Region: Tyskland

Steuerrecht - Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
442 Stödjande 442 i Tyskland

Petitionen är avslutad

442 Stödjande 442 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:11

Pet 2-18-08-610-005645

Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – Bundesministerium der Finanzen – zu überweisen,
b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinter-
ziehung abzuschaffen.
Zur Begründung wird ausgeführt, es sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht länger zu
vermitteln, aus welchen Gründen es im Steuerrecht die Möglichkeit der strafbe-
freienden Selbstanzeige geben solle. Schließlich sei in den übrigen Bereichen des
Strafrechts diese Möglichkeit nicht vorgesehen. So sei etwa bei Betrugsdelikten be-
reits schon der versuchte Betrug strafbar. Angesichts dessen könne man von den
Menschen in Deutschland keine Einsicht dahingehend verlangen, dass man beim
Tatbestand der Steuerhinterziehung die "Hintertür" der strafbefreienden Selbstan-
zeige weiterhin bestehen lasse. Vielmehr habe der einfache Bürger den Eindruck,
dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten Un-
terlagen verwiesen.
Zu dieser Eingabe liegt eine weitere Mehrfachpetition vor, die wegen des Sachzu-
sammenhangs in die parlamentarische Prüfung mit einbezogen wird.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wor-
den. Es gingen 442 Mitzeichnungen und 44 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass in der jüngeren Vergangenheit die Selbstan-
zeigen von Steuerpflichtigen stark zugenommen haben. Diese beziehen sich über-
wiegend auf den Bereich ausländischer Kapitaleinkünfte. Die aktuelle Entwicklung
der eingehenden Selbstanzeigen zeigt nach Überzeugung des Ausschusses, dass
viele Steuerhinterzieher vor allem vor dem Hintergrund des Ermittlungsdrucks die
Rückkehr in die Steuerehrlichkeit suchen. Nach der gegenwärtigen Regelung wird
mit der wirksamen Selbstanzeige der Steuerhinterzieher grundsätzlich mit dem von
Anfang an Steuerehrlichen gleichgestellt. Unter dem Eindruck einschlägiger Presse-
meldungen ist in jüngster Zeit immer häufiger die Frage gestellt worden, ob die gel-
tende Selbstanzeigeregelung noch zeitgemäß ist.
Weiterhin erinnert der Petitionsausschuss daran, dass bereits während der
17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages der Bundesrat am 03.05.2013 be-
schlossen hatte, den "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung
von Steuerstraftaten" (Bundesrats-Drucksache 339/13) in den Bundestag einzubrin-
gen. Dieser Gesetzentwurf sah vor, für alle Fälle einer Steuerhinterziehung die Ver-
jährungsfrist für die Strafverfolgung auf 10 Jahre festzulegen. Dadurch sollte ein
Gleichklang zwischen steuerlicher und strafrechtlicher Verjährung geschaffen wer-
den. Dieser Gesetzentwurf hat sich durch den Ablauf der 17. Wahlperiode erledigt.
Parallel hierzu hat die Finanzministerkonferenz am 24.05.2013 eine länderoffene, auf
Staatssekretärsebene tagende Arbeitsgruppe mit der Aufgabe eingesetzt, die beste-
henden gesetzlichen Regelungen zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und
zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (§§ 371, 398a Abgabenordnung
– AO) zu evaluieren. Hierbei sollten sämtliche Möglichkeiten zur Verschärfung der
bestehenden Regelung nebst deren administrativen Auswirkungen geprüft werden.
Zwischenzeitlich haben die Finanzminister der Länder sich am 27.03.2014 für die
Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausge-
sprochen. Die Voraussetzungen, um Straffreiheit zu erlangen, sollen weiter ver-
schärft werden.
Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass auch der Koalitionsvertrag
für die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages entsprechende Absichtserklä-
rungen enthält. Es wird in Betracht gezogen, die Wirkung der Selbstanzeige künftig
von den vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen (10

Jahre) abhängig zu machen. Außerdem wurde im Koalitionsvertrag vom 27.11.2013
geregelt, eine Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung bei bestimmten Aus-
landssachverhalten einführen zu wollen, wenn diese nicht korrekt erklärt werden.
Angesichts des Dargelegten hält der Petitionsausschuss das vorgetragene Petitum
für geeignet, in entsprechende Evaluierungen der §§ 371 und 398a AO einbezogen
zu werden. Er empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesmi-
nisterium der Finanzen – zu überweisen und sie den Landesvolksvertretungen
zuzuleiten.Begründung (pdf)


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