einer Zwangsabgabe könne man den Betroffenen
helfen. Die Abgabe könne sich am Einkommen orientieren. 30 bis 50 Euro seien
zumutbar.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbingen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages veröffentlicht. Sie wurde von zwölf Mitzeichnern unterstützt. Außerdem
gingen 37 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen des Petenten nicht zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern
an der Beseitigung der durch das Hochwasser verursachten Schäden und am
Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den verschiedenen Regionen arbeitet. In

einem ersten Schritt haben die betroffenen Länder Soforthilfemaßnahmen auf den
Weg gebracht, an deren Finanzierung sich der Bund zur Hälfte beteiligt. Darüber
hinaus hat die Bundesregierung kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines
nationalen Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" erarbeitet. Diesen hat der Deutsche
Bundestag am 28. Juni 2013 beschlossen. Der Fonds verfügt über ein Mittelvolumen
von acht Milliarden Euro. Diese Mittel werden letztlich über das Steueraufkommen
finanziert, sodass die Steuerzahler bundesweit herangezogen werden. Mit diesen
Mitteln sollen einerseits Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und
Unternehmen und zum anderen Maßnahmen des Bundes, der betroffenen Länder
und der Gemeinden zur Wiederherstellung der Infrastruktur finanziert werden. Des
Weiteren hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) steuerliche Maßnahmen
beschlossen, die unter anderem das Spenden aus dem Betriebsvermögen, die
Arbeitslohnspende und das Spenden von Aufsichtsratsvergütungen ermöglicht und
die steuerlichen Nachweispflichten erleichtert. Im Übrigen hat das Bundeskabinett –
angelehnt an die Regelung nach dem Hochwasser 2002 – am 24. Juni 2013
beschlossen, dass Betrieben, die unmittelbar vom Hochwasser 2013 betroffen sind
und deshalb Kurzarbeit durchführen, für längstens drei Monate die
Sozialversicherungsbeiträge für die Ausfallzeit erstattet werden.
Der Petitionsausschuss ist der Überzeugung, dass die Erhöhung von Steuern oder
die Erhebung einer Zwangsabgabe zur Finanzierung nicht erforderlich sind. Im
Übrigen betont der Ausschuss, dass die nach der im Grundgesetz verankerten
Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme 2013 deutlich unterschritten
wird. Damit zeigt sich, dass der Bund auch die Folgen schwerwiegender Notlagen
finanzieren kann, ohne die Vorgaben des Grundgesetzes zu verletzen. Gleichzeitig
wird auch die europapolitisch erlaubte Grenze für das Budgetdefizit nicht
überschritten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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