Region: Tyskland

Steuerpolitik - Steuererleichterung für vom BREXIT betroffene EU Bürger bei Umsiedlung nach Deutschland

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Stödjande 12 i Tyskland

Petitionen har nekats

12 Stödjande 12 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2017
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-02-09 03:26

Pet 2-18-08-6101-046538 Steuerpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert Steuererleichterungen für die vom BREXIT betreffenden
EU-Bürger, die nach Deutschland umsiedeln.

Zur Begründung verweist er auf die dadurch entstehenden erheblichen Kosten für
deren Familien und den Vertrauensschutz für EU-Bürger in Großbritannien. Auch
würden durch eine Steuererleichterung Fachkräfte angezogen und der Arbeitsmarkt
in Deutschland entlastet werden. So würden beispielsweise die Niederlande
zuziehenden Fachkräfte einen 10jährigen Einkommensteuernachlass von 30%
gewähren.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 16 Diskussionsbeiträge und 12 Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der Argumente der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:

Deutschland verfügt über ein international wettbewerbsfähiges und
leistungsgerechtes Steuersystem. Die Steuerpolitik der Bundesregierung hat dabei
zum Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen zu sichern, die dazu beitragen, die
Finanzierung der Ausgaben des Gemeinwesens zu gewährleisten, die
Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Wirtschaft bei
der Bewältigung der aktuellen und kommenden Herausforderungen zu unterstützen.
Im Einkommensteuerrecht gilt das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit, das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des
Grundgesetzes abgeleitet ist. Es besagt, dass jeder nach Maßgabe seiner
individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Aufgaben des
Gemeinwesens beitragen soll. Hierdurch werden die finanziell leistungsstärkeren
Steuerzahler bei der Einkommensteuer in stärkerem Maße zur Finanzierung von
Staatsausgaben herangezogen als die Masse der Steuerzahler.

Die Besteuerungsgrundsätze gelten auch für Personen, die durch die
BREXIT-Entscheidung Großbritannien verlassen und nach Deutschland umziehen.
Die Einführung einer Steuerermäßigung nur für diesen begrenzten Personenkreis
sieht der Petitionsausschuss, gerade auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei
dem betreffenden Personenkreis um eher gut verdienende Personen handelt, für
nicht erforderlich. Hinzu kommt, dass Aufwendungen, die durch einen beruflich
veranlassten Wohnungswechsel entstehen, bereits nach der geltenden Rechtslage
unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgezogen werden können
(§ 9 Einkommensteuergesetz). Die geminderte steuerliche Leistungsfähigkeit der
betreffenden Personen wird hierdurch berücksichtigt und eine Arbeitsaufnahme in
Deutschland nicht beeinträchtigt.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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