Region: Niemcy

Steuerpolitik - Besteuerung von weit zu transportierenden Handelsgütern in der EU (über 500 km) mit einer zusätzlichen Umweltabgabe

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
59 59 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

59 59 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

14.08.2018, 04:28

Pet 2-18-08-6101-036928 Steuerpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent schlägt die Einführung einer Umweltabgabe auf alle Handelsgüter in
Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises vor, welche in der Europäischen Union
über mehr als 500 Kilometer zu ihren Absatzmärkten transportiert werden. Die
Einnahmen aus dieser Abgabe sollen als Beitrag zu einer verantwortungsvollen
regionalen Wirtschaftsförderung verwendet werden.

Der Petent begründet seinen Vorschlag unter anderem damit, dass der Welthandel
die Wertschöpfung in den Regionen mindert und somit starke regionale
wirtschaftliche Unterschiede, zum Beispiel zwischen Stadt und Land, die Folge sind.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 15 Diskussionsbeiträge und 62 Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die Abgabe soll Güter verteuern, die weit transportiert werden. Aber schon allein in
Deutschland würde die vorgeschlagene Abgabe dazu führen, dass Güter in den
Randbereichen der Bundesrepublik 10 Prozent teurer wären und teilweise
strukturschwache Gebiete gerade benachteiligt würden. Um die Abgabe zu
vermeiden, müssten Unternehmen viele Standorte aufbauen, um eine
Güterversorgung mit Transportwegen von unter 500 Kilometern sicherzustellen.
Auch dies würde die Waren verteuern. Im Vergleich dazu würden Produkte aus dem
grenznahen Ausland günstiger. Gleichermaßen stellt sich die Frage, wie mit Gütern
verfahren werden sollte, die in globalen Wertschöpfungsketten hergestellt werden.
Mit dieser nationalen Abgabe würden nur Konsumenten und Produzenten in
Deutschland benachteiligt werden, da die Regelung nur für die Bundesrepublik
gelten könnte. Diese Nachfrageveränderung würde allerdings nicht ausreichen, um
die derzeitigen globalen Wertschöpfungsketten und den Welthandel nach den
Überlegungen des Petenten zu verändern.

Einer ausschließlichen Verwendung der Einnahmen einer solchen Abgabe zur
Finanzierung einer verantwortungsvollen regionalen Wirtschaftsförderung würde
zudem der Grundsatz der Gesamtdeckung entgegenstehen. Danach dienen
grundsätzlich alle Einnahmen des Staates zur Deckung aller staatlichen Ausgaben.
Dieser Grundsatz gilt auf allen staatlichen Ebenen und ist in § 7 des
Haushaltsgrundsätzegesetzes sowie in den Haushaltsordnungen von Bund und
Ländern – für den Bund in § 8 der Bundeshaushaltsordnung – verankert. Das
Gesamtdeckungsprinzip gewährleistet, dass der Gesetzgeber, also das das von den
Bürgerinnen und Bürgern gewählte Parlament, grundsätzlich ohne eine
Verwendungsvorgabe frei über die vorhandenen Einnahmen verfügen und
entscheiden kann, wie und für welche Aufgaben die Finanzmittel eingesetzt werden
sollen. Wäre eine solche Einnahmequelle, wie vom Petenten gefordert, von
vornherein an spezifische Verwendungszwecke gebunden, würde der
Gestaltungsspielraum des Parlaments wesentlich beschränkt. Seine Freiheit, zu
entscheiden, wie und für welche Aufgaben die Einnahmen des Staates eingesetzt
werden sollen und wie damit die Schwerpunkte zur Gestaltung der Politik festgelegt
werden, wäre beeinträchtigt. Durch die strikte Trennung von Steuererhebung und
haushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidung gewinnt der Staat zudem
rechtsstaatliche Distanz und Unabhängigkeit gegenüber dem ihn finanzierenden
Steuerpflichtigen und ist deshalb allen Bürgern in gleicher Weise verantwortlich.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie - als Material zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis, soweit sie auf die Notwendigkeit der Förderung
regionaler Wirtschaftskreisläufe aufmerksam macht und im Übrigen das
Petitionsverfahren abzuschließen wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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