Terület: Németország

Steuerrecht - "Klima"-Steuern oder "Klima"-Zölle auf nationaler und europäischer Ebene

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Támogató 66 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

66 Támogató 66 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 01. 05. 3:27

Pet 2-18-08-610-043198 Steuerrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent spricht sich für die Einführung einer Klimasteuer bzw. eines Klimazolls
aus. Damit soll erreicht werden, dass bei der Einfuhr von Waren Kostenvorteile von
Unternehmen aus Staaten, welche sich beim Schutz des Klimas und somit der
Lebensgrundlagen verweigern, abgeschöpft werden. Auf diesem Weg sollen diese
Staaten an den Kosten der notwendigen Klimarettung beteiligt werden.

Hinsichtlich der weiteren Begründung wird auf den Inhalt der Petitionsakte
verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 67 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträge.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Berücksichtigung der Argumente des Petenten und der der Bundesregierung
wie folgt zusammenfassen:

Der Petent weist zu Recht auf die Notwendigkeit einer internationalen
Klimaschutzpolitik hin. Unternehmen aus Staaten, die sich dem Klimaschutz
verweigern, können vielfach kostengünstiger produzieren, weil sie Auflagen zur
Vermeidung von Treibhausgasen etc., die in der Regel kostenerhöhend wirken, nicht
unterliegen. Dies führt zu Wettbewerbsnachteilen für Staaten, die sich dem
Klimaschutz verbunden fühlen. Es ist daher von enormer Bedeutung, dass die
internationale Gemeinschaft geschlossen gegen den Klimawandel vorgeht. Mit dem
Klimaschutzabkommen von Paris konnte ein großer Schritt in diese Richtung
umgesetzt werden. Es ist daher umso bedauerlicher, dass einzelne Staaten offenbar
nicht, nicht mehr oder noch nicht bereit sind, sich hier zu beteiligen. Der
Petitionsausschuss hält allerdings den Vorschlag des Petenten, zur Vermeidung von
hieraus resultierenden Wettbewerbsnachteilen eine Importsteuer bzw. Zölle zu
erheben, für nicht geeignet. Der Vorschlag ist nicht nur mit den Regeln der
Welthandelsorganisation WTO schwer zu vereinbaren. Er ist auch äußerst schwierig
umzusetzen, da angesichts der Fülle der in der EU fließenden Waren und
Dienstleistungen eine angemessene Festsetzung der Höhe des Zolls angesichts der
komplexen Produktions- und Zulieferstrukturen kaum möglich ist. Selbst wenn dies
gelänge, hätte eine stark am Export orientierte Nation wie Deutschland abzuwägen,
ob mit der Einführung neuer Zölle die erreichten Fortschritte bei der Liberalisierung
des für die Bundesrepublik wichtigen internationalen Handels gefährdet werden
könnten.

Der Petitionsausschuss hält es stattdessen für einen zielförderlicheren Ansatz, bei
EU-internen Klimaschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel dem EU-Emissionshandel,
Unternehmensbereiche, die einerseits besonders stark von Klimaschutzauflagen
betroffen sind (z.B. weil sie besonders energieintensiv produzieren müssen) und
andererseits besonders stark im internationalen Wettbewerb stehen, zu unterstützen.
So erhalten beispielsweise jetzt schon entsprechende Unternehmen im Rahmen des
EU-Emissionshandels die erforderlichen Zertifikate weitgehend kostenlos.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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