Steuerrecht - Umbenennung des Steuerprogramms "ELSTER"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

21 Unterstützende 21 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

13.02.2019, 03:26

Pet 2-18-08-610-046399 Steuerrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass das Steuerprogramm "ELSTER" einen anderen,
nicht provozierenden Namen erhält.

Zur Begründung wird ausgeführt, die Bezeichnung provoziere auf unnötige und
sarkastische Weise die Nutzer des genannten Programms, denn der Vogel Elster
gelte im Volksmund als habgieriger Nesträuber und werde daher häufig "diebische
Elster" genannt.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 18 Diskussionsbeiträge und 21 Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der Argumente der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:

Unter dem Titel "ELSTER" (ELektronische STeuerERklärung) wird seit 1999 das
gemeinsame E-Government-Projekt der deutschen Steuerverwaltungen von allen
Ländern und dem Bund betrieben. Das Verfahren Elster steht für eine effiziente,
zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher
Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgeber, Kommunen,
Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Mehr als jeder zweite
Steuerbürger gibt mittlerweile seine Erklärung über Elster ab. Damit ist das Verfahren
eines der bekanntesten und erfolgreichsten E-Government-Projekte Deutschlands.
Die große Akzeptanz in der Bevölkerung zeigt nach Ansicht des
Petitionsausschusses, dass eine Assoziation dieser Abkürzung mit dem Vogel Elster
im Sinne der vom Petenten befürchteten negativen Besetzung nicht gegeben ist.
Auch würde eine Namensänderung des Programms für sich bei vielen Nutzern
Irretationen hervorrufen und Erklärungsnotwendigkeiten erzeugen, was zulasten der
Bearbeitung anderer Vorgänge seitens der Steuerverwaltungen ginge.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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