Región: Alemania

Steuerrecht - Keine Berücksichtigung der Kosten für Leiharbeitnehmer als Betriebskosten

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
436 Apoyo 436 En. Alemania

No se aceptó la petición.

436 Apoyo 436 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:50

Pet 2-17-08-610-033284Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Unternehmer Leiharbeiter nicht als laufende
Betriebskosten von der Steuer absetzen können.
Zur Begründung wird ausgeführt, für Unternehmen bestünden vielfältige
Möglichkeiten, um ein "Outsourcing" von Aufgaben vorzunehmen. Dies erfolge
vielfach über die Beschäftigung von Leiharbeitern. Dadurch sei es den Unternehmen
möglich, Steuerzahlungen zu vermeiden, was mithin der Allgemeinheit schade. Vor
diesem Hintergrund sei ein gesetzliches Einschreiten dringend erforderlich.
Vielfach würden die ausgelagerten Aufgaben zur Erledigung an Subunternehmer
weitergegeben, die sich ihrerseits Leiharbeitsfirmen bedienten, deren Mitarbeiter
extrem niedrige Löhne erhielten. So komme es zu einer Situation, in der
Arbeitnehmer trotz einer Vollzeitbeschäftigung gezwungen seien, zum Überleben
staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem bestünden keine Anreize für die
entsprechenden Firmen, sich um eine fundierte Ausbildung der entsprechenden
Mitarbeiter zu kümmern.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 37 Diskussionsbeiträge sowie
436 Mitzeichnungen ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass nach der Systematik
des Einkommensteuerrechts Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen. Einkünfte
sind definiert als der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die
Ausgaben. Diese Systematik entspricht dem Prinzip der Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit (Nettoprinzip).
Ausfluss dieses Prinzips ist, dass von den Einnahmen die Betriebsausgaben (§ 4
Absatz 4 Einkommensteuergesetz) abgezogen werden. Betriebsausgaben sind alle
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Hierzu zählen auch die
Lohnaufwendungen und folglich auch die Aufwendungen für Leiharbeiter. Die
Abzugsmöglichkeit von entsprechenden Aufwendungen als Betriebsausgaben ist
mithin keine Steuervergünstigung, sondern Folge des steuerlichen Nettoprinzips.
Für das Besteuerungsverfahren ist es unerheblich, ob Aufwendungen günstig oder
ungünstig, rechts- oder sittenwidrig sind (§ 40 Abgabenordnung).
Würde man - wie in der Eingabe gefordert - die Abziehbarkeit der Aufwendungen für
Leiharbeiter steuerlich beschränken wollen, wäre es nach Überzeugung des
Petitionsausschusses geboten, zu prüfen, inwieweit die übrigen Arbeitskosten eines
Unternehmens ebenfalls vom Betriebsausgabenabzug auszuschließen oder zu
beschränken wären. Derartige Lenkungsnormen und Differenzierungen bedürfen
nach dem Dafürhalten des Ausschusses aufgrund des verfassungsrechtlichen
Gebotes der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit einer besonderen
Rechtfertigung. Derartige besondere Rechtfertigungsgründe kann der
Petitionsausschuss bei der vorliegenden Eingabe jedoch nicht erkennen.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.
Die jeweils gleichlautenden abweichenden Anträge der Fraktionen der SPD,
DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, soweit
neue Regeln für die Leiharbeit notwendig sind, um Missbrauch zu reduzieren, sie
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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