Regione: Germania

Steuerpolitik - Keine Flüchtlings-Solidaritätssteuer einführen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
242 Supporto 242 in Germania

La petizione è stata respinta

242 Supporto 242 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

08/04/2016, 04:25

Pet 2-18-08-6101-025907

Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass keine Flüchtlings-Solidaritätssteuer
eingeführt wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, die gegenwärtig von der Bundesregierung
betriebene Flüchtlingspolitik entspreche ausdrücklich nicht dem Volkswillen der
Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung. Vielmehr sehe die Mehrzahl der
Deutschen die Verantwortlichkeit für die gegenwärtige Migrationsmisere einzig in der
Verantwortung der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung. Nunmehr kämen die
Aufnahmemöglichkeiten Deutschlands an ihre Grenzen. Angesichts dessen sei es
dem deutschen Volk nicht zuzumuten, hierfür eine "Extra-Steuer" oder einen
"Flüchtlings-Solidaritäts-Beitrag" zu bezahlen. Genauso verbiete es sich, einen
derartigen Beitrag in versteckter Form, also durch Erhöhung anderer Steuern,
einzuführen.
Zu den Einzelheiten wird auf die mit der Petition eingereichten Unterlagen verwiesen.
Zu dieser Eingabe liegt eine weitere Mehrfachpetition vor, die wegen des
Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung mit einbezogen wird.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 250 Mitzeichnungen sowie 61 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Bewältigung von Aufgaben im
Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern eine
große nationale und europäische Herausforderung darstellt. Vor diesem Hintergrund
sind in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen auf allen
staatlichen Ebenen notwendig. Der Bund hat außerhalb seiner originären
Zuständigkeit den Ländern und Kommunen sehr großzügige finanzielle Zusagen
gemacht, um diese bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der
steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu unterstützen. So haben
am 24. September 2015 die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik ein umfangreiches
Maßnahmenpaket zur Erleichterung und Beschleunigung der Verfahren beschlossen,
welches erhebliche finanzielle Unterstützungen für die Länder und Kommunen durch
den Bund vorsieht.
Der Petitionsausschuss erinnert weiterhin daran, dass zwischenzeitlich der zweite
Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2015 beschlossen ist. Damit hat der Bund unter
anderem die Voraussetzungen dafür geschaffen, um die zwischen dem Bund und
den Ländern getroffenen Vereinbarungen vom 24. September 2015 zur Aufnahme
und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu finanzieren. Der
Bundeshaushalt 2015 bleibt ausgeglichen.
Die Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen hat in Deutschland gegenwärtig
oberste Priorität. Der Bund ist hierzu in der Lage, da der Bundeshaushalt in den
vergangenen Jahren strukturell saniert worden ist. Mit dem Nachtragshaushalt für
2015 sind die Spielräume genutzt worden, um die Länder und Kommunen wie
verabredet bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen umfassend zu
unterstützen.
Angesichts dessen kann der Petitionsausschuss keine Planungen weder für
Steuererhöhungen noch die Einführung eines Steuer-Soli oder einer EU-Steuer zur
Finanzierung der Flüchtlingskrise erkennen. Vor diesem Hintergrund sieht der
Ausschuss keine Anhaltspunkte für ein einschlägiges Tätigwerden und empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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