Regija: Njemačka

Steuerpolitik - Steuerliche Förderung der Elektromobilität

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
169 169 u Njemačka

Peticija je odbijena.

169 169 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:07

Pet 2-18-08-6101-007026

Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Der Petent fordert, den Erwerb von Elektrofahrzeugen und den Aufbau von
Ladestationen steuerlich zu fördern.
Zur Begründung wird vorgetragen, dass Elektrofahrzeugen die Zukunft gehöre, um
die Abhängigkeit von Öl und Gas zu durchbrechen. Die Anschaffungskosten seien
jedoch zu hoch. Dies könne durch eine Förderung über zinslose Kredite und
Steuervorteile verbessert werden. Ebenso sollte die Einrichtung von Ladestationen
gefördert werden, um die noch geringe Reichweite der Fahrzeuge auszugleichen.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages veröffentlicht. Sie wurde von 169 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem
gingen 66 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Elektromobilität und alternative Antriebskonzepte haben für die Bundesregierung
nach wie vor einen hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund hält die
Koalitionsvereinbarung am Ziel fest, dass Unternehmen am Standort Deutschland
ihre Position als Leitanbieter für die Elektromobilität ausbauen und der Standort zum
Leitmarkt wird. Ein wichtiges Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, ist die
Förderung von Forschung und Entwicklung. Hierfür hat der Bund schon in den

letzten Jahren erhebliche Mittel bereitgestellt. Die Unterstützung marktfähiger neuer
Produkte der wettbewerbsfähigen deutschen Automobilwirtschaft bleibt indes eine
ureigene Aufgabe von Unternehmen.
Bei der Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität setzt Deutschland auf
nutzerorientierte Anreize statt auf Kaufprämien. Hierzu hat der Bundestag am
05.03.2015 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Ermächtigungsgrundlage für
nutzerorientierte Anreize (wie etwa Privilegien im Verkehr) durch die Kommunen
geschaffen wurde (Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch
betriebener Fahrzeuge – Elektromobilitätsgesetz; Bundestags-Drucksache 18/3418).
Daneben ist auch die öffentliche Beschaffung ein wichtiges Instrument, um die
Markteinführung von Elektrofahrzeugen zu unterstützen. Die Bundesressorts streben
seit dem Jahr 2013 in ihrem eigenen Geschäftsbereich an, dass zehn Prozent der
insgesamt neu angeschafften oder neu angemieteten Fahrzeuge weniger als 50g
CO2 pro Kilometer emittieren.
Zudem setzen die europäischen Vorgaben bei den Emissionswerten für
Neufahrzeuge Anreize für die Automobilindustrie zur Forcierung einer erfolgreichen
Markteinführung von Elektrofahrzeugen.
Der Petitionsausschuss weist außerdem darauf hin, dass der Bund im steuerlichen
Bereich bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt hat, die die Einführung von
Elektromobilität fördern. Hierzu zählen
- die Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung für Elektrofahrzeuge durch das
Verkehrsteueränderungsgesetz vom 5. Dezember 2012 und
- die Einführung eines Abschlags vom Bruttolistenpreis bei der Ermittlung der
Entnahme / des geldwerten Vorteils anhand der 1%-Regelung bei Nutzung
eines betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs für private Zwecke
(Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften vom 26. Juni 2013).
Darüber hinaus ist es im gewerblichen Bereich bereits jetzt möglich, über das
Umweltprogramm der KFW die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowie der
dazugehörigen Infrastruktur zu finanzieren.
Vor dem Hintergrund der bereits umgesetzten und derzeit in der Umsetzung
befindlichen Maßnahmen sind nach Überzeugung des Petitionsausschusses
gegenwärtig keine darüber hinausgehenden direkten Kaufanreize für den Erwerb von
Elektrofahrzeugen geboten.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen bereits teilweise entsprochen worden ist.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen und dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - zur Erwägung zu
überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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