Regione: Vokietija

Steuerrecht - Sanktionen bei nachgewiesenen Verstössen gegen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Schaffung rechtlicher Grundlagen)

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
240 240 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

240 240 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

2019-07-20 04:27

Pet 2-19-08-610-005599 Steuerrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Sanktionierung von Steuerverschwendungen in jedem
Bundesland gefordert. Verursacher sollen jeweils 50% ihres steuerpflichtigen
Einkommens zahlen. Dafür soll der Bundestag die rechtliche Grundlage schaffen.

Zur Begründung wird ausgeführt, es sei nicht hinzunehmen, dass in Deutschland
Steuerverschwendungen nicht sanktioniert würden. Immer wieder würden auch in
Schwarzbüchern Steuerverschwendungen öffentlich gemacht.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 12 Diskussionsbeiträge und 240 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

Zu dieser Eingabe liegen weitere Mehrfachpetitionen vor, die wegen des
Sachzusammenhanges in die parlamentarische Beratung mit einbezogen werden.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
wie folgt zusammenfassen:

Der sorgsame Umgang mit Steuergeldern ist ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung. Wird von Steuerverschwendung gesprochen, können dabei zwei
Dinge gemeint sein: Zum einen, dass der Kritiker nicht einverstanden damit ist, wofür
Steuergelder ausgegeben werden. Zum anderen, dass administratives Fehlverhalten
zu überflüssigen Ausgaben führt, die eigentlich hätten verhindert werden können.

In der Demokratie wird im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren und der Verfahren
zur Aufstellung des Haushalts entschieden, wofür die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel verwendet werden. Damit ist auch die Bewertung, ob ein Vorhaben
eine Verschwendung ist oder nicht, Teil des demokratischen
Meinungsbildungsprozesses. Da Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft
selbstständig und unabhängig voneinander sind, kann der Bund jedoch nur zur
Verwendung der Steuergelder auf Bundesebene Stellung nehmen. Über das "ob"
entscheidet auf der Bundesebene der Deutsche Bundestag als
Haushaltsgesetzgeber im Rahmen seiner jährlichen Beschlussfassung über den
Bundeshaushalt. Dabei setzt er sich – insbesondere die Vertreter des
Haushaltsausschusses – beispielsweise auch mit der Kritik des Bundes der
Steuerzahler auseinander. Bei administrativem Fehlverhalten wirkt regulierend die
Kontrolle des Bundesrechnungshofes, denn über das "wie" der Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Bundes hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nach
Abschluss des Haushaltsjahres jährlich dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat Rechnung zu legen. Dies wird vom Bundesrechnungshof geprüft, der
wiederum dem Bundestag und dem Bundesrat über seine Prüfungsfeststellungen
berichtet. Bundestag und Bundesrat haben sodann über die Entlastung der
Bundesregierung zu entscheiden. Bestehen Anhaltspunkte für Verschwendung oder
gar Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen, werden diese im
konkreten Einzelfall von den unabhängigen Rechnungshöfen des Bundes und der
Länder geprüft. Die betroffenen Behörden müssen dann zu den Prüfungsberichten
Stellung nehmen und eingehend darlegen, warum Beanstandungen nicht verhindert
werden konnten. Zu bedeutenden Fällen fordert auch der
Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages Berichte an. In allen Fällen wird geprüft, ob Bedienstete die ihnen
obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt haben und ggf. regresspflichtig zu machen
oder disziplinarisch zu belangen sind. Dieses Verfahren führt einerseits dazu, dass
sich Fehler in bestimmten Bereichen nicht wiederholen und dass andererseits die
Bediensteten in Erwartungen möglicher Prüfungen zu wirtschaftlichem und
sparsamem Umgang mit öffentlichen Geldern angehalten werden.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Padėkite stiprinti piliečių dalyvavimą. Norime, kad jūsų susirūpinimas būtų išgirstas išlikdami nepriklausomi.

Reklamuoti dabar