Terület: Németország

Steuerpolitik - Einführung einer prozentualen Kohlenstoffdioxidsteuer

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Támogató 32 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

32 Támogató 32 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 09. 11. 13:08

Pet 2-18-08-6101-037731Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent schlägt die Einführung eines an die Bekämpfung des Kohlenstoffdioxids
gebundenen Aufschlags von 1% auf das Bruttogehalt eines jeden deutschen
Arbeitnehmers vor. Zugleich soll die Einkommensteuer um 1% gesenkt werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Klimawandel habe bereits große Schäden
angerichtet und Entwicklungsprognosen zeigten, dass sich die Situation rasant weiter
verschärfen würde. Um den Klimawandel zu begrenzen, müsste verstärkt in Umwelt-
und Klimaschutzprojekte investiert werden. Dazu sollten die eingenommenen
Geldmittel genutzt werden. Im Übrigen wird auf die Begründung der Petition
verwiesen.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Es
gab 15 Diskussionsbeiträge und 37 Mitzeichnungen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung
der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ist mit dem Petenten der Auffassung, dass verstärkt in
Klimaschutzmaßnahmen investiert werden müsse. Neben dem Staat und der
Wirtschaft sei aber auch jeder Einzelne gefordert, durch den Kauf von Produkten bzw.
durch sein Verhalten zu einem möglichst ressourcenschonenden Klimaschutz
beizutragen. Der von dem Petenten vorgeschlagenen Zweckbindung von 1% des
Aufkommens aus der Besteuerung der Arbeitnehmereinkommen zur Finanzierung von
Umweltprojekten kann der Ausschuss nicht folgen. Eine solche Zweckbindung ist
abzulehnen, weil generell Steuern das wichtigste Finanzierungsinstrument des

Staates zur Wahrnehmung seiner hoheitlichen Aufgaben sind und nach § 7 des
Haushaltsgrundsätzegesetzes und § 8 der Bundeshaushaltsordnung für die
Verwendung von Steuereinnahmen der sogenannte Grundsatz der Gesamtdeckung
gilt, d.h. die Gesamtheit aller Einnahmen des Staates dient zur Finanzierung
sämtlicher Ausgaben des Gemeinwesens. Dazu zählen insbesondere die Ausgaben
für die soziale Sicherung, die innere und die äußere Sicherheit, aber auch die
Finanzierung von Bildung, Gesundheit und Verkehrsinfrastruktur. Steuern sind
Beiträge zum Gemeinwesen. Eine Zweckbindung von Steuern ist grundsätzlich
abzulehnen.
Der Ausschuss betont im Übrigen, dass mit der 2008 implementierten internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI) ein zusätzliches Förderinstrument geschaffen wurde, mit
dem der weltweite Treibhausgasausstoß auch in Entwicklungs- und Schwellenländern
verringert, internationale Anpassungsstrategien an den Klimawandel in der
Entwicklung unterstützt und die nachhaltige Nutzung von Ökosystemen und deren
Dienstleistungen gefördert werden sollen. Zudem werden die Entwicklung einer
klimafreundlichen Wirtschaft, investive Maßnahmen zur Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels sowie der Schutz um die nachhaltige Nutzung von
Wäldern und anderen Ökosystemen gefördert.
Auch jetzt werden bereits Anreize durch die emissionsbedingte Ausgestaltung der
Kraftfahrzeugsteuer gesetzt. Ziel ist es, die Belastung für das Klima und die Umwelt
durch Kraftfahrzeuge nachhaltig zu verringern. Andere Steuern wie die Energiesteuer
oder die Stromsteuer belasten den Verbrauch von Energie und setzen Anreize zu
sparsamerem Verbrauch, was ebenfalls zu verringertem CO2-Ausstoß führt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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