Steuerpolitik - Einführung einer Schuldensteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
130 Unterstützende 130 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

130 Unterstützende 130 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:55

Pet 2-17-08-6101-039295Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert die Einführung einer sog. Schuldensteuer.
Im Einzelnen begehrt er, dass die Einkommensteuer jeweils jährlich im Maße der
Veränderung der Staatsverschuldung erhöht werde. Dies habe zur Folge, dass bei
steigender Staatsverschuldung die Tilgung der Schulden noch im gleichen Jahr
stattfinde.
Der Petent führt hierzu aus, Steuern seien im Gegensatz zu Krediten und Anleihen
günstiger, da hierfür keine Zinsen anfielen und die Schulden unverzüglich getilgt
würden. Des Weiteren würden diese Schulden nicht auf künftige Generationen
übertragen werden. Die Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen
gebiete es nämlich, dass diese nicht von vornherein mit Schulden belastet würden.
Darüber hinaus hätten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr Kontrolle über
die Finanzpolitik des Staates. Außerdem wäredie Bundesregierung verpflichtet, die
Neuverschuldung jährlich zu begründen. Dies würde zu einer stärkeren Bewertung
der Haushaltspolitik durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führen.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestags eingestellt. Es gingen 130 Mitzeichnungen sowie
120 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung

lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses ist der Ansicht des Petenten
dahingehend zu folgen, dass es eine vordringliche Aufgabe der aktuellen
Finanzpolitik ist, die öffentlichen Haushalte zu sanieren. Die Neuverschuldung muss
begrenzt und ein ausgeglichener Haushalt verwirklicht werden.
Aus Sicht des Ausschusses kann eine generationengerechte Finanzpolitik und die
künftige Handlungsfähigkeit des Staates nur dadurch sichergestellt werden, dass das
stetige Anwachsen der Schuldenstandsquote - Verhältnis der Staatsschulden zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP) - verhindert wird.
Nach Überzeugung des Petitionsausschusses ist die vom Petenten geforderte
Einführung einer Schuldensteuer jedoch nicht praktikabel.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass eine fortwährende Steueranpassung
an jährliche Defizite einer stetigen Finanzpolitik, die stabile Rahmenbedingungen für
die Wirtschaft und Besteuerung gewährleistet, entgegensteht.
Des Weiteren macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass mit der vom
Deutschen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2009 verabschiedeten
Verschuldungsregel der Grundsatz des strukturellen Haushaltausgleiches in die
Verfassung aufgenommen wurde. Diese sieht in Art. 109 und 115 GG vor, dass Bund
und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen
müssen. Beim Bund ist diesem Grundsatz Rechnung getragen, wenn die Einnahmen
aus Krediten in der konjunkturellen Normallage spätestens ab dem Jahr 2016 eine
Obergrenze von 0,35 Prozent im Verhältnis zum nominalen BIP nicht überschreiten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass dieser eng begrenzte strukturelle
Verhandlungsspielraum die Flexibilität bzw. die Handlungsfähigkeit des
Haushaltsgesetzgebers sicherstellen soll. Für die Länderhaushalte hingegen ist kein
solcher struktureller Neuverschuldungsspielraum vorgesehen.
Zudem macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Einhaltung der
Verschuldensregel des Bundes im Haushaltsvollzug über ein Kontrollkonto
sichergestellt wird. Auf diesem Konto werden Über- und Unterschreitungen der
zulässigen strukturellen Verschuldensspielräume in den einzelnen Haushaltsjahren
saldiert. Überschreitet ein negativer Kontostand eine Schwelle von einem Prozent
des BIP, setzt eine Verpflichtung zum konjunkturgerechten Ausgleich des
Kontrollkontos ein.

Nach Kenntnis des Petitionsausschusses zeigt die aktuelle Finanzplanung der
Bundesregierung - Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 sowie der
Finanzplan bis 2016 -, dass die Vorgaben der nationalen Schuldenbremse bereits
deutlich früher erfüllt werden. Danach wird die strukturelle Neuverschuldung des
Bundes bereits im Jahr 2013, also drei Jahre früher als nach der Schuldenbremse
notwendig, die dauerhafte verfassungsmäßige Obergrenze für das strukturelle Defizit
einhalten. Sie wird auch in den Folgejahren deutlich darunter liegen, so dass der
Bundeshaushalt im letzten Finanzplanjahr 2016 womöglich ohne neue Schulden
ausgeglichen werden kann.
Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses sind damit die Weichen für einen
nachhaltigen Abbau der Staatsverschuldung gestellt.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern