Steuerrecht - Steuerermäßigung bei Mülltrennung und Fahrten zum Wertstoffhof

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
83 Unterstützende 83 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

83 Unterstützende 83 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:09

Pet 2-18-08-610-001820 Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petentin fordert eine Steuerermäßigung für Bürger, die ihren Müll trennen und
zum Wertstoffhof fahren.
Zur Begründung wird ausgeführt, für diese Fahrten entstünden den betroffenen
Bürgern Kosten, die in einer angemessenen Steuerermäßigung zu kompensieren
seien. Die betreffenden Bundesbürger trügen zu einer Schärfung des
Verantwortungsbewusstseins für die Umwelt und für den Umweltschutz bei. In
diesem Zusammenhang sei die Mülltrennung als ein nachhaltiges Projekt zu sehen,
das nicht nur für die Menschen in der heutigen Zeit, sondern auch für die zukünftigen
Generationen äußerst wichtig sei. Auch in Deutschland sei Umweltschutz bis zum
heutigen Tage noch nicht selbstverständlich.
Außerdem stellten die meisten Inhalte des Hausmülls wertvolle Ressourcen dar, die
der Wiederverwendung zugeführt werden könnten. Auf diese Weise ließen sich
bundesweit Energie- und Kostenersparnisse für Industrie und Haushalte erzielen.
Mülltrennung stelle einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele dar.
Um die Motivation der Bürger für eine verstärkte Mülltrennung zu unterstützen,
sollten entsprechende Anreize für die Bürger geschaffen werden. Die mit der Petition
geforderte Steuerermäßigung könne dieses Ziel erheblich unterstützen. Denkbar sei
es, die Fahrten zum Wertstoffhof, die durch einen entsprechenden Stempel
nachweisbar seien, steuerlich abzugsfähig zu machen.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 83 Mitzeichnungen sowie 33 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass es in Deutschland Ziel sein muss,
verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu beitragen, die
Finanzierung der Ausgaben des Gemeinwesens zu gewährleisten, die
Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und unsere Wirtschaft
bei der Bewältigung der aktuellen und kommenden Herausforderungen zu
unterstützen. Die von der Petentin geforderte zusätzliche Steuervergünstigung würde
in diesem Zusammenhang der generellen steuerpolitischen Linie der letzten Jahre
widersprechen, möglichst keine neuen Vergünstigungen zu schaffen. Vielmehr wird
angestrebt, bestehende Ausnahmen oder Vergünstigungen sogar zurückzuführen.
Hingewiesen sei auch auf den Gesichtspunkt, dass neue Steuervergünstigungen
oder Steuerermäßigungen das Steuerrecht weiter komplizieren würden.
Ausnahmetatbestände wirken der Zielsetzung eines einfachen und gut
handhabbaren Steuerrechts entgegen. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass die
praktische Anwendung der von der Petentin erwogenen Steuerermäßigung ganz
erhebliche Schwierigkeiten in der Umsetzung mit sich bringen würde. Zu fragen wäre
etwa, wie der zeitliche Aufwand handhabbar abgegrenzt werden soll, welche
Aufzeichnungserfordernisse im Zusammenhang mit den Fahrtkosten verlangt werden
sollen oder wie etwa die Authentifizierung durch – wie von der Petentin
angesprochen – einen Stempel des Wertstoffhofes kontrolliert werden soll.
Weiterhin hat der Petitionsausschuss deutliche Zweifel daran, dass die Umsetzung
des genannten Vorschlages überhaupt substanzielle, zusätzliche umweltpolitische
Auswirkungen hätte. Legt man einen Vergleich der EU-Länder zugrunde, ist in
Deutschland ein durchaus vorbildliches Verhalten im Hinblick auf die Mülltrennung zu
verzeichnen.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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