Περιοχή: Γερμανία

Steuerpolitik - Zahlung der Brennelementesteuer durch KKW-betreiber über den 31.12.2016 hinaus

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Υποστηρικτικό 14 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

14 Υποστηρικτικό 14 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

22/05/2019, 4:23 π.μ.

Pet 2-18-08-6101-006975a Steuerpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent kritisiert mit seiner Petition das Auslaufen der Kernbrennstoffsteuer zum
31. Dezember 2016 und fordert eine Fortführung über den genannten Stichtag
hinaus.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Kernenergie die teuerste und gefährlichste
Energieerzeugung in Deutschland sei und auch ein fiskalischer Druck auf die
Kernkraftwerksbetreiber zum Ausstieg aus dieser Technologie erhalten bleiben
müsse.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Sie wurde von 86 Personen unterstützt, außerdem sind 10 Diskussionsbeiträge
eingegangen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 13.12.2017 die
Kernbrennstoffsteuer, die von 2011 bis Ende 2016 von Atomkraftwerks-Betreibern
erhoben wurde, für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Zur Begründung hat das
Gericht ausgeführt, der Bundesgesetzgeber habe keine Gesetzgebungskompetenz
für die Einführung der Steuer gehabt, da sie sich nicht dem Typus der
Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 106 Grundgesetz (GG) zuordnen lasse.

Aus diesem Grunde wäre die vom Petenten geforderte Fortführung der Steuer
verfassungswidrig.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, soweit eine
verfassungskonforme Wiedereinführung der Kernbrennstoffsteuer gefordert wird und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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