Terület: Németország

Steuerpolitik - Lohnsteuer-Begünstigungen für Arbeitnehmer auf dem Bau gegenüber der Industrie (Gewinnung deutschsprachiger Fachkräfte für das Handwerk)

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Támogató 15 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

15 Támogató 15 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 01. 05. 3:26

Pet 2-18-08-6101-043142 Steuerpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert Lohnsteuer-Begünstigungen für Handwerkstätigkeiten.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an,
Handwerkstätigkeiten wären gegenüber Industrieprodukten benachteiligt, was
insbesondere auf niedrige Arbeitszeiten und hohe Gehälter zurückzuführen sei.
Daher würden sich deutsche Handwerksunternehmen zur Kostenreduktion der
Unterstützung durch Zeitarbeiter aus dem Ausland bedienen. Um den Kosten
dadurch für die Unternehmen zu senken und jederzeit die Attraktivität von
Arbeitsplätzen im Handwerk für in Deutschland lebende Personen zu erhöhen,
könnten diese Personen bei der Lohnsteuerberechnung begünstigt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 15 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 10 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst grundsätzlich darauf hin, dass die
Festsetzung der Lohnhöhe in Deutschland keine staatliche Aufgabe ist. Nach der in
Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) geregelten Tarifautonomie handeln die
Tarifvertragsparteien die Höhe der Löhne selbständig aus. Eine staatliche
Beeinflussung der Nettolöhne würde einen Eingriff in Lohnfindungsprozesse der
Wirtschaft bedeuten und ggf. zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Branchen
führen.

Eine Lohnsteuerbegünstigung nur für eine bestimmte Berufsgruppe (Handwerk)
widerspräche ferner dem verfassungsrechtlichen Grundsatz nach der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Zentrales Prinzip der Einkommensbesteuerung ist
die Besteuerung nach der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit. Es darf
danach keinen Unterschied machen, ob ein Bürger z.B. 3000 Euro brutto als
Handwerker oder als Industriearbeiter verdient. Beide Personen sind finanziell gleich
leistungsfähig.

Die vom Petenten vorgeschlagene Lohnsteuerbegünstigung widerspräche auch den
subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung, die gerade darauf gerichtet
sind, Ausnahmeregelungen und Subventionen abzubauen. Subventionen führen
vielfach zu Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreizen.

Davon unberührt bleiben die einzuhaltenden Branchenmindestlöhne im Baugewerbe,
die u.a. auch zur Absicherung gegen Dumpinglöhne dienen. Zuständig für die
Einhaltung der allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne ist die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS), die bei ihren Prüfungen einen
ganzheitlichen Prüfansatz verfolgt. Das heißt, es werden bei jedem Arbeitgeber alle
in Betracht kommenden Prüffelder der FKS bearbeitet, mithin auch die Gewährung
der für das jeweilige Arbeitsverhältnis einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen.

Das Prüfgeschehen der FKS konzentriert sich im Wesentlichen auf besonders von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen und
Wirtschaftszweige, wozu auch das Bauhauptgewerbe gehört. In den letzten Jahren
wurden durch die FKS die mit Abstand meisten Prüfungen im Bauhaupt- und
Baunebengewerbe durchgeführt um Straftaten zu ermitteln und
Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

Gleichwohl ist dem Petenten darin zuzustimmen, dass der Begrenzung der
Steuerbelastung von "Normalverdienern" eine große Bedeutung zukommt. Aus
diesem Grunde wurde unter anderem mit dem Gesetz zur Anhebung des
Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Anfang 2016 ein Entlastungspaket in Kraft gesetzt, das auch die zuvor entstandene
Auswirkung der "kalten Progression" ausgleicht und gerade die Bezieher kleiner und
mittlerer Einkommen sowie Familien entlastet hat. Aber auch für die Jahre 2017 und
2018 hat die Bundesregierung neben weiteren Anhebungen von Grund- und
Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld weitere Schritte zum Ausgleich der kalten
Progression (zusätzliche Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um die jeweilige
Inflationsrate des Vorjahres) beschlossen. Damit werden nach den steuerlichen
Maßnahmen von über 5 Mrd. Euro in den Jahren 2015 und 2016 zusätzliche
Entlastungen von über 6 Mrd. Euro auf den Weg gebracht.

Die Steuerbelastung der Arbeitnehmer im Blick zu behalten, bleibt jedoch eine
Daueraufgabe. Hierzu legt das Bundesministerium der Finanzen dem Deutschen
Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht vor, in dem es über die Entwicklung der
"kalten Progression" bei der Einkommensteuer berichtet.

Der Petitionsausschuss ist sich der Bedeutung des Handwerks für die deutsche
Wirtschaft bewusst. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und genannten
Entlastungen leisten einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stärkung von
Arbeitsanreizen und Binnenkonjunktur. Funktionsfähige Arbeitsmärkte,
leistungsgerechte Entlastungen und solide Staatsfinanzen bleiben auch für die
nächsten Jahre die richtigen politischen Antworten zur Sicherung von Wachstum,
Beschäftigung und Zukunftsvertrauen in unserem Land.

Die vom Petenten geforderte spezielle Lohnsteuerbegünstigung nur für Arbeitnehmer
auf dem Bau wird aus den oben genannten Gründen jedoch nicht befürwortet.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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