Regija: Njemačka
Dijalog

Steuerrecht - Verbot von Briefkastenfirmen

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
154 Potpora 154 u Njemačka

Zbirka završena

154 Potpora 154 u Njemačka

Zbirka završena

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog s primateljem
  5. Odluka

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 05. 2019. 04:22

Petitionsausschuss

Pet 2-18-08-610-030160
24217 Schönberg (Holstein)
Steuerrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten
und beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen und dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu
überweisen, soweit nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
durch Briefkastenfirmen berührt sind,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert zwecks Vermeidung von Steuerhinterziehung ein Verbot sogenannter
Briefkastenfirmen durch den Deutschen Bundestag.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und
durch 154 Mitzeichner unterstützt. Es gingen 18 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Sogenannte Briefkastenfirmen sind u.a. dann problematisch, wenn diese aufgrund der
Verschleierung der wahren Eigentümerstruktur oder der tatsächlichen Geschäftstätigkeit
für Steuervermeidung oder kriminelle Aktivitäten wie Steuerhinterziehung und
Geldwäsche genutzt werden. Die Bundesregierung unterstützt daher nachhaltig die
internationalen Bemühungen zur Schaffung erhöhter Transparenz. Die Einführung eines
steuerlichen automatisierten Informationsaustausches zu Finanzkonten (sogenannter
Common Reporting Standard – CRS) sowie die Schaffung nationaler Register zum Zwecke
Petitionsausschuss

der Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten von Rechtsträgern waren richtige und
wichtige Schritte, denen aber weitere folgen müssen. Konkrete Verbesserungen im
Bereich der Register über wirtschaftlich Berechtigte sieht die Richtlinie (EU) 2018/843
vor, die im Juli 2018 in Kraft getreten ist. Bisher hat jeder EU-Staat ein eigenes Register
über die wirtschaftlich Berechtigten von dort ansässigen Gesellschaften. Damit ist eine
Recherche zu Gesellschaften in anderen EU-Staaten nicht möglich; das wäre aber
insbesondere bei grenzüberschreitenden, komplexeren Unternehmensstrukturen
nützlich. Bis März 2021 sollten nun EU-weit die Register über wirtschaftlich Berechtigte
vernetzt werden. Das wird einen Zuwachs an Transparenz gerade bei
grenzüberschreitenden Sachverhalten und Strukturen bringen. Zudem sieht die
Richtlinie vor, dass geldwäscherechtlich Verpflichtete (also Unternehmen, die gegenüber
ihren Kunden geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten durchführen müssen) und
Behörden Unstimmigkeiten zu den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten melden
müssen, wenn sich diese im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung ergeben. Dies wird
einen weiteren Zuwachs an Datenqualität bringen. Weiterhin wird zukünftig der Zugang
zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte von Gesellschaften öffentlich
ausgestaltet sein, diese Angaben sind dann also jedermann zugänglich. Auch dies dürfte
dazu führen, dass sich vermehrt Hinweise auf unzutreffende Eintragungen ergeben.

Die Bundesregierung unterstützt zudem das gemeinsame Projekt der OECD und G20
gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung ("Base Erosion and Profit Shifting"
- BEPS). Ziel ist es, dass die Besteuerung dort erfolgt, wo auch die wirtschaftliche
Tätigkeit und Wertschöpfung stattfindet. Auch bei Erstellung der Liste der
nicht-kooperativen Drittstaaten in Steuersachen der EU ("schwarze Liste/EU") zielt ein zu
erfüllendes Kriterium speziell auf Briefkastenfirmen ab: Ein Land sollte keine Regelungen
begünstigen, die zum Ziel haben, Gewinne anzuziehen, die keine reale
Wirtschaftstätigkeit in dem Land abbilden. Deutschland befürwortet die Einführung von
Substanzerfordernissen in diesen Staaten.

Der Petitionsausschuss empfiehlt die Petition der Bundesregierung – dem BMF und dem
BMJV – als Material zu überweisen, soweit nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von
Petitionsausschuss

Steuerhinterziehung durch Briefkastenfirmen berührt sind, und das Petitionsverfahren
im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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