Steuerpolitik - Strompreissteigerungen durch Abgabenbelastung (Stromsteuer, EEG-Umlage etc.)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
166 Unterstützende 166 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

166 Unterstützende 166 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

07.03.2019, 03:22

Pet 2-18-08-6101-026728a Steuerpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent beschwert sich über die Steigerungen bei den Strompreisen.
Insbesondere moniert er die entsprechenden Abgaben an den Fiskus und die für die
Energiewende erhobenen Umlagen. Er fordert daher eine Berücksichtigung beim
steuerlichen Grundfreibetrag.

Zur Begründung wird ausgeführt, der staatlich festgesetzte Anteil der Kosten sei als
zu hoch anzusehen und verhelfe energieintensiven Unternehmen dazu, auf Kosten
der privaten Stromkunden Gewinne zu machen. Hierbei gehe es insbesondere um
folgende Abgaben, die in Abrechnungen der Stromversorger zu finden seien:
Stromsteuer, Umsatzsteuer, Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG), Konzessionsabgabe, Umlage für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Umlage
nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Offshore-Umlage,
Haftungsumlage und Umlage für abschaltbare Lasten. Insgesamt machten die
genannten Umlagen rd. 48% der häuslichen Stromkosten aus, hinzu kämen 13% an
Kosten für die Netznutzung und deren Abrechnung. Die Abgaben betrügen
insgesamt mithin 61%, während die echten Stromkosten lediglich 39% des
geforderten Preises ausmachten.

Angesichts dessen sei es geboten, die genannten Lasten der Stromverbraucher als
Subvention zu betrachten, die folgerichtig auch als steuermindernd im Sinne von
Investitionskosten der privaten Strombezieher zu berücksichtigen seien. Dies sei
vergleichbar mit Unternehmen, die ihre Investitionen steuerlich berücksichtigen
könnten. Außerdem würden durch die staatlichen Abgaben auf den privaten
Stromverbrauch den industriellen Großkunden niedrigere Stromkosten ermöglicht,
die durch die Abgaben der privaten Stromkunden garantiert und finanziert würden.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 166 Mitzeichnungen sowie 4 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass im Bereich des
Stromverbrauchs die Zielsetzung gestärkt werden solle, über den Preis eine sinnvolle
und effiziente Nutzung des Stroms zu erreichen. Hierbei sollen marktwirtschaftliche
Anreizmechanismen verstärkt zum Tragen kommen und gleichzeitig eine
kosteneffiziente Stromversorgung erreicht werden. Hierzu sind mit der Reform des
EEG im Jahr 2014 wichtige Anreize geschaffen worden.

Das EEG 2014 sieht hierzu u. a. vor, dass ab dem Jahr 2017 die Fördersätze für
Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien (EE-Anlagen) in einem
wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren zwischen den Anlagenbetreibern
ermittelt werden. Dabei wird die Entwicklung des EEG in Richtung verstärkter
Marktnähe und wirksamen Wettbewerbs konsequent vorangetrieben. Die
EEG-Novelle 2016 setzt diese Umstellung auf Ausschreibungen um.

Hinsichtlich der Entlastung der energieintensiven Industrie wird im Rahmen der
geltenden besonderen Ausgleichsregelung des EEG darauf hingewirkt, dass die
Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen erhalten bleibt und die
Auswirkungen auf die nicht-privilegierten Stromkunden gleichzeitig gedämpft werden.
Mit dem Strommarktgesetz und der Novellierung des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sind weitere Weichenstellungen hin zu
einer Stärkung von Kosteneffizienz und Marktmechanismen bei der Umsetzung der
Energiewende vorgenommen worden.

Soweit die in der Petition genannten Umlagen und Abgaben als Subventionen
klassifiziert werden, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Stromsteuer mit
einem jährlichen Volumen von rd. 7 Mrd. Euro als steuerlicher Bestandteil des
Strompreises einen Beitrag zu den vorgenannten Zwecken leistet. Außerdem sollen
ein sparsamer Energieverbrauch und eine Konsolidierung des Bundeshaushalts
erreicht werden. Bei einer Senkung der Steuer könnte auch nicht sichergestellt
werden, dass diese auch tatsächlich beim Endverbraucher ankommt.
Stromsteuerschuldner ist nämlich der Stromversorger.

Hinzu kommt, dass eine Senkung der Stromsteuer - selbst im Falle einer
vollständigen Weitergabe an die Verbraucher - für Privathaushalte kaum spürbar
wäre. Die Stromsteuer beträgt für einen 3-Personen-Musterhaushalt mit einem
Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden lediglich ca. 72 Euro pro Jahr. Eine
Senkung der Steuer beispielsweise um 25% würde für Privathaushalte lediglich zu
einer Stromsteuerersparnis von ca. 18 Euro im Jahr, also etwa 1,50 Euro im Monat
führen. Sie hätte andererseits jedoch Steuerausfälle in Höhe von etwa 1,7 Mrd. Euro
zur Folge.

Soweit in der Eingabe gefordert wird, die staatlich festgelegten Abgaben im Bereich
des Einkommensteuerrechts beim Grundfreibetrag zu berücksichtigen, stellt der
Petitionsausschuss fest, dass entsprechend den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine steuerliche Freistellung des
Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern durch die Gewährung von
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag erfolgt. Die Maßgröße für das steuerliche
Existenzminimum ist dabei der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf, der
sich aus den Komponenten Regelbedarf und Kosten für Unterkunft zusammensetzt.
Die Stromkosten sind einer der Bestandteile des Regelbedarfs. Dem vorgetragenen
Petitum, Umlagen und Abgaben im Bereich der Stromkosten beim
einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrag zu berücksichtigen, wird mithin bereits
nach der gegenwärtigen Regelung entsprochen.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss jedoch nicht in Aussicht stellen,
weitergehend im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Der abweichende Antrag der Fraktion AfD, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - zur Erwägung zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es die
Entlastung der Verbraucher und Industrie von den Kosten der Energiewende betrifft,
wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mehrheitlich
abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion der FDP, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der
Finanzen - zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Petition auf eine Entlastung der
Bürger durch Änderungen im EEG, bei der Stromsteuer und bei den Netzentgelten
aufmerksam macht und im Übrigen das Petitionsverfahren abzuschließen, wurde mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - zur Erwägung zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die
Petition auf die Notwendigkeit einer sozial gerechten Finanzierung der Energiewende
aufmerksam macht und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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