Reģions: Vācija

Steuerrecht - Keine Durchführung von Steuersenkungen/Überschussverwendung für Sanierung der Infrastruktur etc.

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Atbalstošs 10 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

10 Atbalstošs 10 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13:07

Pet 2-18-08-610-037318

Steuerrecht


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte einen Beschluss des Deutschen Bundestages erreichen, dass
zukünftig keine Steuersenkungen mehr durchgeführt und Haushaltsüberschüsse in
die Sanierung der Infrastruktur und zur Finanzierung anderer Maßnahmen investiert
werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Haushalt des Bundes sei durch
Sparmaßnahmen saniert worden, die die Infrastruktur, wie Straßen, Autobahnen,
öffentliche Sicherheit und Bildung, vernachlässigt hätten. Des Weiteren sei die
personelle Aufstockung der öffentlichen Verwaltung notwendig, um die Belange der
Bürger zügig abzubauen und Überstunden im öffentlichen Dienst zu reduzieren.
Auch sollten die Renten automatisch so aufgestockt werden, dass mindestens die
Grundsicherung im Alter gewährleistet sei. Im Einzelnen wird auf die Begründung der
Petition Bezug genommen.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 22 Diskussionsbeiträge, 63 Personen zeichneten sie mit.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Dem Deutschen Bundestag als Souverän des deutschen Volkes kommt die
parlamentarische Aufgabe zu, jährlich den Bundeshaushalt zu beraten und zu
beschließen und ebenso über die ordnungsgemäße Haushaltsführung zu wachen. Im
Rahmen ihrer Kompetenzen beschäftigen sich die Abgeordneten intensiv mit

finanzpolitischen Fragestellungen auch im Hinblick darauf, eine Ausgewogenheit von
staatlichen Einnahmen und staatlichen Ausgaben zu gewährleisten. Wesentliche
Aufgaben in der staatlichen Daseinsvorsorge und der Bereitstellung öffentlicher
Güter – so auch in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und innere Sicherheit – sind
sicherzustellen. Zugleich ist Sorge zu tragen, dass zu hohe Steuer- und
Abgabebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland
verhindert werden. Mit der verfassungsrechtlichen Verpflichtung auf grundsätzlich
ausgeglichene Haushalte von Bund und Ländern ist es zudem eine wesentliche
Aufgabe der Finanzpolitik, die Verschuldung des Staates langfristig und
generationengerecht auf einem tragfähigen Niveau zu halten und so die künftige
Handlungsfähigkeit des Staates sicherzustellen.
Darüber hinaus sind regelmäßig Veränderungen im Steuerrecht, insbesondere bei
den steuerlichen Freibeträgen, aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen
Steuerfreistellung des Existenzminimums erforderlich. Im Ergebnis des
11. Existenzminimumberichts werden in den kommenden beiden Jahren daher der
Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag entsprechend erhöht werden. Zusätzlich
hat sich die Finanzpolitik zum Ziel gesetzt, Progressionseffekte bei der
Einkommensteuer in Folge höherer Verbraucherpreise auszugleichen, indem sie
entsprechend der Ergebnisse des 2. Steuerprogressionsberichts die Tarifeckwerte
des Einkommensteuertarifs verschiebt. Insgesamt werden mit allen Maßnahmen
insbesondere Verdiener kleinerer und mittlerer Einkommen und Familien steuerlich
entlastet.
Hieraus wird erkennbar, dass die deutsche Finanzpolitik vielfachen
Aufgabenstellungen gerecht werden muss.
Mit einer wachstumsorientierten Haushaltskonsolidierung setzt die Bundesregierung
zugleich Schwerpunkte bei Zukunftsinvestitionen insbesondere zugunsten der
Verkehrsinfrastruktur und der Förderung des Breitbandausbaus. Die
Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang auch Länder und
Gemeinden, damit diese ihre Investitionen in Bildung, Forschung und Infrastruktur
spürbar stärken.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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