Regija: Njemačka

Steuerpolitik - Kompensationssteuer auf nichtumweltgerechte Produkte

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
241 podupiratelj 241 u Njemačka

Peticija je odbijena.

241 podupiratelj 241 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2012
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:14

Pet 2-17-08-6101-046673Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent regt eine Kompensationssteuer für Unternehmen an, die im deutschen
Wirtschaftsraum Umsätze erwirtschaften, die durch den Vertrieb von Produkten oder
Dienstleistungen entstehen, die nicht umweltgerecht hergestellt bzw. entsorgt
werden können.
Nach den Vorstellungen des Petenten soll diese Kompensationssteuer für das
gesamte Portfolio des Anbieters gelten, also auch für solche Produkte, die nicht für
den deutschen Markt, sondern für den Absatz im Ausland hergestellt werden. Ziel
der Steuer soll es sein, ein umweltethisches Verhalten der Wirtschaft zu erzwingen.
Der Petent führt weiter aus, das Handeln der Unternehmen sei grundsätzlich
gewinnorientiert ausgerichtet. Umweltethisches Handeln werde sich daher nicht von
selbst einstellen, sondern müsse durch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen
erzwungen werden. Wenn etwa ein Getränkehersteller seine Produkte in
Plastikflaschen in solche Länder exportiere, in denen zur Entsorgung von Plastik
keine Infrastruktur existiere, würde dieser seiner moralischen Pflicht nicht
nachkommen, da er Belastungen der eigenen Gewinnsituation vermeiden wolle. Vor
diesem Hintergrund sei über eine Vorgabe durch die Legislative eine derartige
moralische Rechtfertigungsgrundlage zu schaffen.
Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen Bezug genommen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages veröffentlicht. Es gingen 241 Mitzeichnungen sowie
36 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass es grundlegendes Ziel der
Steuerpolitik ist, verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu
beitragen, die Finanzierung der Ausgaben des Gemeinwesens zu gewährleisten, die
Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Wirtschaft bei
der Bewältigung der aktuellen und kommenden Herausforderungen zu unterstützen.
Steuererhöhungen oder die Einführung neuer Steuern stehen dieser Zielsetzung
entgegen und sollten daher möglichst nicht in Betracht gezogen werden.
Bei der Einführung neuer Steuern ist der Gesetzgeber darüber hinaus auch an die in
Artikel 106 Grundgesetz (GG) aufgeführten Steuerarten gebunden. Die Einführung
einer neuen Steuer kommt vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen
Regelungen über die Verteilung des Aufkommens der Steuern zwischen Bund und
Ländern nur dann in Betracht, sofern sie sich einer der in der Verfassung
aufgeführten Steuerarten zuordnen lässt. Die geforderte Steuer auf
umweltschädliche Produkte könnte allenfalls als sog. besondere Verbrauchsteuer
eingeführt werden. Dann wäre sie jedoch lediglich als Steuer auf Güter des
innerstaatlichen Verbrauchs vorstellbar, während es dem Petenten – unabhängig
vom Produkt – auf eine umweltgerechte Produktionsweise bzw. Entsorgung
ankommt.
Eine EU-weite Verbrauchsteuer auf umweltschädliche Produkte ist nicht vorgesehen.
Die Schaffung des Binnenmarktes zum 1. Januar 1993, d. h. die Errichtung eines
einheitlichen Wirtschaftsraumes ohne Binnengrenzen, verlangte als
Rahmenbedingung die Angleichung der jeweiligen nationalen Besteuerungssysteme.
Dabei wurden auch alle relevanten Steuern auf den Verbrauch von Waren
(Verbrauchsteuern) in ein gemeinsames Harmonisierungskonzept einbezogen.
Hierzu gehörten die Verbrauchsteuern auf Mineralöl, Alkohol und alkoholische
Getränke sowie Tabak. Den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist

darüber hinaus die Einführung von Verbrauchsteuern auf andere Waren als die o. g.
harmonisierten Verbrauchsteuern nur dann gestattet, wenn diese Steuern im
Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten keine mit dem Grenzübertritt
verbundenen Formalitäten nach sich ziehen.
Der Petitionsausschuss hält fest, dass die Einführung einer lediglich auf Deutschland
beschränkten Verbrauchsteuer auf umweltschädliche Produkte unter Einhaltung der
Prinzipien des Binnenmarktes und der innerstaatlichen Anforderungen – etwa aus
dem Gleichheitsgrundsatz – grundsätzlich möglich wäre. Jedoch wäre eine solche
Steuer – wie vom Petenten selbst dargestellt – ausgesprochen
verwaltungsaufwendig und im Hinblick auf den vom Petenten angestrebten
Besteuerungszweck aller Voraussicht nach wenig effektiv. Der Hauptzweck der
Steuererhebung, nämlich die Erzielung der Einnahmen, die der Staat zur Erfüllung
seiner Aufgaben benötigt, würde dabei nach Einschätzung des Ausschusses deutlich
zurücktreten.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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