Reģions: Vācija

Steuerpolitik - Entfernungsabgabe für Lebensmittel

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
493 Atbalstošs 493 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

493 Atbalstošs 493 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:15

Pet 2-17-08-6101-040580Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, eine sog. Entfernungssteuer/Entfernungsabgabe für
Lebensmittel zur Stärkung der lokalen Märkte in Deutschland einzuführen.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass es nicht sinnhaft sei, wenn etwa Eier aus
biologischer Produktion aus Holland in Baden-Württemberg oder Butter aus Irland in
Deutschland günstiger zu erwerben seien als heimische Produkte. Würde hier der
gesamte Produktionsweg eines Lebensmittels nach der Entfernung besteuert, so
wäre dies nach Überzeugung des Petenten ökologisch weit aus sinnvoller und würde
dazu beitragen, dass die Bürger die regionalen Hersteller und Produzenten stärken
würden. Außerdem könnten zusätzliche regionale Produktionsstätten entstehen, die
zu einer Verringerung der örtlichen Arbeitslosigkeit beitragen könnten. Schließlich sei
durch eine solche Maßnahme eine wesentlich geringere Abhängigkeit des
Lebensmittelsektors von Energiekosten zu erreichen.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 493 Mitzeichnungen sowie
50 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss merkt zunächst an, dass es das Ziel der Steuerpolitik ist,
verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu beitragen, die
Finanzierung der Ausgaben unseres Gemeinwesens zu gewährleisten, die
Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Wirtschaft bei
der Bewältigung der aktuellen und kommenden Herausforderungen zu unterstützen.
Er erinnert daran, dass die Einführung einer neuen Steuerart dem Gesetzgeber in
Deutschland nur in den Grenzen des Artikels 106 Grundgesetz (GG) erlaubt ist. Die
Aufzählung in Artikel 106 GG ist abschließend. Danach ist die Einführung einer
neuen Steuer nur zulässig, soweit sich diese einer der in der Verfassung
aufgeführten Steuerarten zuordnen lässt, da andernfalls das verfassungsrechtlich
geregelte Ertragsverteilungssystem zwischen Bund und Ländern unterlaufen würde.
Unabhängig von der Frage, ob die vom Petenten geforderte Steuer auf die
Transportwege von Lebensmitteln als besondere Verbrauchsteuer ausgestaltet
werden könnte, steht der Einführung einer solchen Steuer oder Abgabe auf die
Transportwege von Lebensmitteln jedoch Art. 110 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entgegen. Danach dürfen auf Waren
aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische
Abgaben gleich welcher Art erhoben werden als auf vergleichbare inländische
Produkte. Da die Transportwege für Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten im
Regelfall länger sind als die bei inländischen Waren, würde eine solche Steuer oder
Abgabe zu einer jedenfalls mittelbaren Diskriminierung von Produkten aus dem EU-
Ausland führen. Dies ist mit den Prinzipien des Binnenmarktes nicht vereinbar.
Der Petitionsausschuss ruft ferner in Erinnerung, dass in einer arbeitsteiligen
Volkswirtschaft der Austausch und Transport von Waren und Gütern von
wesentlicher Bedeutung für Wachstum, Wohlstand und globale Wettbewerbsfähigkeit
ist. Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für den europäischen Binnenmarkt. Die
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland wird entscheidend
mitbestimmt von der Kompetenz der hier ansässigen Logistikwirtschaft sowie der
Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger und deren Verknüpfung. Ziel der
Verkehrspolitik ist es, Mobilität zu ermöglichen und nachhaltig zu gestalten. Dazu
dient ein leistungsfähiges Verkehrssystem, in dem die einzelnen Verkehrsträger
bestmöglich miteinander verzahnt sind und so der Gütertransport umwelt-, klima-,
und ressourcenschonender gestaltet werden kann.
Ferner erinnert der Petitionsausschuss daran, dass seit dem Jahr 2005 in
Deutschland für schwere Lkw auf Autobahnen eine Gebühr erhoben wird, deren

Höhe von den tatsächlichen gefahrenen Kilometern abhängt. Mit dieser sog. Lkw-
Maut sollen dem Güterverkehr die Wegekosten verursachergerechter angelastet
werden. Gleichzeitig sollen Anreize zur ökologischen Verlagerung des
Gütertransports auf andere Verkehrsträger und zum effizienteren Einsatz der Lkw
gesetzt werden. Letztlich soll damit der Waren- und Güterstrom effizienter
abgewickelt werden. Dies entspricht auch der vom Petenten verfolgten Zielrichtung,
ineffiziente Warentransporte weitestgehend zu vermeiden.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss letztlich nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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